highQ
Computerlösungen GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201.242,00 |
205.492,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
67.384,00 |
61.414,00 |
| II.
Sachanlagen |
133.098,00 |
93.044,34 |
| III.
Finanzanlagen |
760,00 |
51.034,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.665.854,23 |
1.801.108,29 |
| I.
Vorräte |
99.193,42 |
471.689,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.251.592,12 |
919.669,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.315.068,69 |
409.749,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
145.221,16 |
130.956,33 |
| Aktiva |
4.012.317,39 |
2.137.556,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.623.332,72 |
632.156,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
382.156,57 |
291.483,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
991.176,15 |
90.673,45 |
| B.
Rückstellungen |
1.396.813,00 |
1.071.420,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
988.662,40 |
433.595,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.509,27 |
385,00 |
| Summe
Passiva |
4.012.317,39 |
2.137.556,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der highQ
Computerlösungen GmbH, welche ihren Sitz in Freiburg
i.Br. hat und beim dortigen Amtsgericht unter der Nummer
HRB 5203 im Handelsregister eingetragen ist, ist nach den
Vorschriften der §§ 242 ff.,
264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine und mittlere Kapitalgesellschaften wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden sind
entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Erläuterungen, inwieweit von
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten Gebrauch bzw.
nicht Gebrauch gemacht wird, werden soweit notwendig bei
den Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten gemacht.
Die Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Abschreibungen errechnen sich im Wesentlichen nach der
linearen Methode entsprechend der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer. Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die
Bewertung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vorgenommen.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
Die ausgewiesenen
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Laufzeiten
liegen sämtlich unter einem Jahr.
Kassenbestand und Bankguthaben werden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der "projected unit credit
method" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit jeweils 1 %
bzw. 2 %. p. a. eingerechnet soweit der jeweilige
Maximalbetrag der Altersrenten noch nicht erreicht ist. Als
Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen
Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,82 % angesetzt (im Vorjahr 1,78 %).
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten
Unterschiedsbetrags (EUR 29.791,00; im Vorjahr EUR
131.843,00) bei den Rückstellungen für Pensionen
nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aufgestellt.
Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB kann die auf Grund der im
Jahr 2010 geänderten Bewertung der Anwartschaften auf
Pensionen erforderliche Zuführung bis zum 31. Dezember
2024 mit jährlich mindestens einem Fünfzehntel
angesammelt werden. Die erforderliche Zuführung wurde
bereits in den Jahren 2010 und 2011 vollständig
vorgenommen, so dass die Wertaufholung bereits zum
31. Dezember 2011 abgeschlossen war.
Die den Pensionsverpflichtungen
gegenüberstehenden Rückdeckungsversicherungen
sind auf Grund des mit dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten §
246 Abs. 2 HGB - im Gegensatz zu den Jahren bis 2009 -
zwingend mit der Versorgungsverpflichtung zu saldieren, da
die entsprechenden Verträge an die
Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Aus den
Versicherungen ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
Rückdeckungsanspruch von insgesamt EUR 966.581,00,
welcher mit der Pensionsverpflichtung von EUR 1.703.721,00
verrechnet wurde.
In den
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei den
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
zum Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten
liegen - wie bereits im Vorjahr - sämtlich unter einem
Jahr.
III. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
Herr Dipl.-Physiker Christian Disch sowie Herr
Dipl.-Physiker Thomas Hornig bestellt. Die
Geschäftsführer waren jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Prokuren sind nicht
erteilt.
Über den Bilanzstichtag hinaus bestehen sonstige
(wesentliche) finanzielle Verpflichtungen aus laufenden
Mietverträgen im Gesamtbetrag von EUR 194.247,18.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 55,25
Angestellte (im Vorjahr 51,50) beschäftigt.
Freiburg i. Br., den 26.
Juni 2024
gez.
Dipl.-Physiker Christian Disch,
Geschäftsführer
gez.
Dipl.-Physiker Thomas Hornig,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2024
festgestellt.
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