Becker
Lohnunternehmen GmbH
Werther
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.617.222,90 |
1.746.666,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
60.442,60 |
67.346,26 |
| II.
Sachanlagen |
1.556.780,30 |
1.679.319,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
526.274,12 |
399.840,97 |
| I.
Vorräte |
89.170,40 |
34.154,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.585,82 |
304.521,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.517,90 |
61.165,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54.235,54 |
36.753,12 |
| Aktiva |
2.197.732,56 |
2.183.260,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
651.472,54 |
600.806,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
575.806,78 |
523.528,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.665,76 |
52.278,15 |
| B.
Rückstellungen |
124.744,95 |
99.161,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.421.515,07 |
1.483.292,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
603.243,44 |
644.539,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
818.271,63 |
838.752,32 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
71.757,20 |
165.375,91 |
| Summe
Passiva |
2.197.732,56 |
2.183.260,26 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut
Handelsregistereintragung lauten wie folgt:
Firmierung laut
Handelsregistereintragung: Becker Lohnunternehmen GmbH
Firmensitz laut
Handelsregistereintragung: Werther
zuständiges Handelsregister-Gericht: Jena
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB509987
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§
274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich
Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung
gemäß § 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
Wesentliche
Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.
Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich
zulässig, den steuerrechtlichen Werten und
beträgt 15 Jahren. Selbst geschaffene
immaterielle
Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich nicht aktiviert.
Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des
entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder
Firmenwertes beträgt 15 Jahre (§ 285 Nr. 13
HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit
abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften,
sofern handelsrechtlich zulässig. Die
Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahren.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu
800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter
Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2
EStG).
Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und
umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile
der notwendigen Gemeinkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes
angesetzt.
Die Herstellungskosten der
unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen
enthalten die gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB
aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und
Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung,
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
Wertverzehr des Anlagevermögens, der durch die
Fertigung veranlasst ist). Sie entsprechen den
handels- und steuerrechtlichen
Mindestwertansätzen. Somit wurden u.a. keine
Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung
aktiviert. Die Gemeinkosten wurden über eine
Kostenstellenrechnung durch pauschale
Umlageschlüssel auf die Kostenträger
umgelegt. Sofern erforderlich, wurde einer
verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.
Die Herstellungskosten der
in Arbeit befindlichen Aufträge enthalten die
gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB
aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und
Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der
Fertigung, Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens,
der durch die Fertigung veranlasst ist). Sie
entsprechen den handels- und steuerrechtlichen
Mindestwertansätzen. Somit wurden u.a. keine
Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung
aktiviert. Die Gemeinkosten wurden über eine
Kostenstellenrechnung durch pauschale
Umlageschlüssel auf die Kostenträger
umgelegt. Sofern erforderlich, wurde einer
verlustfreien Bewertung Rechnung getragen. Von dem
Wahlrecht gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde
Gebrauch gemacht und die Postenbezeichnung der
unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen zu in Arbeit
befindliche Aufträge zur besseren
Verständlichkeit umbenannt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige
Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Die Höhe der
Steuerrückstellung wurde anhand der aus der
Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung
abgeleitet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253
Abs. 1 S.2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5,
§ 285 Nr.1 und Nr.2 HGB)
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
|
Restlaufzeit
größer
1 Jahr
|
Restlaufzeit
größer
5 Jahre
|
davon mit Pfandrechten u.ä. Rechten
gesichert
|
Art und Form der Sicher-heit
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
247.865,81
|
745.128,53
|
73.143,10
|
1.066.137,44
|
1 und 2
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
233.658,19
|
72.187,80
|
0
|
|
|
Die Nummern der Sicherungsvermerke in der
vorstehenden Tabelle bedeuten:
0 = keine Sicherheit
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten
4 = Sicherungsübereignung Vorräte
5 = Sicherheitsabtretung Forderungen
6 = Eigentumsvorbehalt
Sonstige Angaben
Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese
Verpflichtungen folgende Geschäfte:
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Langfristige Miet- und
Pachtverträge
|
3.267,10
|
415,20
|
2640,00
|
Leasingverträge
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
3.267,10
|
415,20
|
2.640,00
|
davon gg. verbundenen
Unternehmen
|
2.640,00
|
0,00
|
2.640,00
|
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2023 wurden
gemäß § 267 Abs. 5 HGB
durchschnittlich 15 Arbeitnehmer/-innen
beschäftigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen
und gewährten Krediten:
Mitglieder der Geschäftsführung
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus
|
Zinssatz
|
Vortrag
|
Zugang
|
Rückzahlung
|
Erlass
|
Endstand
|
...
|
%
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Kredit
|
0
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Werther, 29.12.2024
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift
Geschäftsführung)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2024
festgestellt.
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