Ministry of Games GmbHLiquidiert
67117 Limburgerhof, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ministry of Games GmbHViernheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2009der Ministry of Games GmbH Berliner Ring 72 68519 ViernheimA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen III. Rückstellungen IV. Verbindlichkeiten C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Wertpapiere III. Aktive Rechnungsabgrenzung Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane II. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, so weit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlusstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, sofern sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Entsprechend der steuerlichen Vorschriften wurde von der linearen und degressive Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Der Übergang von der degressiven zur linearenAbschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. II. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes erfolgte nicht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr bestanden nicht. III. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen werden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. IV. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt. Auf den Ausweis eines Verbindlichkeiten-Spiegels wird verzichtet. C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte und Abschreibungen sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1) Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind mit den Nennbetrag angesetzt. Eine Einzelwertberichtigung erfolgte nicht. 2) Sonstige Vermögensgegenstände Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Oliver Muth Forderungen in Höhe von Euro 2.842,14. II. Wertpapiere Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit Euro 0,00 in Höhe des Kurswertes zum 31.12.2007 bewertet. III. Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten enthält keinen Wert. Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. B. Rückstellungen Rückstellungen sind nur im Rahmen nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB gebildet worden. C. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 oder mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Oliver Muth bestanden nicht. D. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung besteht aus folgenden Personen: - Herr Oliver Muth Es bestehen keine Bürgschaften oder ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Stuttgart, 27. November 2012 Oliver Muth, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2012 festgestellt. |
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