Becker Lohnunternehmen GmbH

Am Mühlweg 12, 99735 Werther, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 509987
Eingetragen
10.3.2014
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungErbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Gegenstand
land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen, Hausmeisterdienstleistungen, kommunale Dienstleistungen und Handel mit landwirtschaftlichem Zubehör und landwirtschaftlichen (Neben-)produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Becker
seit 10.3.2014
Geschäftsführer
Magnus Becker
seit 10.3.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Mühlenweg 12, 99735 Wetter
12.500 €
50.00%
Staufenberg 3, 99735 Wetter
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Becker Lohnunternehmen GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.617.222,90 1.746.666,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 60.442,60 67.346,26
II. Sachanlagen 1.556.780,30 1.679.319,91
B. Umlaufvermögen 526.274,12 399.840,97
I. Vorräte 89.170,40 34.154,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 266.585,82 304.521,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170.517,90 61.165,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 54.235,54 36.753,12
Aktiva 2.197.732,56 2.183.260,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 651.472,54 600.806,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 575.806,78 523.528,63
III. Jahresüberschuss 50.665,76 52.278,15
B. Rückstellungen 124.744,95 99.161,33
C. Verbindlichkeiten 1.421.515,07 1.483.292,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 603.243,44 644.539,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 818.271,63 838.752,32
davon gegenüber Gesellschaftern 71.757,20 165.375,91
Summe Passiva 2.197.732,56 2.183.260,26

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregister­eintra­gung lau­ten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: Becker Lohnunternehmen GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Werther
zuständiges Handelsregister-Gericht: Jena
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB509987

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Ka­pi­talge­sell­schaf­ten (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaf­ten mit be­schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungs­schema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größen­abhängigen Erleichterungsvor­schrif­ten der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätz­lich Ge­brauch ge­macht. Gleiches gilt für die größenab­hängi­gen Er­leich­terungsvorschriften zur Offenle­gung ge­mäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufge­stellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB la­gen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs­ko­sten aktiviert und, so­fern sie der Abnut­zung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ent­sprechend li­near abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und be­trägt 15 Jah­ren. Selbst geschaffene imma­te­rielle Vermögens­ge­gen­stän­de wer­den grund­sätz­lich nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt 15 Jahre (§ 285 Nr. 13 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, so­weit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vor­aus­sicht­li­chen Nut­zungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenom­men und orientie­ren sich grundsätz­lich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zuläs­sig. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Be­deu­tung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und um­fassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Wer­te am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsat­zes an­gesetzt.

Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen enthalten die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB ak­ti­vierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonder­kosten der Fertigung, Ma­te­rial- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermö­gens, der durch die Ferti­gung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Min­destwertansät­zen. Somit wurden u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Die Gemein­ko­sten wurden über eine Kostenstellenrechnung durch pauschale Umlageschlüs­sel auf die Kostenträger um­gelegt. Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.

Die Herstellungskosten der in Arbeit befindlichen Aufträge enthalten die ge­mäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB ak­ti­vierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Son­der­kosten der Fertigung, Ma­te­rial- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagever­mö­gens, der durch die Ferti­gung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Min­destwertansät­zen. Somit wurden u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwal­tung aktiviert. Die Gemein­ko­sten wurden über eine Kostenstellenrechnung durch pauschale Umlage­schlüs­sel auf die Kostenträger um­gelegt. Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung Rechnung getragen. Von dem Wahlrecht gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht und die Pos­tenbe­zeichnung der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen zu in Arbeit befindliche Aufträge zur bes­seren Verständlichkeit umbenannt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensge­gen­stän­de zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbela­stung ab­ge­leit­et.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennba­ren bilanzierungspflichtigen Ri­si­ken und un­gewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfül­lungs­be­trags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünfti­ge Zahlungsver­pflich­tungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5, § 285 Nr.1 und Nr.2 HGB)

Art der Verbindlichkeit
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit
größer
1 Jahr

Restlaufzeit
größer
5 Jahre

davon mit Pfandrechten u.ä. Rechten gesichert
Art und Form der Sicher-heit

Euro
Euro
Euro
Euro

gegenüber Kreditinstituten
247.865,81
745.128,53
73.143,10
1.066.137,44
1 und 2
Sonstige Verbindlichkeiten
233.658,19
72.187,80
0



Die Nummern der Sicherungsvermerke in der vorstehenden Tabelle bedeuten:
0 = keine Sicherheit
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten
4 = Sicherungsübereignung Vorräte
5 = Sicherheitsabtretung Forderungen
6 = Eigentumsvorbehalt

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige fi­nan­zielle Verpflichtun­gen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
3.267,10
415,20
2640,00
Leasingverträge
0,00
0,00
0,00
Summe
3.267,10
415,20
2.640,00
davon gg. verbundenen Unternehmen
2.640,00
0,00
2.640,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäfts­jahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnitt­lich 15 Arbeitnehmer/-innen be­schäf­tigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen und ge­währten Krediten:

Mitglieder der Geschäftsführung






Forderungen aus
Zinssatz
Vortrag
Zugang
Rückzahlung
Erlass
Endstand
...
%
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Kredit
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00


Unterschrift der Geschäftsführung

Werther, 29.12.2024


(Ort, Datum)

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2024 festgestellt.

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