Thallmair GmbHLiquidiert
Possenhofener Straße 19, 82319 Starnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Thallmair seit 5.1.2016 | Liquidator |
Christiane von Oerthel seit 5.1.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Christiane von Oerthel | 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thallmair GmbHStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
AnhangA. Vorbemerkung Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 265 Abs. 1 HGB). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. (§ 253 Abs. 3 HGB). Bei Zugängen an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens wurde die Abschreibung zeitanteilig angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist in beigefügter Abschreibungsliste dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind zwei Bankguthaben ausgewiesen. Der Bestand ist durch entsprechenden Bankauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2014 unverändert 25.000,00 EUR und ist voll einbezahlt. Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschlusskosten. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Verbindlichkeiten Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 HGB):
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht. Haftungsverhältnisse §§ 251 i. V. m. 268 Abs. 7 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). E. Ergebnisverwendung Über die Ergebnisverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung. F. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 waren:
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. G. Sonstige Angaben Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden Gebrauch gemacht. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde am 14.09.2016 festgestellt. |
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