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Selbe AdresseVermietung von Baumaschinen und -geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lilli Stock seit 18.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Just Music GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtJust Music GmbH, BerlinJahresabschluss zum 31.12.2022 1. Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Entwicklung der Branche Die Just Music GmbH ist ein Unternehmen im Bereich des Handels mit Musikinstrumenten, Studioequipment, Beschallungsanlagen/Veranstaltungstechnik und Musikalien mit Sitz in Berlin, das am Standort Berlin (sowie in Hamburg, München und Dortmund bis Jahresanfang 2021) vertreten ist und seit 2010 um Lager- und Versandflächen in Spreenhagen nahe Frankfurt/Oder ergänzt wurde. Die Gesellschaft vertreibt ihre Handelswaren überwiegend in Deutschland und dem europäischen Ausland im stationären Handel und über das Internet. Im Corona-Krisenjahr 2020 ging die Wirtschaftsleistung Deutschlands nach zehn Jahren Wirtschaftswachstum in Folge erstmals wieder deutlich zurück (- 3,7%). Grund dafür waren die Auswirkungen der Coronapandemie und der damit einhergehende Shutdown der Wirtschaft. - Auch das Jahr 2021 stand ganz im Zeichen der Coronapandemie mit "hartem Lockdown" und "Bundesnotbremse". Dennoch verzeichnete das Statistische Bundesamt ein Wirtschaftswachstum von + 2,6% für 2021 und damit eine positive Wendung im Vergleich zum Vorjahr. - Aufgrund der bis zum Frühjahr 2022 fortdauernden Corona-Schutzmaßnahmen sowie des seit Februar 2022 andauernde Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der extremen Energiepreiserhöhungen verlangsamte sich die Wirtschaftsleistung in Deutschland dahingehend, dass für das Berichtsjahr 2022 ein reduziertes Wirtschaftswachstum von 1,9% zu verzeichnen war. Der private Konsum war stark vom Pandemiegeschehen abhängig. Im Jahr 2020 gingen die privaten Konsumausgaben deutlich zurück (- 5,3%). - Parallel zur positiven BIP-Wendung stiegen jedoch im Jahr 2021 die privaten Konsumausgaben mit + 3,1% im Vergleich zum Vorjahr wieder an. - Die privaten Konsumausgaben waren im Berichtsjahr 2022 die wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr und erreichten damit fast das Vorkrisenniveau von 2019. Grund hierfür waren Nachholeffekte im Zuge der Aufhebung fast aller Corona-Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2022. Dies wurde besonders deutlich bei den Ausgaben für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen. Auch im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur gaben die privaten Haushalte wieder mehr aus als noch vor einem Jahr. Diese positive Entwicklung darf jedoch auch weiterhin nicht den Blick verstellen für die strukturellen Veränderungen in der MI-Branche. Besonders alarmierend sind die Entwicklungen im stationären Musikfachhandel. Nach dem Monitoringbericht der Kultur- und Kreativwirtschaft 2019 des BMWi schrumpfte die Zahl der Musikfacheinzelhändler in Deutschland dramatisch: Gab es 2009 noch 2.235 Unternehmen, sank ihre Anzahl seitdem stetig um 30 % auf nur noch 1.612 im Jahr 2018. In den europäischen Nachbarländern wie Spanien, Italien und Frankreich ist eine ähnlich stark ausgeprägte Entwicklung zu verzeichnen. Insofern bleibt auch weiterhin festzustellen, dass sich die bereits aus den Vorjahren bekannte Konzentration im Musikfacheinzelhandel durchgesetzt hat und im Sinne eines Verdrängungswettbewerbes wohl auch noch voranschreiten wird. Der von den Branchenverbänden herausgestellte "ruinöse Preisverfall" kann auch weiterhin als größte Herausforderung in der Branche betrachtet werden. Die hieraus resultierende Margenproblematik und eine rückläufige Kundenfrequenz in einer Vielzahl von Ladengeschäften führen zu einer weiteren Verschärfung der Händlerkrise in der MI-Branche. Diese findet zudem in einem Umfeld statt, das vom weiteren Ausbleiben des Musikunterrichtes an allgemeinbildenden Schulen, von einem weiterhin stark umkämpften Freizeitmarkt und schließlich von der erheblichen Bedeutung des E-Commerce - und den damit verbundenen Investitionskosten in aufwändige Online-Shop-Systeme - geprägt ist. Der Gemengelage aus Kostendruck für Zukunftsinvestitionen, unzureichenden Handelsmargen und weiterer Fokussierung der Nachfrager auf den Internethandel dürfte der Nährboden für eine auch weiterhin fortschreitende Marktkonzentration sein. Diese Marktveränderungen und Marktherausforderungen waren resp. sind von erheblicher Relevanz, die über einen Konsolidierungsprozess hinausgehen. Die Beförderung des aktiven Musizierens war und ist auch weiterhin maßgeblicher Faktor für eine erfolgreiche Branchenentwicklung, deren schulpolitische Unterstützung nach wie vor besser sein könnte. Politisch wie auch gesamtgesellschaftlich ist ein neues Bewusstsein für den Stellenwert von musikalischer Bildung dringend geboten. Generell ist die Bildungspolitik aufgefordert, die allgemeinbildenden Schulen als zentrale Kulturorte der kommunalen Bildungslandschaft weiterzuentwickeln und allen Schülern einen Zugang zur kulturellen Bildung zu ermöglichen. Dies erfordert eine Unterrichtsgarantie für qualifizierten Kunst- und Musikunterricht mit einer zuverlässigen personellen und finanziellen Ausstattung. Bleibt noch der Hinweis darauf, dass einer der wenigen positiven Aspekte der pandemiegeprägten Jahre die digitale Transformation der Musiklandschaft ist. Auch der Musikunterricht erlebt einen Quantensprung, wenn für den Distanzunterricht in der Instrumental- und Vokalpädagogik vermehrt Videokonferenzsysteme wie z.B. Skype und Zoom zum Einsatz kommen. Der Online-Musikunterricht wird auch nach der Pandemie bleiben und wachsen. 2. Ertragslage In den Corona-Krisenjahren 2020 und 2021 war insbesondere der stationäre Einzelhandel - entgegen ursprünglicher Prognosen über die Dauer der sogenannten "Lockdowns" - von den monatelangen Ladenschließungen besonders stark betroffen. Auch die nachhallenden Lieferengpässe bei den Herstellern erschwerten die Verkaufstätigkeit. Hinzu kamen im Vorjahr vor allem die Ladenschließungen in Hamburg, München und Dortmund, die den Umsatzrückgang signifikant verstärkten und der durch den zunehmenden Onlineabsatz nur bedingt entlastet werden konnte. Vor diesem Hintergrund musste die Gesellschaft im Vorjahr einen Umsatzrückgang von insgesamt etwa 49% hinnehmen, konnte jedoch im Berichtsjahr 2022 ein Umsatzplus von gut 10% erreichen. Im Kontext eines sich international verschärfenden Wettbewerbs kann auch die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr nicht befriedigen. Ursächlich hierfür ist allen voran der anhaltende Margendruck aufgrund des paneuropäischen Handels, der mit dem vorgenannten "ruinösen Preisverfall" immer wieder neue Eskalationsstufen erreicht und auskömmliche Handelsmargen für den Einzelhändler kaum noch erlaubt. - Hinzu kommen im Berichtsjahr Sondereffekte aus der Verschmelzung der Tochtergesellschaften in Hamburg, München und Dortmund, die sich im Gesamtergebnis niederschlagen und dieses negativ verstärken. Insgesamt kann die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2022 nur mit einem Jahresfehlbetrag abschließen und insoweit auch nur eine negative Ertragslage ausweisen. 3. Vermögens- und Finanzlage Durch den fortdauernden Verzicht auf Gewinnausschüttungen verbleibt trotz des im Berichtsjahr zu verzeichnenden Jahresfehlbetrages eine insgesamt solide Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Die Vermögens- und Finanzlage der Just Music GmbH stellt sich auch weiterhin positiv dar. Neben einem zum Abschlussstichtag gesunkenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen und einem gesunkenen Kassen- und Bankbestand verbleibt das Vorratsvermögen auf einem angemessenen Niveau. Das Unternehmen hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei gleichzeitiger Reduzierung der Darlehensgewährung auf Gesellschafterebene. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr vermindert. Finanzgeschäfte mit derivativen Produkten wurden - wie schon in den Vorjahren - nicht eingegangen. 4. Risikobericht Die Just Music GmbH beobachtet die als wesentlich eingestuften Risiken. Risiken Beschaffungsmarkt: Die Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Lieferern sind langjährig und stabil. Eine Ausweitung der Lieferantenbeziehungen erfolgt jeweils nach einer intensiven Prüfung hinsichtlich der Marktgängigkeit der Produkte, der Lieferfähigkeit und der Lieferkonditionen. Neue Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten werden dabei sukzessive aufgebaut. Soweit strategisch und betriebswirtschaftlich geboten, werden auch Sortimentsbereinigungen im Rahmen eines aktiv betriebenen Portfoliomanagements vorgenommen. Zur Vermeidung von Forderungsausfallrisiken werden die offenen Posten regelmäßig analysiert. Mahnungen erfolgen zeitnah. Außerdem wird fallweise ein Dienstleister mit der Realisierung offener Forderungen beauftragt. Die Gesellschaft hat in einem eher geringen Umfang direkte Beziehungen zu Lieferanten mit Fakturierung in USD. Die sich daraus ergebenden Fremdwährungsrisiken werden durch eine intensive Marktbeobachtung und durch die Nutzung einer Devisenhandelsplattform der Hausbank reduziert, die wiederum eine handelstägliche Reaktion auf Kurschwankungen unter vereinbarten Handelsmargen bei der USD-Anschaffung erlaubt. Es bestehen im marktüblichen Umfang Gewährleistungsrisiken. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass für ihre Kunden eine Serviceabteilung vorgehalten wird, die in den bei der Gesellschaft eintretenden Gewährleistungsfällen zu deren kostengünstigen Beseitigung eingesetzt werden kann. Personalrisiken: Viele Positionen/Aufgaben beinhalten eine hohe Spezialisierung sowie Fachkompetenz. Ein Abgang solcher Spezialisten erfordert unter Umständen Ersatzmaßnahmen, die mit höheren Kosten verbunden sein könnten, jedoch können auch durch Umbesetzungen derartige Abgänge im Einzelfall kompensiert werden. 5. Prognosebericht, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Perspektivisch war das Unternehmen wegen der Schließung der Ladengeschäfte in Hamburg, München und Dortmund noch in einer Konsolidierungsphase seiner Umsätze und Erträge, sodann aber auch weiterhin für den Standort Berlin und den eigenen Internethandel auf Stabilisierung ausgerichtet. Hierfür dürfte - wie bereits im Lagebericht des Vorjahres prognostiziert - weniger die Umsatzentwicklung als vielmehr die weitere Entwicklung der Handelsmargen von entscheidender Bedeutung sein. Aufgrund der anhaltenden Pandemiefolgen ergaben sich auch im Jahr 2022 Risiken, die vor allem mit unterbrochenen Lieferketten und fortdauernden Lieferengpässen verbunden waren. Diese hatten negativen Einfluss auf die Warenverfügbarkeit und Umsatztätigkeit der Gesellschaft, wenngleich die weitere Verschärfung des Preiswettbewerbs und der weitere der Rückgang der Handelsmargen als größtes Risiko zu bewerten sind. Dies hat sich sodann im Folgejahr bewahrheitet, so dass aufgrund der fortdauernd rückläufigen Entwicklung des operativen Ergebnisses die Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 16.03.2024 beschlossen und vollzogen wurde. Damit wird sich die Gesellschaft aus dem Facheinzelhandel für Musikinstrumente und Musikalien auch am Standort Berlin zurückziehen, wobei der Onlinehandel und die wirtschaftlichen Spätfolgen der Coronapandemie maßgeblich an dieser Entwicklung beteiligt waren. Darüber hinaus waren wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.
Berlin, den 2. Juli 2024 Lilli Stock, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangJust Music GmbHJahresabschluss zum 31. Dezember 2022 1. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss der Just Music GmbH, Berlin, Registernummer 14935 eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2022 gem. § 267 Abs. 3 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bemessung der Nutzungsdauer orientiert sich an den steuerlichen Vorschriften. Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Anschaffungswert von € 800 werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 4,09 % des Nettoforderungsbestandes gebildet. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die Währungsumrechnung von Bankguthaben erfolgte zum Devisenkurs am Bilanzstichtag. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Aktive latente Steuern Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht aktive latente Steuern auszuweisen, keinen Gebrauch gemacht. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Projection-Unit-Credit-Methode (PUC) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 42.670. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Garantieleistungen sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 2022 und 2021. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 2.046.644,45 enthalten. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Es werden bis auf T€ 443 ausschließlich Inlandsumsätze erzielt. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Ertrag aus der Verschmelzung (€T 53) der drei Tochtergesellschaften zum 25.08.2022 ausgewiesen. Der Ertrag resultiert daher, dass bereits in Vorjahren durch die Bildung von Einzelwertberichtigen (€T 1.300) und Rückstellungen (€T 150) der Verlust aus den Verschmelzungen (€T 1.397) durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt wurde. Die über den tatsächlich entstandenen Verlust hinaus gebildeten Wertberichtigungen (€T 53) wurden in 2022 nach erfolgter Verschmelzung aufgelöst. 4. Sonstige Angaben Forderungen lauten grundsätzlich auf Euro. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung wurden am Tag der Entstehung zum aktuellen Devisenkurs in Euro umgerechnet. Das Abschlussprüferhonorar betrug T€ 6 und betraf ausschließlich Abschlussprüferleistungen. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus Kreditverträgen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 235. Durchschnittlich Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 1 Angaben zum Anteilsbesitz: Mit Verschmelzungsvertrag vom 21.04.2023 wurde die Verschmelzung folgender Beteiligungsunternehmen auf die Muttergesellschaft Just Music GmbH rückwirkend zum 25.08.2022 beschlossen: 100%ige Beteiligung an der Just Music Operating München GmbH, München. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000. 100%ige Beteiligung an der Just Music Operating Hamburg GmbH, Hamburg. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000. 100%ige Beteiligung an der Just Music Operating Dortmund GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 204.516,75. Zum 31.12.2022 ergibt sich folgender Anteilsbesitz: 100%ige Beteiligung an der Just Music Operating Berlin GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000. Der Jahresfehlbetrag betrug im Geschäftsjahr 2022 € 93.376,14. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Just Music GmbH wird als Tochtergesellschaft gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (vgl. Angaben zu Beteiligungsbesitz) in den damit für die Just Music GmbH befreienden Konzernabschluss der Joachim Stock Holding GmbH, Berlin (Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRB 58321) einbezogen. Der Konzernabschluss der Stock Holding GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Aufgrund der fortdauernd rückläufigen Entwicklung des operativen Ergebnisses wurde die Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 16.03.2024 beschlossen und vollzogen. Eine Änderung der Bewertungsmethoden war nicht erforderlich. Aufgrund des Beteiligungsverhältnisses an der Just Music Operating Berlin GmbH waren Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von € 463.495,96 vorzunehmen, die als außerordentlicher Ergebnisanteil im Jahresfehlbetrag enthalten sind. Darüber hinaus bestanden aus dieser Beteiligung zum Bilanzstichtag noch Forderungen der Muttergesellschaft in Höhe von per Saldo rd. T€ 600. Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 917.405,56 auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung: Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2022 Frau Lilli Stock, Dipl. Kauffrau, Berlin Die Geschäftsführerin vertritt die Gesellschaft allein und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angaben von Geschäftsführerbezügen wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Berlin, 02.07.2024 Lilli Stock, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Just Music GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Just Music GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Just Music GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 16. August 2024 Hanseatische
Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Eberhard Krutzsch, Wirtschaftsprüfer Dietmar Hölscher, Wirtschaftsprüfer |
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