Dyne IT Systems GmbHLiquidiert

34414 Warburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 10494
Eingetragen
9.1.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Planung, Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Datenverarbeitungsprogrammen; Planung, Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Datenverarbeitungsgeräten und entsprechendem Zubehör; Beratung Dritter zu Themen der Informations- und Datenverarbeitung; Betrieb von Datenverarbeitungsgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Goran Vukoman
seit 28.10.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dyne IT Systems GmbH

Warburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 01.09.2019

BILANZ

AKTIVA

01.09.2019
Euro

31.12.2018
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

160,77

160,77

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

648,48

648,48

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

809,25

809,25



PASSIVA

01.09.2019
Euro

31.12.2018
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-33.166,92

-33.166,92

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00

-564,40

B. Verbindlichkeiten

8.976,17

8.976,17

Summe Passiva

809,25

809,25

Zur Gesellschaft

Die Dyne IT Systems GmbH wird am 13. Oktober 2007 errichtet. Sitz der Gesellschaft ist Warburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2019 die Voraussetzungen des § 267 Abs. (1) HGB und ist somit gemäß § 267 Abs. (1) HGB i. V. m. § 267 Abs. (4) HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Zur Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 ist Herr Goran Vukoman, Lange Str. 19, 34414 Warburg.

Herr Vukoman ist im Geschäftsjahr 2019 jederzeit allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weitere Geschäftsführer werden im Geschäftsjahr 2019 nicht bestellt.

Zur Aufstellung, Vollständigkeit und Offenlegung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt und beschränkt sich in Bezug auf Form und Inhalt auf diejenigen Bestandteile und diejenigen Angaben in diesem Anhang, zu deren Aufstellung und Offenlegung die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft verpflichtet ist. Der letzte Jahresabschluss der werbenden Gesellschaft enthält gemäß § 242 Abs. (1) HGB eine Bilanz zum 01. September.2019 und gemäß § 264 Abs. (1) HGB diesen Anhang.

Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz oder im Anhang zu machen, werden diese Angaben im Anhang gemacht.

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Ausweis der Beträge in der Bilanz zum 01. September.2019 erfolgt auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB.

Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige und gemäß § 7 Abs. (1) EStG steuerrechtlich zulässige Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden gemäß § 6 Abs. (2) EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Umlaufvermögen ist zu den Nennbeträgen angesetzt, wobei in Bezug auf die Forderungen alle erkennbaren Risiken berücksichtigt werden.

Der Rechnungsabgrenzungposten ist zu den Nennbeträgen angesetzt, die für Aufwendungen anzusetzen sind, die wirtschaftlich dem folgenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Zu den Forderungen und Verbindlichkeiten

Sämtliche in der Bilanz zum 01. September.2019 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Zur Prüfung

Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer gemäß § 316 HGB wird gemäß der kleinen Kapitalgesellschaften ebenda eingeräumten Erleichterungen verzichtet.

Zur Ergebnisverwendung und Feststellung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschafterversammlung stellt am 22. März 2020 den Jahresabschluss fest und folgt in Bezug auf die Ergebnisverwendung dem Vorschlag der Geschäftsführung.

 

Warburg, den 22. März 2020

gez. Goran Vukoman, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. März 2020

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