Lupus Systemanalytik GmbH

Dambockstraße 43, 13503 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 69712
Eingetragen
16.9.2004
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, Mediengestaltung und -produktion, Veranstaltungs- und Projektmanagement.

Historie

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Management

NameRolle
Gerald Florian Wolff
seit 16.9.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lupus Systemanalytik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.681,00 5.240,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 5.680,00 5.239,00
B. Umlaufvermögen 8.506,37 76.546,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 486,23 57.944,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.020,14 18.602,08
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 58.217,50 60.333,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.404,87 142.120,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 85.898,58 65.210,86
III. Jahresüberschuss 2.116,49 -20.687,72
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 58.217,50 60.333,99
B. Rückstellungen 820,00 820,00
C. Verbindlichkeiten 71.584,87 141.300,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.404,87 142.120,59

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Daneben werden für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB genutzt.

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 486,23 € 0,00 € 57.944,52 € 0,00 €

Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 0,00 €).

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.564,59 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 71.584,87 € 6.934,87 € 141.300,59 € 20.400,59 €

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 64.650,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 120.900,00 €).

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Gerald Wolff.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, 05.01.12

gez. Gerald Wolff

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.1.2012.

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