Kramer
Gerüstbau GmbH
Öhringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
500,00 |
406.073,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
405.412,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
660,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
217.241,84 |
403.032,77 |
| I.
Vorräte |
684.528,38 |
1.424.997,66 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen
aktivisch abgesetzt) |
-684.528,38 |
-1.399.602,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.709,30 |
352.231,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.532,54 |
25.405,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.105,47 |
329.744,56 |
| Summe
Aktiva |
218.847,31 |
1.138.850,33 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.208,08 |
110.906,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
85.906,71 |
67.887,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.301,37 |
18.018,98 |
| B.
Rückstellungen |
24.876,00 |
37.137,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.763,23 |
990.806,62 |
| Summe
Passiva |
218.847,31 |
1.138.850,33 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2020
der Kramer Gerüstbau GmbH
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266, 274a und 288 HGB) und bei der
Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die
Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht; das Prinzip der Darstellungsstetigkeit
§ 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S 3
HGB verzichtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und nach den gesetzlichen Vorschriften (§
266 HGB) hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen
wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des §
250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze § 252
HGB, im Einzelnen § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
(Bilanzidentität), § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
(Fortführung der Unternehmenstätigkeit), §
252 Abs. 1 Nr. 3 HGB (Grundsatz der Einzelbewertung),
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip), § 252
Abs. 1 Nr. 5 HGB (Periodenabgrenzung) und § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB (Bilanzkontinuität) wurden angewandt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/ oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen wurde im steuerlich
zulässigen Rahmen die degressive, ansonsten die
lineare AfA-Methode angewendet. Die Möglichkeit des
Übergangs von der degressiven auf die höhere
lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls erfolgte unter
Beachtung des Niederstwertprinzips, eine Wertkorrektur auf
die niedrigeren Wiederbeschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom
Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen, wurden die
erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko
durch eine angemessene Wertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
voraussichtliche Steuersoll nach Abzug der Vorauszahlungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
3. Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbHG
Angaben nach § 42 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag 31.12.2020 Forderungen i.H.v. EUR 63.923,69
(VJ EUR 84.696,92).
4. Geschäftsführer
Geschäftsführer der Kramer Gerüstbau
GmbH war im Geschäftsjahr 2020 Herr Thomas Kramer.
sonstige Berichtsbestandteile
Sonstige Berichtsbestandteile der Bilanz zum 31.12.2020
der Kramer Gerüstbau GmbH
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2021 festgestellt.
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Kramer Gerüstbau
GmbH war im Geschäftsjahr 2020 Herr Thomas Kramer.
Öhringen, den 15.06.2021
Gezeichnet Thomas Kramer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2021
festgestellt.
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