Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 6826
Eingetragen
13.1.1998
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Geschäftsführung in einer noch zu errichtenden Kommanditgesellschaft in Firma Hofmann GmbH & Co. KG (Hauptgesellschaft) ; Gegenstand dieser noch zu errichtenden Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, dessen Bebauung, Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung sowie die Übernahme von Hausverwaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Hofmann
seit 11.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Unterfarrnbacher Str. 177, 90766 Fürth
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hofmann Verwaltungs-GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 34.069,58 32.471,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.775,10 2.774,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.294,48 29.697,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.069,58 32.471,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.823,17 29.219,92
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 3.655,33 2.048,71
III. Jahresüberschuss 1.603,25 1.606,62
B. Rückstellungen 1.089,00 1.092,00
C. Verbindlichkeiten 2.157,41 2.159,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.069,58 32.471,71

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt.

Die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr unverändert in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz wurden die Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Vermerke zu den Verbindlichkeiten anstatt in die Bilanz in den Anhang aufgenommen.
  

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde unter Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der speziellen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen, gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungenwurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungspostenwurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
  

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden (wie im Vorjahr) nicht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben € 2.687,56 (Vorjahr € 2.687,56) betragen.

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 0,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.564,59 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 Euro
Eingefordertes Kapital 25.564,59 Euro

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden (wie im Vorjahr) nicht.

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 Euro
- Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0,00 Euro
- Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro


IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Hofmann Verwaltungs-GmbH durch den Geschäftsführer:

- Hans Hofmann; 90766 Fürth

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Hofmann Verwaltungs-GmbH ist Komplementär (unbeschränkt haftender Gesellschafter) der Hofmann GmbH & Co. KG, 90766 Fürth.


Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB


Fürth, 05. August 2011


Hofmann Verwaltungs-GmbH
- Geschäftsführung -


gez. Hans Hofmann

sonstige Berichtsbestandteile


Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 05.08.2011 festgestellt.

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