LIVONE
GmbH
Rülzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
271.124,00 |
288.317,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
184.184,00 |
184.070,00 |
| II.
Sachanlagen |
86.890,00 |
104.197,50 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
283.498,89 |
333.108,48 |
| I.
Vorräte |
144.724,67 |
89.544,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.568,35 |
134.620,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.851,31 |
10.004,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10.851,31 |
10.004,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.205,87 |
108.943,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.759,64 |
1.140,95 |
| Aktiva |
556.382,53 |
622.566,93 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
287.146,25 |
337.827,87 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
325.327,87 |
328.082,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
50.681,62 |
2.755,02 |
| B.
Rückstellungen |
4.400,00 |
4.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.836,28 |
279.939,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
138.437,45 |
136.134,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.398,83 |
143.804,96 |
| Passiva |
556.382,53 |
622.566,93 |
Anhang zum 31. Dezember 2021
I. Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben
gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden
"BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
(Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben
als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
- Erträge aus der
Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Erträge"
- Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Aufwendungen"
Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie den Maschinen beträgt
zwischen 2 und 9 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,-- werden sofort
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten,
vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt
und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis am
Geschäftsjahresende.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt € 25.000,00. Die
Stammeinlagen sind zur Hälfte einbezahlt.
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen
erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe;
sie umfassen alle nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig mit Ausnahme der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und Kreditinstituten, die
Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren haben.
Es besteht zum 31.12.2021 eine
Eventualverbindlichkeit bzgl. des USD-Währungskonto
i.H.v. € 16.056,69.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckverbindlichkeiten betragen € 0,00 (VJ 0,00
€)
Es besteht zum 31.12.2021 ein Akkreditiv mit einem
Obligo von € 38.500,-, sowie eine Kautionsversicherung
für die gemieteten Räume von € 4.650,--.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe
bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
II. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Herr Michael Brenner ist
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer,
welcher auch von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit ist.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge des
Geschäftsführers.
C. Sonstige Angaben
Die Geschäftsleitung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von €
50.681,62 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Rülzheim, den 24.03.2023
Michael
Brenner
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2023
festgestellt.
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