Tauber
Delaborierung GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
646.578,69 |
534.224,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
646.576,69 |
534.222,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.274.937,93 |
6.434.523,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.945.925,80 |
5.882.316,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
329.012,13 |
552.207,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.498,74 |
11.845,44 |
| Aktiva |
7.934.015,36 |
6.980.592,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.564.466,89 |
5.294.724,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.599,99 |
25.599,99 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.460,00 |
1.460,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
5.537.406,90 |
5.267.664,36 |
| B.
Rückstellungen |
571.149,50 |
758.659,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.798.398,97 |
927.208,78 |
| Summe
Passiva |
7.934.015,36 |
6.980.592,94 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Tauber Delaborierung GmbH hat ihren Sitz in
Elxleben. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Jena unter HRB109491
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt und gegliedert.
Die Gesellschaft erfüllt hinsichtlich der
Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der im
Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs.1 HGB. Sie wendet freiwillig im Wesentlichen
die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB an.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten erfolgte unter Beachtung der
handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung
erfolgte unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert. Soweit sie der Abnutzung
unterliegen, werden planmäßige Abschreibungen
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Es findet im Wesentlichen die lineare
Abschreibungsmethode Anwendung. Die Gegenstände
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten
€ 800,00 nicht übersteigen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter), werden aus
Vereinfachungsgründen imZugangsjahr im Einklang
mit den steuerlichen Vorschriften voll abgeschrieben.
Die Gegenstände des Vorratsvermögens werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzip gem. §
253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Herstellungskosten der
unfertigen Erzeugnisse umfassen nach dem Vollkostenprinzip
neben den Material- und Fertingseinzelkosten auch
angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und
Verwaltungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch
die Fertigung bedingten Werteverzehrs des
Anlagevermögens; Fremdkapitalzinsen werden nicht als
Bestandteil der Herstellungskosten berücksichtigt.
Im Berichtsjahr wurden erstmals die Vorräte mit
den erhaltenen Anzahlungen saldiert und somit von dem
Wahlreicht gem. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB Gebrauch
gemacht. Der Vorjahresausweis wurde zur besseren
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter und nahestehende Unternehmen werden jeweils
in einem gesonderten Posten dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1,00 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungen angemessen Rechnung getragen. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des sog. Höchstwertprinzips mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die angewandten Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich unverändert zum Vorjahr
übernommen.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktivseite
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgend
beigefügten Brutto-Anlagenspiegel.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sowie nahestehenden Unternehmen wurden
unter gesonderten Bilanzpositionen ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen enthalten in Höhe von T€ 49,9 solche
aus Lieferungen und Leistungen.
3.2 Passivseite
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr waren nicht vorhanden.
4. Sonstige Angaben
Es bestehen Rangrücktrittserklärungen
seitens der Tauber Delaborierung GmbH für Forderungen
gegen nahestehende Unternehmen (TAUBER-Gruppe) in
Höhe von rd. T€ 2.194,7. Das Risiko der
Inanspruchnahme ist als gering einzustufen.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen von
insgesamt T€ 377,0.
Die finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag
über ein Betriebsgebäude beträgt T€
26,1 p.a..
Im Jahresdurchschnitt wurden ohne
Berücksichtigung der Geschäftsführer sowie
der zu Ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten insgesamt 39 Mitarbeiter
beschäftigt.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Jan-Bernd Kappelhoff. Der
Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB werden die
Gesamtbezüge des Geschäftsführers nicht
angegeben.
Erfurt, am 26. Juli 2024
(Jan-Bernd Kappelhoff)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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