GBM -
Beteiligungsgesellschaft mbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.072,55 |
66.335,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.065,22 |
53.367,58 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7,33 |
468,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.072,55 |
66.336,75 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.397,15 |
16.175,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.824,73 |
-3.500,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.721,88 |
-12.325,53 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
38.214,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.675,40 |
11.946,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.507,75 |
11.944,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.072,55 |
66.336,75 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften
( § 288 Satz 1 HGB) Gebrauch gemacht.
Die Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten,
vermindert um die steuerlich zulässigen
Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis € 150,00 werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungswert
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden
nach § 6 Abs. 2 a EStG in 5 Jahren abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Der Bestand an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Von Vereinfachungsverfahren nach den
§§ 240 Abs. 3 und 4 sowie 256 HGB wird Gebrauch
gemacht.
Die Herstellungskosten der
unfertigen Leistungen umfassen die Material-,
Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung sowie
die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert
um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgt mit den Beträgen
der voraussichtlichen Inanspruchnahme bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung. Bei der Bemessung
wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Eigene Anteile werden in Höhe von €
12.500,00 gehalten. Die Gesellschaft ist durch einen
Asset-Deal-Vertrag zum 01.01.2010 verkauft worden.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist:
Falko Schneider
Leipzig, 31.03.2010
gez. Schneider
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