Kewes Floristik GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Blumen und Pflanzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Kewes seit 21.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 97.50% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Kewes Floristik Polska Sp.zo.o. | 2.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nature Green NG GmbHElsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.02.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchesaufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Im Falle von steuerlichen Verlustvorträgen werden diese bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden grundsätzlichsaldiert angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung, deren Restlaufzeit am Abschlussstichtag mehr als 12 Monate beträgt, erfolgte bei den Forderungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs zum Abschlussstichtag und bei den Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Abweichend hiervon erfolgte die Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am Abschlussstichtag nicht mehr als 12 Monate betrug, entsprechend § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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