EIB
GmbH
Langsur
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.058,00 |
5.942,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.058,00 |
5.942,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.438,25 |
103.158,81 |
| I.
Vorräte |
21.870,72 |
18.312,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.876,91 |
81.157,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.690,62 |
3.688,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
892,00 |
550,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.388,25 |
109.650,81 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.302,20 |
33.642,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.642,27 |
23.417,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.340,07 |
14.775,16 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
47.000,00 |
47.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
2.800,00 |
5.250,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
44.286,05 |
23.758,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.286,05 |
23.758,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.388,25 |
109.650,81 |
Anhang
Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist
für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem
Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß
§ 264 (1) HGB um einen Anhang zu erweitern, der mit
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit
bildet. Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt
des Anhanges finden sich insbesondere in den Vorschriften
der §§ 284 -288 HGB. Über diese hinaus sind
aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen
Paragraphen zu beachten.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs-
(§ 255 (1) HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
(2) HGB) bewertet. Die Wertansätze erfolgen
gemäß § 253 (1) HGB unter
Berücksichtigung der zulässigen Abschreibungen
gemäß § 255 Absätze 2 - 4 HGB. Den
steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung getragen.
Sofern von steuerlichen
Sonderabschreibungsmöglichkeiten Gebrauch worden ist,
wurde dieser Ansatz auch handelsrechtlich gemäß
§ 254 HGB in Verbindung mit § 279 HGB
beibehalten. Die Bewertungsgrundsätze des § 252
HGB wurden beachtet. Im übrigen sind alle Bewertungs-
und Bilanzierungsgebote und Wahlrechte nach den
handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
effektiven Einstandswerten bzw. dem gewogenen
Durchschnittswert, die Erzeugnisse mit den
Herstellungskosten, wie zum Anlagevermögen
erläutert, bewertet. Notwendige Abwertungen aufgrund
des Niederstwertprinzips sind, soweit erforderlich,
vorgenommen.
Sofern erkennbare Risiken bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen vorhanden waren, ist diesen
durch Einzelwertberichtigung sowie durch
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.
In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Insbesondere wurden die Vorschriften des § 249 HGB
beachtet.
2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1 a
HGB
Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und
der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag
passiviert.
3. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist
Herr Rudolf Brittnacher, Friedhofstraße 17, 54308
Langsur.
Der Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
4.
Vorschüsse an Geschäftsführer - §
285 Nr.9 c HGB
Gegenüber Herrn Rudolf Brittnacher bestehen
Forderungen in Höhe von € 39.871,18.
5.
Anlagevermögen - § 268 (2) HGB
Das Anlagegitter ist als Anlage beigefügt.
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