Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Mehrer seit 7.12.2005 | Geschäftsführer |
Christa Mehrer seit 7.12.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 29.00% | |
| 26.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mehrer GmbHSchweigen-RechtenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Geschäftsführer Mehrer Rolf, Schweigen-Rechtenbach Von § 181 BGB befreit. Firmensitz Kirchstr. 40 76889 Schweigen-Rechtenbach Gründung der Gesellschaft 10.02.1997 Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Mehrer GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Finanzanlagenwurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Der Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Soweit erforderlich, wurde der am Abschlussstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt. Sofern am Abschlussstichtag der Börsen- oder Marktpreis oder der beizulegende Wert niedriger war, erfolgte der Ansatz zu diesem Wert. Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und soweit notwendig entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände haben im Bilanzjahr 2023 einen Wert von EUR 152.866,51, davon mit Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr EUR 0,00. Im Vorjahr betrug der Wert EUR 342.694,02, davon mit Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr EUR 0,00. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten im Bilanzjahr 2023 betrugen EUR 137.810,86, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren EUR 0,00. Im Vorjahr betrug der Wert EUR 226.192,51, davon mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren EUR 0,00. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestanden nicht. Sonstige Erläuterungen Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei: Rolf Mehrer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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