Adolphi-Stiftung Senioreneinrichtungen gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julia Dr. Lewitzki seit 1.12.2020 | Prokura |
Angelika Görlich seit 1.12.2020 | Prokura |
Dirk Gersie seit 12.2.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KettwigService GmbH (KSG)EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zu 31. Dezember 2023AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss der KettwigService GmbH (KSG), Essen, Amtsgericht Essen HR B 18353, wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde für große Kapitalgesellschaften aufgestellt, da die Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag dazu verpflichtet ist. Die Gesellschaft ist mittelbar Tochtergesellschaft (90 %) der Adolphi-Stiftung Senioreneinrichtungen gGmbH, Essen, und wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche, betriebsübliche Nutzungsdauer vorgenommen. Für gleichartige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Geschirr, Besteck usw.) werden Festwerte von T€ 2 angesetzt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 liegen, wird in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre aufgelöst wird. Die Vorräte betreffen die für den Betrieb notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Sie wurden mit einem Festwert angesetzt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Auszahlung der Forderung gegen die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK), Dortmund, zu verzichten und das Guthaben zur Verrechnung mit Stärkungsbeiträgen in der Zukunft einzusetzen. Durch die Vorauszahlung für die Zukunft wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten begründet, der planmäßig seit 2019 über die nächsten 25 Jahre aufgelöst wird. Das Passivierungswahlrecht gemäß Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB, wonach eine Rückstellung für mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe der Unterdeckung (Anteil der Versorgungsverpflichtung, welcher nicht durch Rücklagen auf Seiten der KZVK abgedeckt ist) gebildet werden kann, wurde ausgeübt. Grund für diese Rückstellung ist die bestehende Finanzierungslücke im gesonderten Abrechnungsverband S. Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um die dort gebündelten Altzusagen in vollem Umfang zu erfüllen. Durch die am 29. November 2017 beschlossene Satzungsänderung der KZVK wurde ein Stärkungsbeitrag eingeführt, der in Zukunft von den Beteiligten zur Schließung der aufgetretenen Finanzierungslücke und dementsprechend zur Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Versorgungsleistungen zu erbringen ist. Die Kasse erhebt den Stärkungsbeitrag seit 2019 über einen Zeitraum von 25 Jahren. Die Bewertung erfolgt mit dem Barwert der voraussichtlichen Stärkungsbeiträge bezogen auf den verbleibenden Erhebungszeitraum (20 Jahre), abgezinst i.S.d. § 253 Abs. 2 HGB mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Im Jahr 2023 erfolgte eine Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe des Stärkungsbeitrages für das laufende Jahr. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält die abgegrenzte Einmalzahlung der nicht ausgezahlten Sanierungsbeiträge. Die Auflösung dieser Einmalzahlung erfolgt planmäßig seit 2019 über einen Zeitraum von 25 Jahren. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe der bestehenden Unterdeckung der KZVK (Anteil der Versorgungsverpflichtung, welcher nicht durch Rücklagen auf Seiten der KZVK abgedeckt ist). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 11 (Vorjahr: T€ 13) enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Betriebswirt Dirk Gersie, Bochum. Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht.
Essen, den 22. Mai 2024 Dirk Gersie, Geschäftsführer FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt. |
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