ai-quanton GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benedikt Walter seit 12.3.2025 | Prokura |
Florian Franz Heinrich Hofmann seit 12.3.2025 | Geschäftsführer |
Karl Kristian Dischinger seit 2.6.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 72.50% | |
| 26.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
zoll.ution gmbhWeinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ ZUM 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019A. Allgemeine Angaben Die zoll.ution gmbh hat ihren Sitz in Weinheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Register-Nr. HRB 701898. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder zu Herstellungskosten (§ 255 II, III HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten der Sachanlagen beinhalten dabei neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Als Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung zur Berechnung der Abschreibungen werden in der Regel die Werte der amtlichen (steuerlichen) AfA-Tabelle (sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) verwendet. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und ihr Abgang zum Jahresende unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. C. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist aus dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Rückstellungen sind hauptsächlich gebildet für Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub. Sämtliche Verbindlichkeiten haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Sonstige Pflichtangaben Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB zum 31. Dezember 2019 beträgt TEUR 138. Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres
davon 6 Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr: 3) beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die nachfolgend aufgeführten Personen wahrgenommen: Herr Karlhubert Dischinger (Speditionskaufmann), Unternehmer, und Herr Karlkristian Dischinger (Diplom-Betriebswirt (BA)), Unternehmer. Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Weinheim, den 28. Mai 2020 Die Geschäftsführung |
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