KettwigService GmbH (KSG)

Obere Fuhr 42, 45136 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 18353
Eingetragen
17.2.2005
Branche
Erbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenErbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenErbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Gegenstand
Die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, die Durchführung haustechnischer Dienstleistungen und von Verwaltungstätigkeiten für die Ev. Seniorenzentrum Kettwig gGmbH. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung. In untergeordnetem Umfang können im Rahmen freier Kapazitäten die vorgenannten Dienstleistungen auch an Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Kettwig sowie an Dritte erbracht werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Julia Dr. Lewitzki
seit 1.12.2020
Prokura
Angelika Görlich
seit 1.12.2020
Prokura
Dirk Gersie
seit 12.2.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KettwigService GmbH (KSG)

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zu 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 4.122,05 5.601,22
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 19.497,00 19.497,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 153.282,25 97.924,41
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 82.033,82 166.776,82
254.813,07 284.198,23
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 72.110,92 75.716,47
331.046,04 365.515,92

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 69.802,50 43.898,70
III. Jahresüberschuss 4.863,40 25.903,80
99.665,90 94.802,50
B. RÜCKSTELLUNGEN 159.020,43 208.444,37
C. VERBINDLICHKEITEN 72.359,71 62.269,05
331.046,04 365.515,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der KettwigService GmbH (KSG), Essen, Amtsgericht Essen HR B 18353, wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde für große Kapitalgesellschaften aufgestellt, da die Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag dazu verpflichtet ist.

Die Gesellschaft ist mittelbar Tochtergesellschaft (90 %) der Adolphi-Stiftung Senioreneinrichtungen gGmbH, Essen, und wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche, betriebsübliche Nutzungsdauer vorgenommen. Für gleichartige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Geschirr, Besteck usw.) werden Festwerte von T€ 2 angesetzt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 liegen, wird in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre aufgelöst wird.

Die Vorräte betreffen die für den Betrieb notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Sie wurden mit einem Festwert angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Auszahlung der Forderung gegen die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK), Dortmund, zu verzichten und das Guthaben zur Verrechnung mit Stärkungsbeiträgen in der Zukunft einzusetzen. Durch die Vorauszahlung für die Zukunft wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten begründet, der planmäßig seit 2019 über die nächsten 25 Jahre aufgelöst wird.

Das Passivierungswahlrecht gemäß Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB, wonach eine Rückstellung für mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe der Unterdeckung (Anteil der Versorgungsverpflichtung, welcher nicht durch Rücklagen auf Seiten der KZVK abgedeckt ist) gebildet werden kann, wurde ausgeübt. Grund für diese Rückstellung ist die bestehende Finanzierungslücke im gesonderten Abrechnungsverband S. Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um die dort gebündelten Altzusagen in vollem Umfang zu erfüllen. Durch die am 29. November 2017 beschlossene Satzungsänderung der KZVK wurde ein Stärkungsbeitrag eingeführt, der in Zukunft von den Beteiligten zur Schließung der aufgetretenen Finanzierungslücke und dementsprechend zur Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Versorgungsleistungen zu erbringen ist. Die Kasse erhebt den Stärkungsbeitrag seit 2019 über einen Zeitraum von 25 Jahren.

Die Bewertung erfolgt mit dem Barwert der voraussichtlichen Stärkungsbeiträge bezogen auf den verbleibenden Erhebungszeitraum (20 Jahre), abgezinst i.S.d. § 253 Abs. 2 HGB mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Im Jahr 2023 erfolgte eine Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe des Stärkungsbeitrages für das laufende Jahr.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält die abgegrenzte Einmalzahlung der nicht ausgezahlten Sanierungsbeiträge. Die Auflösung dieser Einmalzahlung erfolgt planmäßig seit 2019 über einen Zeitraum von 25 Jahren.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe der bestehenden Unterdeckung der KZVK (Anteil der Versorgungsverpflichtung, welcher nicht durch Rücklagen auf Seiten der KZVK abgedeckt ist).

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 11 (Vorjahr: T€ 13) enthalten.

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Betriebswirt Dirk Gersie, Bochum.

Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht.

 

Essen, den 22. Mai 2024

Dirk Gersie, Geschäftsführer

Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.

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