Merkuranus
Software & Service GmbH
Pfungstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.610,00 |
1.142,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.610,00 |
142,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
3.610,00 |
142,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
Genossenschaftsanteile |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.384,23 |
50.901,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.456,50 |
6.587,05 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
993,89 |
1.148,07 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.462,61 |
5.438,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.927,73 |
44.314,41 |
| Summe
Aktiva |
36.994,23 |
52.043,46 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.276,03 |
40.169,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.169,67 |
16.698,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.893,64 |
1.528,46 |
| B.
Rückstellungen |
2.896,00 |
3.450,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
2.896,00 |
3.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.822,20 |
8.423,79 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
576,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
576,70 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
6.822,20 |
7.847,09 |
| davon
aus Steuern |
0,00 |
1.024,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.822,20 |
7.847,09 |
| Summe
Passiva |
36.994,23 |
52.043,46 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter wurden
mit Ausnahme der in § 248 HGB aufgeführten
Bilanzierungsverbote zu bei deren Entwicklung angefallenen
Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren
Kosten auch die notwendigen Gemeinkosten und durch die
Fertigung veranlaßte Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Gegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte. Für
sog. geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die
Rechtsvorschriften des § 6 EStG beachtet.
Bei den Finanzanlagen wurden bilanzierte Anteilsrechte
und sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die
Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, dabei wurden zulässige
Verbrauchsfolgefiktionen gemäß § 256 HGB
angewendet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Altersversorgungsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet und mit dem nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Dabei wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden nach den Vorschriften des § 253 HGB
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem
Bilanzstichtag gezahlte bzw. erhaltene Beträge, die das
Folgejahr betreffen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in vollem Umfang.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Herr Karl-Peter Kutz, Adam-Schwinn-Str.
21, 64319 Pfungstadt
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
Rechte oder Pflichten:
| Forderung Karl-Peter
Kutz |
€ 231,50 |
| Verbindlichkeiten
Karl-Peter Kutz |
€ 6.822,20 |
sonstige Berichtsbestandteile
Pfungstadt, den 2. Mai
2024
gez.
Karl-Peter Kutz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024
festgestellt. |