Optik-Dietel-GmbH
Münchberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.525,00 |
80.255,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
393,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.523,00 |
79.862,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.735,63 |
87.887,27 |
| I.
Vorräte |
63.123,60 |
64.772,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.114,82 |
3.270,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.497,21 |
19.844,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
625,96 |
1.896,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.886,59 |
170.038,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.198,05 |
115.404,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
82.633,46 |
89.839,42 |
| B.
Rückstellungen |
4.700,00 |
7.054,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.988,54 |
47.580,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.216,43 |
14.349,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.886,59 |
170.038,72 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der O p t i k - D i e t e l - G m
b H wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände gemäß § 6
Abs. 2a EstG ist ein Sammellposten gebildet worden. Der
Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Steuerrückstellungen waren auf Grund des
Jahresfehlbetrages nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 2009 übernommen und fortgeführt
worden.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Es bestehen weitere Haftungsverhältnisse aus
Werklieferungsverträgen. Die Gewährleistungen
sind branchenüblich und somit nicht vermerkpflichtig
(vgl. hierzu WP-Handbuch 2006, 13. Auflage, Band I S. 278).
Das Risiko aus den Garantiezusagen ist nicht bezifferbar.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten und den nach § 251 HGB
auszuweisenden Haftungsverhältnissen bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr.
3 HGB aus Pachtverträgen in Höhe von
jährlich rund Euro 23.000,00.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von Euro
34.772,11.
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
31.12.2010 Forderungen in Höhe von Euro 0,00.
Münchberg, den 16. Juni 2011
gezeichnet
Bianca Kießling Fischer
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2011 festgestellt.
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