Doppelkopp
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.063,00 |
30.656,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.062,00 |
30.655,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.156,67 |
24.437,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.187,34 |
22.090,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.969,33 |
2.347,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.753,10 |
1.587,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.007,62 |
6.735,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.980,39 |
63.416,16 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.735,45 |
24.891,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.727,83 |
-6.844,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-5.007,62 |
-6.735,45 |
| B.
Rückstellungen |
214,40 |
301,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.765,99 |
63.114,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.980,39 |
63.416,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft Doppelkopp GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Doppelkopp GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
nutzungsbedingter planmäßigen Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Es
erfolgte eine lineare Abschreibung bei den immateriellen
Vermögensgegenständen und den beweglichen
Sachanlagen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben. Soweit erforderlich,
wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den
Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). Die Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch
Bildung einer angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§253 I 2 HGB). Flüssige Mittel wurden
zu Nominalwerten angesetzt. (§253 I HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. Die sonstigen
Vermögensgegenstände i.H. v. 0,00€ haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr:
367,08€). Unter den sonstigen
Vermögensgegenständen wird die Vorsteuer, welche
in Folgejahr abziehbar ist, erfasst. Diese Abgrenzung dient
der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge
haben Forderungscharakter.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.
Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das Ergebnis
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Von den Erleichterungen des §288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch:
Frau Christiane Kopp
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige
Berichtsbestandteile
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.4.2016.
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