Ligento
green power GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
755.481,00 |
1.175.398,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
202.765,00 |
180.044,00 |
| II.
Sachanlagen |
552.716,00 |
995.354,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.866,59 |
604.125,95 |
| I.
Vorräte |
12.257,75 |
10.646,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.777,99 |
14.146,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305.830,85 |
579.333,17 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
318.792,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.089.347,59 |
2.098.316,71 |
Passiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
978,86 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
310.000,00 |
310.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
334.021,14 |
653.792,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
318.792,20 |
| B.
Rückstellungen |
34.058,86 |
16.334,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.054.309,87 |
2.081.981,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.089.347,59 |
2.098.316,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nominalwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die
Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen Euro 33.893,20.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 1.020.416,67
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 01.10.2011 bis 30.09.2012
erfolgte die Geschäftsführung der Ligento green
power GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Thomas
Tschaftary, Diplom-Ingenieur.
Ligento green power GmbH
Fürth, 09.01.2013
gezeichnet: Thomas Tschaftary,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2013 festgestellt.
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