Beteiligungsgesellschaften
Sander & Knispel GmbH
Gewerbeparkring 8, 15299 Müllrose, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janine Knispel seit 1.6.2021 | Geschäftsführer |
Sabrina, geb. Knispel Knispel-Peckruhn seit 1.6.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.34% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sander & Knispel GmbH.MüllroseJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr 2022Sander & Knispel GmbHRegistergericht: Frankfurt (Oder) HR B 53 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Einzelne Positionen II. Verbindlichkeitenspiegel III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG IV. Haftungsverhältnisse D. Angaben zu G.u.V.-Posten E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften III. Sonstige Pflichtangaben IV. Geschäftsführungsorgane F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. 2) Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). 3) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. 4) Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). 5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 6) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 7) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. 7) Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 1.000 wurden im Rahmen eines Sammelpostens mit 20% abgeschrieben. 8) Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). 9) Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). 10) Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode angewendet (§ 256, 1 HGB). Die Lifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. 11) Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). 12) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. 13) Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 350%. 14) Rückstellung für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). 15) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). 16) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). 17) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten I. Einzelne Positionen Zum 31.12.2022 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt € 0,00 (§ 285 Nr. 28 HGB). Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. 154.181,63 € haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Vorjahr: 40.117,97 €). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: T€ 0). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Die sonstigen Rückstellungen betragen 31.400,00 EUR. II. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten mehrere Annuitäten-Darlehen. Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt. III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG Zum Bilanzstichtag existierten Forderungen oder Verbindlichkeiten im Sinne des § 42, III GmbHG in der Höhe, in der sie in der Bilanz ausgewiesen werden. IV. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
D. Angaben zu G.u.V.-Posten Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Es wurden keine außerplanmäßigen Anschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Wertpapiere des Anlagevermögens vorgenommen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an der ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG in Höhe von 3.750,00 €. II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Es bestehen keine Haftungsverhältnisse für andere Gesellschaften. III. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18 (Vorjahr: 18) Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). IV. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Bernd Knispel geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. F. Gewinnverwendungsvorschlag der GeschäftsführungDer Jahresüberschuss 2022 in Höhe von EUR 1.182,74 soll mit dem Gewinnvortrag von EUR 226.491,90 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Müllrose Geschäftsführer Bernd Knispel Anlagespiegel
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