Hofmann
Verwaltungs-GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
34.069,58 |
32.471,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.775,10 |
2.774,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.294,48 |
29.697,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.069,58 |
32.471,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.823,17 |
29.219,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.655,33 |
2.048,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.603,25 |
1.606,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.089,00 |
1.092,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.157,41 |
2.159,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.069,58 |
32.471,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§
242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG erstellt.
Die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen
Anwendung des BilMoG nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
unverändert in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der
Bilanz wurden die Vermerke zu den Restlaufzeiten der
Forderungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen sowie die Vermerke zu den
Verbindlichkeiten anstatt in die Bilanz in den Anhang
aufgenommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde unter
Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der speziellen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften §§ 268 - 274a, 276
- 278 HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff.
HGB erstellt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens, vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen, gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungenwurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei der
Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungspostenwurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben € 2.687,56
(Vorjahr € 2.687,56) betragen.
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 0,00 Euro auf das gezeichnete
Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital 25.564,59 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 Euro
Eingefordertes Kapital 25.564,59 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0,00 Euro
- Aktive latente Steuern, die die passiven latenten
Steuern übersteigen 0,00 Euro
- Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten
übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten
passiven latenten Steuern 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Hofmann Verwaltungs-GmbH
durch den Geschäftsführer:
- Hans Hofmann; 90766 Fürth
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Hofmann Verwaltungs-GmbH ist Komplementär
(unbeschränkt haftender Gesellschafter) der Hofmann
GmbH & Co. KG, 90766 Fürth.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Fürth, 05. August 2011
Hofmann Verwaltungs-GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Hans Hofmann
sonstige Berichtsbestandteile
Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde durch
die Gesellschafterversammlung am 05.08.2011 festgestellt.
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