SOBIS
Software GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.231.501,46 |
2.336.299,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
96,00 |
462,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.225.434,60 |
2.329.867,10 |
| III.
Finanzanlagen |
5.970,86 |
5.970,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.741.235,58 |
1.964.806,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.593.818,06 |
1.118.650,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.147.417,52 |
846.156,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.412,11 |
112.622,34 |
| Aktiva |
5.028.149,15 |
4.413.728,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.281.529,47 |
1.628.575,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
57.000,00 |
57.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.198.964,88 |
1.546.011,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.246.011,04 |
1.308.379,48 |
| B.
Rückstellungen |
738.961,46 |
654.683,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
852.616,44 |
894.701,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.155.041,78 |
1.235.768,36 |
| Summe
Passiva |
5.028.149,15 |
4.413.728,87 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2023 bis 31. Dezember 2023
- für Offenlegungszwecke gem. § 326
HGB-
Registerinformationen, allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Registerinformationen
Die Gesellschaft ist unter der Firma Sobis Software
GmbH, mit Sitz in Mannheim, im Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRB 7733
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma
Sobis Software GmbH, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich:
Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten
bilanziert und ihrer Nutzungsdauer entsprechend um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear vorgenommen, erfolgen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche Afa-Tabelle
zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten unter € 800,00 (ohne
Umsatzsteuer) werden, aufgrund der untergeordneten
Bedeutung entsprechend der steuerlichen Regelung in §
6 Abs. 2 EStG behandelt.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko sowie
mögliche Beitreibungskosten wurden bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Als
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Als
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit
sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen
eingetreten; den Forderungen der §§ 246 Abs.3 und
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der
nicht offen gelegt wird.
Finanzanlagen:
Der Ausweis betrifft die Beteiligung an folgenden
Gesellschaften:
SOBIS Software Private Limited mit Sitz in Indien,
Beteiligungsanteil 50 v.H. am Stammkapital i.H.v.
500.000,00 INR
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr belaufen sich auf € 428,40 (i.Vj. €
214,20).
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestanden
am Bilanzstichtag in Höhe von € 35.029,09 (i. Vj.
€ 32.486,78).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 492.439,25 (i. Vj. €
477.573,91).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen € 360.177,19 (i.Vj. €
417.127,33).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betragen € 260.939,25 (i.Vj. €
260.737,24).
Sonstige Angaben
Forderungen gegenüber Geschäftsführern
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von €
35.029,09 Sie werden mit 3,5 % p.a. verzinst
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 20
(i.Vj. 18) Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer:
Herr Sharat Shenoy, Informatiker
Mannheim, den 21.03.2025
SOBIS Software GmbH
Gezeichnet:
Sharat Shenoy
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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