Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 4800
Eingetragen
3.7.2003
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Fertigung von Elektroinstallationen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Brittnacher
seit 17.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Friedhofstraße 17, 54308 Langsur
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EIB GmbH

Langsur

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 2.058,00 5.942,00
I. Sachanlagen 2.058,00 5.942,00
B. Umlaufvermögen 101.438,25 103.158,81
I. Vorräte 21.870,72 18.312,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.876,91 81.157,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.690,62 3.688,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 892,00 550,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 104.388,25 109.650,81

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 10.302,20 33.642,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.642,27 23.417,43
III. Jahresfehlbetrag 23.340,07 14.775,16
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 47.000,00 47.000,00
C. Rückstellungen 2.800,00 5.250,00
D. Verbindlichkeiten 44.286,05 23.758,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 44.286,05 23.758,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 104.388,25 109.650,81

Anhang


Durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 ist für alle Kapitalgesellschaften spätestens ab dem Kalenderjahr 1987 der Jahresabschluss gemäß § 264 (1) HGB um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Die wesentlichen Bestimmungen über den Inhalt des Anhanges finden sich insbesondere in den Vorschriften der §§ 284 -288 HGB. Über diese hinaus sind aber zahlreiche einschlägige Vorschriften in anderen Paragraphen zu beachten.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 255 HGB. Hiernach wurden alle Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- (§ 255 (1) HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB) bewertet. Die Wertansätze erfolgen gemäß § 253 (1) HGB unter Berücksichtigung der zulässigen Abschreibungen gemäß § 255 Absätze 2 - 4 HGB. Den steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung getragen. 

Sofern von steuerlichen Sonderabschreibungsmöglichkeiten Gebrauch worden ist, wurde dieser Ansatz auch handelsrechtlich gemäß § 254 HGB in Verbindung mit § 279 HGB beibehalten. Die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet. Im übrigen sind alle Bewertungs- und Bilanzierungsgebote und Wahlrechte nach den handelsrechtlichen Normierungen berücksichtigt worden.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den effektiven Einstandswerten bzw. dem gewogenen Durchschnittswert, die Erzeugnisse mit den Herstellungskosten, wie zum Anlagevermögen erläutert, bewertet. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips sind, soweit erforderlich, vorgenommen.

Sofern erkennbare Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorhanden waren, ist diesen durch Einzelwertberichtigung sowie durch Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.

In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Insbesondere wurden die Vorschriften des § 249 HGB beachtet.

2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1 a HGB

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

3. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Rudolf Brittnacher, Friedhofstraße 17, 54308 Langsur.
Der Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4. Vorschüsse an Geschäftsführer - § 285 Nr.9 c HGB

Gegenüber Herrn Rudolf Brittnacher bestehen Forderungen in Höhe von € 39.871,18.

5. Anlagevermögen - § 268 (2) HGB

Das Anlagegitter ist als Anlage beigefügt.

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