GET Fund I Team GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Jürgen Holberg seit 28.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Tom Dr. Bienmüller seit 9.9.2011 | Prokura |
Udo Dr. Brockmeyer seit 30.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BTC Embedded Systems AGOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Grundlagen der Gesellschaft Die BTC Embedded Systems AG (BTC-ES), eine Mehrheitsbeteiligung der BTC Business Technology AG, Oldenburg, ist ein weltweit agierendes Softwareunternehmen und führend im Bereich Test- und Verifikations-Produkte für Software Eingebetteter Systeme im Automobilbereich. Die automatische Test- und Verifikationsumgebung BTC EmbeddedPlatform wird weltweit durch BTC-ES, seine Tochterunternehmen sowie Distributoren vertrieben. Umsätze werden durch Lizenzverkäufe und entsprechende Wartungsverträge erzielt. Neben dieser Standardsoftware wird Individualsoftware - auf Basis der von BTC-ES selbst entwickelten Kerntechnologie - für namhafte Hersteller entwickelt und lizensiert. Ebenso entwickelt BTC-ES für den Business-Partner IBM Test- und Verifikationssoftware für das Modellierungswerkzeug IBM Rhapsody. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Innovationen der Automobilindustrie sind seit mehr als 20 Jahren durch die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Fahrzeugfunktionen hauptsächlich auf der Softwareseite geprägt. Diese Fahrzeugfunktionen werden immer komplexer und sicherheitskritischer. Die Qualitätssicherung dieser Software kann durch klassische manuelle Tests mit entsprechendem manuellem menschlichem Aufwand nicht mehr geleistet werden. Deshalb sind sowohl die Fahrzeughersteller als auch deren Zulieferer auf automatische Testwerkzeuge angewiesen, wie BTC-ES sie entwickelt und vertreibt. Im Zuge der Entwicklung von zukünftigen hochautomatisierten Systemen wird dieser Trend in der nahen und mittelfristigen Perspektive weiter anhalten und so einen nachhaltigen Markt für BTC-ES Technologien und Werkzeuge darstellen. BTC-ES verfügt über das nötige Know-how und die notwendigen Investitionsmittel, um den Herausforderungen der Zukunft in den oben beschriebenen Bereichen Rechnung zu tragen. 3. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 verlief sehr gleichmäßig. Die laufenden Projekte, sowie Wartungseinnahmen aus dem Standardprodukten verliefen in allen Quartalen wie erwartet positiv. Erneut konnte im Bereich Individualsoftware speziell für den Bereich Testen von Autonomen Systemen im Automobil eine deutliche Volumensteigerung erreicht werden. Der Lizenzmarkt in Japan verlief deutlich unter den Erwartungen. In China wurden die Lizenzeinnahmen des Standardproduktes BTC EmbeddedPlatform deutlich übererfüllt, was die Einnahmeschwäche bei Neulizenzen von BTC EmbeddedPlatform in Japan zum Teil kompensieren konnte. In USA und Europa konnten die Minimalerwartungen erfüllt werden. Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Umsatz von ca. 23,0 Mio. €, und damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (20,6 Mio. €), abgeschlossen. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen ist mit 2,8 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €) niedriger als im Vorjahr. Hier ist zu erwähnen, dass sich die notwendigen Aufwände im Vergleich zum Vorjahr durch die sehr hohe Inflation und die sich daraus ergebenen sehr hohen Gehaltsabschlüsse deutlich prozentual zum Umsatz erhöht haben. Die Aufwandserhöhungen konnten nicht direkt an die Kunden weitergegeben werden. Hinzu kommt, dass in diversen Bereichen Investitionen getätigt wurden, wie z.B. in Prozessverbesserungen, Datenschutz und Informationssicherheit. 4. Umsatzentwicklung Die BTC-ES konnte ihre Umsatzerlöse insgesamt um 11,7 % steigern. Im Bereich Individualsoftware konnte der Umsatz um 23,3% gesteigert werden. Der Bereich Standardsoftware verblieb insgesamt leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Hier spielte der schwache Vertrieb von Neulizenzen im japanischen Markt eine Rolle. Der chinesische Markt konnte dagegen das sehr hohe Niveau von 2022 halten. Ebenso konnte der Europäische und US-amerikanische Markt zusammen annähernd das Niveau von Vorjahr erreichen. Der Umsatz durch Produkte für den Businesspartner IBM wurde erwartungsgemäß auf gleichem Niveau wie in 2022 gehalten. 5. Investitionsentwicklung Das Anlagevermögen beläuft sich auf T€ 1.771 (vorjährig T€ 1.422). Die Investitionen des Jahres 2023 betreffen neue Produkte und Erweiterungen, es wurden keine Eigenleistungen aktiviert. 6. Mitarbeiter Bei der BTC-ES ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 129 Ende 2022 auf 150 Ende 2023 gestiegen. Der Frauenanteil Ende 2023 beträgt ca. 17%. Ein hoher Qualifikationsstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für die Entwicklung der BTC-ES Produkte notwendig. Das heißt, dass in der Forschung und Entwicklung hauptsächlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Master-Abschluss bzw. Promotion eingestellt werden. Die BTC Embedded Systems legt großen Wert auf die Mitarbeiterzufriedenheit und Gesundheit. Deshalb wird ein großer Wert auf einen kooperativen Führungsstil und einen wertschätzenden Umgang mit Feedback der Mitarbeiter gelegt. Da BTC Embedded Systems sich als eine innovationsgetriebene Aktiengesellschaft sieht, wird ein großer Wert auf Mitarbeiterentwicklung und -fortbildung gelegt, wobei den Mitarbeitern hierfür der entsprechende Freiraum und die entsprechende Flexibilität gegeben wird. Hier wird das Prinzip des "kontinuierlichen Lernens" verfolgt. Auch werden Sportaktivitäten durch das Unternehmen gefördert. Die Arbeitsprozesse werden mehr und mehr teamorientiert und agil gelebt. Das Unternehmen hat nun das Konzept flexibleres Arbeiten ("New Work") firmenweit erfolgreich eingeführt. II. Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Das langfristige Vermögen der BTC-ES zum Jahresende 2023 beträgt T€ 1.771 (vorjährig T€ 1.422). Das Umlaufvermögen beträgt in 2023 T€ 9.818 (vorjährig T€ 8.602). Die Bilanzsumme beträgt für 2023 T€ 11.952 (vorjährig T€ 10.360). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um T€ 1.592 erhöht, dies resultiert im Wesentlichen aus einer Zunahme des Anlagevermögens. 2. Finanzlage Das Eigenkapital beträgt in 2023 T€ 4.135 (vorjährig T€ 5.324). Die Eigenkapitalquote beträgt 34,6 % gegenüber 51,4 % im Vorjahr. Es bestehen im Abschluss 2023 Rückstellungen in Höhe von T€ 2.375. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 21. Die BTC-ES hat in 2023 keine laufenden Darlehen in Anspruch genommen. Die Liquidität der BTC-ES war in 2023 zu jedem Zeitpunkt gegeben. BTC-ES befand und befindet sich in einer stabilen Lage. 3. Ertragslage Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) liegt in 2023 unter dem des Vorjahres bei T€ 2.751 (vorjährig T€ 4.264). Der Personalaufwand beträgt in 2023 T€ 11.538 (Vorjahr T€ 9.963). Beteiligungserträge in Höhe von T€ 156 wurde in 2023 (Vorjahr T€ 742) empfangen. Die Ergebnisstruktur stellt sich in Kennzahlen wie folgt dar:
III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Künftige Rahmenbedingen In 2024 wird es voraussichtlich weltweit einen Markt von ca. 21 Mrd. $ im Bereich Verifikation & Validation (V&V) Services inkl. Softwarewerkzeuge geben (Quelle McKinsey analysis; IHS). Bis 2025 wird dieses V&V-Volumen auf 25 Mrd. $ und dann bis 2030 auf 34 Mrd. $ noch stärker steigen. Grund für diesen Anstieg in dem V&V-Bereich sind die notwendigen sicherheitsrelevanten Absicherungen für die neuen im Fahrbetrieb einwirkenden Funktionen ADAS und AD (Advanced Driver Assistance Systems / Autonomous Driving). Der Markt für autonome Systeme im Automobil wird in den nächsten 10 Jahren stark ansteigen. Für 2024 wurden ca. 140 Mrd. US-Dollar Marktvolumen von ADAS/AD Systemen weltweit prognostiziert. In 2025 sind es bereits 187,8 Mrd. $ und 2030 wird mit einem Gesamtvolumen von 270,2 Mrd. $ gerechnet. (Quelle Statistica 2020 de.statictica.com) Das zeigt die zukünftige Relevanz dieses Themas in dem Zielmarkt der BTC-ES. Hieraus ergeben sich diverse Chancen für das bestehende und zukünftige Produktportfolio der BTC-ES. 2. Künftige Prognose Die Notwendigkeit der Fahrzeughersteller die neuen autonomen Funktionen im Automobil abzusichern und gegebenenfalls zu zertifizieren, wird den Einsatz des automatisierten Tests und den Einsatz von "state of the Art" Verifikationstechnologien notwendig machen. Da BTC-ES in den erwähnten Technologien weltweit eine führende Position am beschriebenen Markt belegt und hier signifikant investiert, prognostiziert der Vorstand mittel- und langfristig ein weiteres Wachstum im Bereich Umsatz. 3. Umsatz- und Ergebnisprognose Die BTC-ES erwartet für das Geschäftsjahr 2024 eine moderate Steigerung bei den Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr. Es wird nun wieder mit einer moderaten Steigerung des EBIT-Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr gerechnet. 4. Chancen Die wesentlichen Chancen für ein Wachstum des BTC-ES Geschäfts liegen zukünftig in der Adressierung wichtiger neuer Funktionalitäten der Automobilhersteller und Zulieferer, insbesondere der ADAS/AD Systeme. Hier sind im speziellen der japanische und europäische Markt zu nennen, da in diesen Territorien das Thema Funktionale Sicherheit bei der Kundschaft Priorität hat. Auch der chinesische Markt adressiert immer mehr das Thema Funktionale Sicherheit, da die chinesischen Automobil OEMs immer mehr weltweit mit ihren vollelektrischen Fahrzeugen präsent werden. Der weitere Ausbau des Geschäfts der BTC-ES im asiatischen Markt durch das Tochterunternehmen BTC Japan und durch BTC Software Technology Shanghai eröffnet ebenfalls die Chance auf ein weiter wachsendes Gesamtgeschäft. Wie sich auch wieder in 2023 gezeigt hat, gibt es diverse Chancen für eine deutlich positive Entwicklung des Umsatzes in China. Der US-amerikanische Markt bietet in 2024 weitere Chancen zur Steigerung der Verkaufszahlen von BTC EmbeddedPlatform, sowohl bei Bestandskunden, als auch bei Neukunden. 5. Risiken Trotz der aktuell schwierigen Gesamtsituation in Teilen der Automobilindustrie, sind insgesamt aus heutiger Sicht keine den Fortbestand der BTC-ES gefährdenden Risiken erkennbar. Das Geschäft der BTC-ES betrifft hauptsächlich notwendige Weiter- und Neuentwicklungen der Kunden. In diesen Zukunftsbereichen wird aktuell in der BTC-ES relevanten Domäne weiter ungebrochen investiert. Die BTC-ES betreibt ein Risikomanagement für sämtliche Marktaktivitäten. Dies berücksichtigt Vertriebsaktivitäten mit entsprechenden Bewertungen auf verschiedenen Ebenen sowie sämtliche Kostenpositionen. Eine vollständige bereichsübergreifende Risikobewertung findet einmal im Monat statt. Die Risikoanalyse ist hierarchisch angelegt und erlaubt eine schnelle Ursachenanalyse. Die Datenbereitstellung und Analyse werden von entsprechenden Computersystemen unterstützt. BTC Embedded Systems hat alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, die den unbefugten Zugriff auf Daten sowie deren ungewollte Löschung verhindern. Diese Maßnahmen werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls an eine sich neu entwickelnde Bedrohungssituation angepasst. Die BTC-ES hat in 2023 ein TISAX Audit (Nachweis für einen hohen Standard im Kontext Datenschutz und Informationssicherheit in der Automobilbranche) erfolgreich durchlaufen. 6. Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung Der Vorstand der BTC-ES ist der Meinung, dass das Geschäft strategisch und auch wirtschaftlich auf eine sehr gute Basis gestellt ist. Signifikante Investitionen werden weiter notwendig sein, um mit den sich schnell verändernden Marktbedingungen Schritt zu halten. In Summe prognostiziert man mittelfristig ein weiteres Wachstum im Bereich Umsatz mit sehr guter Profitabilität. IV. Sonstige Angaben 1. Forschung und strategische Projekte Die BTC-ES ist seit 2021 aus strategischem Erwägen Teilnehmer eines geförderten Projektes (KI-Wissen) im Bereich KI (künstliche Intelligenz), um für zukünftige Anwendungsfälle im virtuellen Test, speziell im Bereich autonomer Systeme, gerüstet zu sein. KI-Wissen ist ein Projekt der KI-Familie. Es wurde von der VDA Leitinitiative Autonomes und vernetztes Fahren initiiert und entwickelt und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Die BTC-ES unterhält eine interne Forschungsabteilung (Innovation & Technology), um zukünftig notwendige Technologien für die BTC-ES und deren Standardprodukte zu entwickeln. So soll der Weg bereitet werden, um am Markt die bestehende Führungsrolle im Bereich Testen von Eingebetter Steuergerätesoftware im Automobilbereich weiter ausbauen zu können. Hier werden auch weiterhin neue Testmethoden für den Bereich autonomes Fahren entwickelt, mit dem Ziel die aktuelle BTC-ES-Werkzeugkette weiterzuentwickeln. Hier arbeitet man seit mehr als 5 Jahren eng mit einem namhaften deutschen Hersteller aus dem Zielmarkt zusammen. Zusätzlich hierzu ist die BTC-ES seit Anfang 2022 Teil des Förderprojektes ATLAS-L4: "Das Forschungs- und Entwicklungs-Projekt ATLAS-L4 (Automatisierter Transport zwischen Logistikzentren auf Schnellstraßen im Level 4) bündelt damit in bisher einzigartiger Weise die Expertise von Industrie, Wissenschaft und Infrastrukturbetreibern zu einem ganzheitlichen Ansatz für den Betrieb autonomer Fahrzeuge auf öffentlichen Autobahnen und Schnellstraßen. ATLAS-L4 soll zeigen, dass der Einsatz von Level-4-automatisierten, und damit von fahrerlosen Fahrzeugen auf der Autobahn, machbar ist, und so die Basis für innovative Transport- und Logistikkonzepte legen. Das Projekt greift damit unmittelbar die neuen Möglichkeiten auf, die sich aus dem 2021 verabschiedeten Gesetz zum autonomen Fahren eröffnen, mit dem Deutschland global eine Pionierstellung einnimmt. Damit trägt ATLAS-L4 sowohl zur zukunftsfähigen Ausgestaltung des Straßengüterverkehrs, aber auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei." (Quelle: https://www.atlas-l4.com) 2. Tochtergesellschaften Die BTC-ES hält 100% an der BTC Japan Co., Ltd. Die BTC Japan agiert als unabhängiger Distributor der Produkte der BTC-ES im japanischen und angrenzenden asiatischen Markt. Der Umsatz fiel in 2023 niedriger aus als in 2022. Die BTC-ES hält 100% der BTC Embedded Systems INC. (USA). Die BTC INC. agiert als unabhängiger Distributor der Produkte der BTC-ES im amerikanischen Markt. Im fünften Jahr (2023) der neuen Gesellschaft, konnten die Ziele übererfüllt werden mit 1,5 Mio. $ Umsatz (Vorjahr 1,36 Mio. $). Die BTC-ES hält 100% der BTC Embedded Systems Romania. Die BTC Romania agiert als eigenständige Softwareentwicklungsgesellschaft und unterstützt die BTC-ES im Bereich Produktentwicklung und Support. Die BTC Romania konnte in 2023 ihren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 1.49 (vorjährig T€ 1.38) steigern. 3. Internes Kontrollsystem Hierunter versteht die BTC-ES die vom Vorstand veranlassten Maßnahmen zur Einhaltung der entsprechenden rechtlichen sowie der konzernrelevanten Vorschriften und Regeln sowie die regelmäßige Kontrolle der internen Berichterstattung in allen wichtigen Bereichen des Unternehmens. Das interne Kontrollsystem der BTC-ES dient zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs. Die vom Vorstand vorgegebenen Richtlinien dienen zur Überprüfung der Einhaltung der internen Arbeitsprozesse und entsprechenden Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen. 4. Schlusserklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die BTC Business Technology Consulting AG begründet als Mehrheitsaktionär der BTC-ES ein Abhängigkeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 AktG. Der Vorstand der BTC-ES hat daher gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden." 5. Vision 2024 Für 2024 werden durch das Produktmanagement der BTC-ES wichtige Weiterentwicklungen des BTC-ES Standardproduktes BTC EmbeddedPlatform initiiert werden. Hierzu zählen zum einen die erweiterte Unterstützung der Programmiersprache C++, als auch die Weiterentwicklung des Cloud-gestützten Arbeiten mit BTC EmbeddedPlatform. Ebenso werden diverse weitere Verbesserungen im Bereich Performance (Skalierung durch parallele Test-Generierung und -Ausführung auch in der Cloud; Stichwort "Scalability") durchgeführt werden, um der immer größer werden Softwareanteile und den damit verbundenen Anforderungen an Test und Qualität im Automobil Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung des Produktportfolios vergrößert den potentiellen Markt des BTC-ES-Standardproduktes weltweit signifikant. Trotz teilweise entstehender Sättigungseffekte in den bestehenden Märkten geht BTC-ES somit von einer weiteren positiven Entwicklung im Bereich Produktvertrieb aus.
Oldenburg, den 19. April 2024 gez. Dr. Udo Brockmeyer, Vorstandsvorsitzender gez. Hans Jürgen Holberg, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die BTC Embedded Systems AG hat ihren Sitz in Oldenburg (Oldenburg). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 5174 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 weist die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt, wobei die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerken teilweise an dieser Stelle gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Dies gilt auch für im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände mit Ausnahme der geringwertigen Vermögensgegenstände. Die Anschaffungskosten der geringwertigen Vermögensgegenstände gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden in voller Höhe abgeschrieben. Den Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände liegen Nutzungsdauern von 3 bis 7 Jahren zugrunde. Bei den anderen Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung kommen Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren zur Anwendung. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt mit dem jeweiligen Nennwert. Ein Wertberichtigungsbedarf ist zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung nicht erkennbar. Bei Beträgen in fremder Währung wird dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag € 161.600,00. Es ist vollständig eingezahlt und in 161.600 Aktien zum Nennbetrag von je € 1,00 eingeteilt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. 4. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird in dem nachfolgend ausgewiesenen Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 mit den einzelnen Posten gesondert aufgegliedert und entwickelt (§ 284 Abs. 3 HGB). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren, wie im Vorjahr, vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben, wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Die BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg, hält eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in der Regel die üblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren, wie im Vorjahr, vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Sonstige Pflichtangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB)
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 142 (Vorjahr: 122) und setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben zu den gewährten Gesamtbezügen (§ 285 Nr. 9 a und b HGB) Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates gem. § 285 Nr. 9 a und b HGB wurde die Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB in Anspruch genommen. Angaben zu den Organen (§ 285 Nr. 10 HGB) Vorstand: - Dr. Udo Brockmeyer, Osnabrück (Vorsitz), Diplominformatiker - Hans Jürgen Holberg, Wardenburg, Diplominformatiker Sie sind jeweils im Rahmen des § 112 AktG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Aufsichtsrat: - Dr. Jörg Ritter, Oldenburg (Vorsitzender) Vorstandsmitglied der BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg - Prof. Dr. Heinz-Werner Damm, Rastede (stellvertretender Vorsitzender) Professor des Departments Informatik an der Universität Oldenburg - Herr Percy Hamer, Bremen Vorstandsmitglied der BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)
Angaben zur Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14/14a HGB) Die BTC Business Technology Consulting AG ist Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft sowie eine Tochtergesellschaft der EWE Aktiengesellschaft zu 100 Prozent. Für den kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HR B 33) den Konzernabschluss auf. Den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen stellt die Ems-Weser-Elbe Versorgung- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (HR B 201794) auf. Die nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Konzernabschlüsse werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht. Angaben zur Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Der Vorstand empfiehlt, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.915.434,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Oldenburg, den 19. April 2024 gez. Dr. Udo Brockmeyer, Vorstandsvorsitzender gez. Hans Jürgen Holberg, Vorstand Die ordentliche Hauptversammlung der BTC Embedded Systems AG hat am 24. April 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 3 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 1.915.434,46 vollständig als Dividende auszuschütten. Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2022 über alle bedeutenden Vorgänge der BTC Embedded Systems AG informiert und diese zeitnah mit dem Vorstand diskutiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat und insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Entwicklung des Geschäftes und die Lage der Gesellschaft berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Es wurden alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung bedürfen, eingehend erörtert und die notwendigen Entscheidungen getroffen. Der Jahresabschluss der BTC Embedded Systems AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, auf der Grundlage der vom Vorstand vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte aufgestellt und geprüft. Es wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Verfügung gestellt und nach abschließender Prüfung vom Aufsichtsrat einschließlich des Vorschlages über die Verwendung des Jahresüberschusses zum 31.12.2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2022 zwei ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Der Aufsichtsrat der BTC Embedded Systems AG bestand im Geschäftsjahr 2022 aus folgenden Mitgliedern: Dr. Jörg Ritter -Vorsitzender- Mitglied des Vorstandes der BTC Business Technology Consulting AG Prof. Dr. Hans-Werner Damm -Stellvertretender Vorsitzender- Professor des Departments Informatik an der Universität Oldenburg Percy Hamer Mitglied des Vorstandes der BTC Business Technology Consulting AG Der Aufsichtsrat spricht den Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen besonderen Dank und seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Oldenburg, den 12.04.2023 Der Aufsichtsrat der BTC Embedded Systems AG gez. Dr. Jörg Ritter, Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BTC Embedded Systems AG, Oldenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BTC Embedded Systems AG, Oldenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BTC Embedded Systems AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 22. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
gez. Carsten Engelhardt, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Christian Mersch, Wirtschaftsprüfer |
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