Mono
GmbH
Mettmann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.348,00 |
210.299,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.163,00 |
6.325,00 |
| II.
Sachanlagen |
134.185,00 |
142.030,50 |
| III.
Finanzanlagen |
|
61.944,29 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
|
61.944,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.084.386,26 |
2.212.198,44 |
| I.
Vorräte |
845.320,31 |
740.276,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
867.742,19 |
834.728,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.323,76 |
637.192,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.756,21 |
43.975,29 |
| davon
Disagio |
781,00 |
822,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
218.705,31 |
| Aktiva |
2.257.490,47 |
2.685.178,83 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.494,44 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
310.000,00 |
310.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
528.705,31 |
625.158,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
276.199,75 |
96.453,65 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
218.705,31 |
| B.
Rückstellungen |
1.926.642,04 |
2.323.118,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.583,99 |
354.840,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.770,00 |
7.220,00 |
| Passiva |
2.257.490,47 |
2.685.178,83 |
Anhang
Mono GmbH, Mettmann
Jahresabschluss zum 30. Juni 2023
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Mono GmbH hat ihren Sitz in Mettmann. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13039
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Soweit im Berichtsjahr Ausweisänderungen vorgenommen
wurden, wurden die Vorjahreszahlen angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten
abzüglich erhaltener Skonti sowie erhaltener
Zuschüsse angesetzt.
Die Abschreibungen des beweglichen
Sachanlagevermögens werden entsprechend der
Nutzungsdauer angesetzt.
Die aufgelaufenen Anschaffungskosten des
Anlagevermögens, die Zu- und Abgänge des
Geschäftsjahres sowie die aufgelaufenen Abschreibungen
sind der Anlage zum Anhang zu entnehmen.
Ausleihungen an Gesellschafter sind zu
Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
Handelswaren erfolgte zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag. Die Erzeugnisse
sind zu Herstellungskosten bewertet; die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten, die nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen aktivierungspflichtig sind.
Einzelrisiken wurde bei der Bewertung Rechnung getragen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nennwert angesetzt. Abgesetzt wurde eine Wertberichtigung
für erkennbare zweifelhafte Forderungen
(Einzelrisiken) und sonstige allgemeine Verluste (u.
a. Zins- und Skontoverluste sowie allgemeines Delkredere).
Für die allgemeinen Verluste wurde eine
Pauschalwertberichtigung mit 3,0 % vorgenommen.
Fremdwährungsforderungen werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen in
Höhe von 738.277,11 € (Vorjahr: 622.290,37
€) resultieren im Wesentlichen aus Vorleistungen
für die Anschaffung von Anlagegütern.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden
Mittel sind zum Nennwert angesetzt worden.
Bankbestände in Fremdwährung wurden zum Stichtag
mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ein
Disagio sowie im Wesentlichen Patentgebühren und
EDV-Kosten.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der
Projected-Unit-Credit Methode unter Zugrundelegung der
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die
Abzinsung erfolgte mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und bei einer angenommenen Laufzeit
von 15 Jahren ergibt (1,80 %). Die Vergleichsbewertung
gem. § 253 Abs. 6 HGB mit dem
7-Jahres-Durchschnittszins weist einen Unterschiedsbetrag
von 66 T€ aus.
Bis zum 30. Juni 2010 wurden die
Pensionsverpflichtungen versicherungsmathematisch mit ihrem
Teilwert gemäß § 6a EStG auf der Basis
eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die erstmalige
Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung
Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten
bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 1. Juli
2010 eine Unterdotierung in Höhe von 121.829,00 €
ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach
Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag über
eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr
2022/2023 erfolgte entsprechend eine Zuführung in
Höhe von 8.122,00 €, die im sonstigen
betrieblichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 30. Juni 2023
betragen die in Folge der Übergangsregelung nicht in
der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen 16.243,00
€.
Zur Abwendung der Überschuldung traten
sämtliche anspruchsberechtige Gesellschafter
gemäß Rangrücktrittsvereinbarungen vom 5.
November 2013 sowie vom 16. Oktober 2014 mit ihren
Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit der
Pensionszusage im Rang hinter die in § 39 Absatz 1 Nr.
1 bis 5 InsO genannten Forderungen aller bestehenden und
künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück,
so dass sie die Zahlung nur verlangen können nach der
Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger
und nur, soweit ein zukünftiger Gewinn, ein
Liquidationsüberschuss oder sonstiges freies
Vermögen der Gesellschaft hierfür zur
Verfügung und im Rang vor den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter steht.
Sonstige Rückstellungen werden für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
angemessener Höhe gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von 326.910,02 €
(Vj.: 274.996,57 €) haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr, Verbindlichkeiten in Höhe von 44.673,97
€ (Vj.: 70.540,62 €) haben eine Restlaufzeit von
bis zu fünf Jahren und Verbindlichkeiten in Höhe
von 0,00 € (Vj.: 9.333,10 €) haben eine
Restlaufzeit von über fünf Jahren.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen besteht im
Rahmen der Betriebsaufspaltung mit der Besitzgesellschaft
Seibel Vermögensverwaltungs GbR ein Mietvertrag
über Büro- und Fabrikationsflächen mit
jährlichen umsatzabhängigen Aufwendungen von
mindestens 90.000,00 € und maximal 150.000,00 €
zzgl. Nebenkosten. Des Weiteren wird von der
Besitzgesellschaft das Sachanlagevermögen gepachtet,
wobei sich die Pacht entsprechend der festgesetzten
Prozentsätze der historischen Anschaffungskosten der
letzten sechs Kalenderjahre vor dem Bilanzstichtag
ermittelt. Bei unverändertem Sachanlagevermögen
im Folgejahr 2023/2024 beträgt die Pachtverpflichtung
38 T€. Die Mono GmbH bedient zudem mehrere
Leasingverträge für Kraftfahrzeuge sowie
Betriebsausstattung mit einer Laufzeit von bis zu 48
Monaten, die einen Aufwand pro Jahr von insgesamt
43 T€ verursachen.
V. Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 30 Mitarbeiter
beschäftigt.
Mettmann, den 24. Oktober
2023
gez.
Wilhelm Seibel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2024
festgestellt.
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