Berge & Meer Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Störing seit 4.2.2022 | Prokura |
Thomas Taherkhani seit 10.11.2021 | Prokura |
Marcel Mayer seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Berge & Meer NewCo GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVS GmbHRengsdorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf1. Grundlagen des Konzerns Struktur, Geschäftsmodell Die EVS GmbH, Rengsdorf, übernimmt den Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie übliche geschäftsleitende Holdingfunktionen und Dienstleistungen. Sie ist die Muttergesellschaft der Berge & Meer Holding GmbH, Rengsdorf. Die Berge & Meer Holding GmbH übernimmt das Halten, die Verwaltung und die Führung von diversen Beteiligungen mit touristischem Schwerpunkt sowie Managementaufgaben. Die EVS GmbH ist oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. In der Berge & Meer Touristik GmbH, Rengsdorf, (BMT) ist das operative Reiseveranstaltergeschäft der Marke Berge & Meer angesiedelt. Zusätzlich werden sowohl administrative Tätigkeiten als auch die Online-Aktivitäten der Berge & Meer Gruppe in ihr gebündelt. Die Gruppe besteht neben der BMT aus der Protel Gesellschaft für Kommunikation mbH, Rengsdorf, einem Call-Center mit einer Fokussierung auf gruppeninterne Umsätze sowie der Best 4 Concept GmbH, Rengsdorf, einer Inhouse Medienagentur mit ebenfalls ausschließlich gruppeninternen Umsätzen. Mit allen diesen Beteiligungen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Der wesentliche Umsatzbeitrag der Berge & Meer Gruppe sowie der des Konzernumsatzes wird durch das Veranstaltergeschäft der BMT erwirtschaftet. Somit beziehen sich die überwiegenden Aussagen in diesem Lagebericht auf das Geschäft der BMT. Ziele und Strategien Als Reiseveranstalter tritt BMT werblich überwiegend im Quellmarkt Deutschland und Österreich auf, wobei ebenfalls Buchungen aus den Anrainerstaaten generiert werden. Dabei werden die Pauschalreiseangebote zu 62 % über den Direktvertrieb angeboten, 38 % über den Vertriebsweg ALDI. Die strategische Zielsetzung im Absatzbereich besteht im Ausbau des klassischen Direktvertriebs unter der Marke Berge & Meer verbunden mit der Fokussierung auf wenige strategische Vertriebspartner. Hierbei werden insbesondere online-basierte Vertriebsansätze weiterentwickelt. Im Beschaffungsbereich trägt ein spezialisiertes Produktportfolio mit höherwertigen Produkten wie Rundreisen, Kreuzfahrten und Kombinationsreisen dazu bei, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Risiken im Hotel- und Flugbereich werden weitgehend nur in wenigen Schwerpunkt-Destinationen übernommen, in denen Berge & Meer mit seinem Kundenpotenzial erhöhte Marktchancen sieht. Zielgebietsabhängigkeiten sollen dabei nach Möglichkeit geringgehalten werden. Steuerungssystem Die EVS GmbH verwendet zur Steuerung verschiedene Leistungsindikatoren. Diese lassen sich in finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren einteilen. Die Steuerung des Unternehmens wird grundsätzlich auf Basis der internationalen Rechnungslegung nach IFRS vorgenommen. Als finanzielle Leistungsindikatoren sind die "Umsatzerlöse" und das "EBITDA" (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) zu nennen. Der wesentliche, nicht finanzielle Leistungsindikator ist bei der BMT der sogenannte "Online-Share". Der "Online-Share" zeigt den Anteil des Umsatzes, der über diverse Webseiten mit Abreise im aktuellen Geschäftsjahr gebucht wird, im Verhältnis zum Gesamtumsatz. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft expandierte im bisherigen Verlauf des Kalenderjahres 2023 insgesamt in moderatem Tempo. Die für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften angesichts der gestrafften Geldpolitik vielfach befürchtete Rezession blieb weitgehend aus. Insgesamt verlief die Erholung von der COVID-19-Pandemie aufgrund des Einmarsches Russlands in der Ukraine und der damit im Zusammenhang stehenden Verwerfungen auf den Energie- und Lebensmittelmärkten weltweit weiterhin langsam und ungleichmäßig mit großen regionalen Unterschieden. Insbesondere die Wirtschaftstätigkeit der Entwicklungs- und Schwellenländer blieb noch weit hinter dem Vor-Pandemie-Niveau zurück (IWF, World Economic Outlook, December 2023). Insgesamt werden für die meisten Volkswirtschaften für 2023 niedrigere Wachstumsraten als im Vorjahr erwartet (Deutschland -0,3 % nach +1,8 % für 2022, Frankreich +1,0 % nach +2,6 % für 2022, Spanien +2,4 % nach +5,8 % in 2022, Statista, 03.01.2024). Die Inflationsrate in Deutschland hat sich im Dezember auf 3,7 % weiter abgeschwächt (Jahresanfang 8,7 %), bleibt aber im Jahresdurchschnitt in 2023 mit 5,9 % als zweithöchsten Wert seit Ende des zweiten Weltkrieges hoch; nur das Vorjahr war mit 6,9 % höher (Statistisches Bundesamt Destatis, 16.1.24). Durch den Krieg in der Ukraine stiegen die Energiepreise in Deutschland auf Rekordniveau an, dadurch stiegen ebenfalls die Produktions- und Lebenshaltungskosten. Die EVS Group ist ein weltweit operierender Anbieter von Erlebnissen in der Touristik. Die Entwicklung des internationalen Tourismusmarkts beeinflusst alle Geschäftsbereiche des Konzerns. Ein Schlüsselindikator zur Messung der Größe der Tourismusindustrie ist die Zahl der internationalen Touristenankünfte. Nach Angaben der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen UNWTO gab es zwischen 2009 und 2019 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von rund 5 % der touristischen Ankünfte (UNWTO, World Tourism Barometer, Januar 2020). Dieses Wachstum wurde durch verschiedene Faktoren begünstigt: die relativ stabile Weltwirtschaft, eine wachsende Mittelschicht in den Schwellenländern, technologischer Fortschritt und Erleichterungen in der Visabeschaffung. Mit dem Ausbruch und der weltweiten Ausbreitung der COVID-19-Pandemie im ersten Kalenderquartal 2020 kamen nahezu sämtliche Aktivitäten der Branche zum Erliegen. Infolgedessen gingen die internationalen Touristenankünfte erheblich zurück. Mit der Aufhebung der Reisebeschränkungen und der Wiederherstellung der Mobilität kehrte die Nachfrage in der Touristikbranche zurück. In den Monaten von Januar bis Juli 2023 erreichten die internationalen Touristenankünfte weltweit 84 % des Niveaus im entsprechenden Vergleichszeitraum 2019. In Europa lag diese Kennzahl bei 91 % des Vergleichswerts in dem Referenzzeitraum. Es wird erwartet, dass die Gästezahlen bis Ende des Jahres noch näher an das Vorkrisenniveau heranreichen werden (UNWTO, World Tourism Barometer, Dezember 2023). Reiseveranstalter beziehen von einem Anbieter touristische Leistungen wie zum Beispiel einer Fluggesellschafft. Die COVID-19-Krise hat die Luftverkehrsbranche besonders hart getroffen, da globale Reiseverbote dazu führten, dass Fluggesellschaften auf der ganzen Welt ihre Flugzeuge am Boden lassen und Flüge stornieren mussten. In Europa war die Branche 2022 zudem mit erheblichen Störungen konfrontiert, insbesondere aufgrund von Personalknappheit in kritischen Betriebsbereichen (wie der Bodenabfertigung auf den Flughäfen). Dies war auf den verzögerten Personalaufbau bei der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nach der COVID-19-Pandemie und den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Dennoch nahm der Flugverkehr 2022 wieder deutlich zu und setzte seine Erholung 2023 fort. Die Umsätze werden weltweit voraussichtlich 90 % des Niveaus des Jahres 2019 erreichen (IATA, Global Outlook for Air Transport, Oktober 2023). Wie viele andere Branchen wird auch die Luftverkehrsbranche durch den Anstieg der Inflation belastet, die sich insbesondere auf Flugtreibstoffpreise auswirkt. Ursachen sind unter anderem die Energieverknappung, der Krieg in der Ukraine sowie der Fachkräftemangel. Daneben führte der Zinsanstieg zu Belastungen. Trotz der infolge dieser Belastungen sich ergebenden Notwendigkeit, Preiserhöhungen umzusetzen, stieg die Nachfrage auf das Niveau des Jahres 2019 (IATA, Global Outlook for Air Transport, Oktober 2023). Eine weitere Herausforderung, die die Luftverkehrsbranche betrifft, ist der Klimawandel. Die Branche hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erzielen. Damit werden CO 2 -Kompensationsmaßnahmen, auf die die Akteure bislang gesetzt haben, enden müssen. Es wird erwartet, dass nachhaltige Flugtreibstoffe (SAF) für die Branche zum wichtigsten Mittel zur Erreichung ihrer Reduktionsziele werden: die prognostizierte Nachfrage übersteigt jedoch erheblich die aktuelle Produktion (Skift State of Travel 2023, Oktober 2023). Die COVID-19-Pandemie hatte auch erhebliche Auswirkungen auf das Hotelgewerbe, da staatliche Reise- und Beherbergungsbeschränkungen in vielen Ländern zur vorübergehenden Schließung von Hotels und zu einem erheblichen Rückgang der Übernachtungszahlen führten. Die Erholung des Hotelmarkts wurde durch die Wiederaufnahme des Inlandsreiseverkehrs eingeleitet. Der internationale Reiseverkehr trug nach gelockerten staatlichen Beschränkungen zu einem Anstieg der Übernachtungen bei. Nachhaltigkeit und Emissionsreduzierung stehen in der Hotelbranche stark im Fokus. Viele große Marken verpflichten sich zu Emissionsreduktionszielen und anderen Zielen wie Energieeffizienz, Wassereinsparung und Abfallreduzierung. Ein weiteres wichtiges Thema für die Branche ist die Inflation, die mit steigenden Energiekosten, höheren Zinssätzen und Fachkräftemangel einhergeht. Obwohl die Hotelumsätze (basierend auf den großen globalen Marken) aufgrund der Erholung nach der Pandemie und der deutlichen Preiserhöhungen gestiegen sind, müssen Hotels zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit möglicherweise ihre Effizienz steigern (Skift State of Travel 2023, September 2023). Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 hat der Konzern die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hinter sich gelassen. Von unseren Destinationen weltweit konnte das gesamte Produktportfolio angeboten werden. Das Geschäftsvolumen der EVS Group lag deutlich über dem des Geschäftsjahres 2022, das insbesondere in der ersten Hälfte noch durch Reisebeschränkungen zur Eindämmung von COVID-19 belastet war. Flugbetriebsstörungen sind nicht mehr wie im Geschäftsjahr 2022 aufgetreten. Die Gästezahlen haben sich weiter an das Vorkrisenniveau angenähert, die Umsätze haben inzwischen das Vorkrisenniveau noch nicht ganz erreicht. Das Geschäftsjahr 2023 war dagegen weiter geprägt durch den allgemeinen Preisanstieg, insbesondere höheren Treibstoffkosten sowie Änderungen von Wechselkursen. Gegen diese Änderungen hat sich die EVS aufgrund der ihr nur begrenzt zur Verfügung stehenden Angebote an Finanzinstrumenten nur unzureichend absichern können. Insgesamt haben alle Vertriebssegmente aber verbesserte Ergebnisse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 erzielen können. Darüber hinaus ist die Entwicklung des EVS Konzerns aufgrund des durch die Winter- und die Sommerreisemonate geprägten touristischen Geschäfts einer Saisonalität unterworfen. Dies führte zu einem Umsatz (IFRS) von ca. 178 Mio. EUR (ca. +50 % über dem Umsatz von 2022), bei einem positiven EBITDA von 3 Mio. EUR (EBITDA IFRS), was über den Erwartungen lag. Ertragslage Das positive Ergebnis in 2023 ist deutlich besser als im Budget (EBITDA +125 %), nach einem Verlust im Vorjahr. Die gestiegenen Umsatzerlöse sind insbesondere auf die starken Monate September und Oktober zurückzuführen, in denen erhöhte Abreiseumsätze über das gesamte Portfolio erzielt wurden. Ein weiterer positiver Effekt war, dass die DB1 Marge durch Preisanpassungen und effizienteren Einkauf verbessert wurde, während alle anderen (Fix-) Kostenbestandteile durch ein enges Kostenmanagement deutlich unter dem Planwert waren. Als Folge konnten zusätzliche Marketingkampagnen (TV) platziert werden. Finanzlage
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch das operative Ergebnis (Betriebsergebnis) in Höhe von -3.673 TEUR (VJ: -63 TEUR) und der Veränderung des Working Capitals um 13.033 TEUR. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Tilgung von Darlehen sowie aus Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten. Per Saldo ergab sich ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 11,2 Mio. EUR. Der Finanzmittelbestand betrug zum Bilanzstichtag 34,5 Mio. EUR. Bei der Erstellung der Planung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 im Jahr 2022 hat sich herauskristallisiert, dass die im Jahr 2023 definierten Fälligkeiten bzgl. der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der KfW (50 Mio. EUR), dem WSF (8 Mio. EUR) und dem Akquisitionsfinanzierer nicht vollständig erfüllt werden können, ohne die Liquidität der Gesellschaft übermäßig zu belasten und dadurch die Zahlungsfähigkeit zu gefährden. Daraufhin haben wir uns entschieden, proaktiv einen Refinanzierungsprozess zu initiieren. In diesem Kontext haben wir einen sogenannten Independent Business Review (IBR) durchgeführt, um unsere Planung und die darauf basierenden Annahmen zu verifizieren und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Parallel hierzu wurde mit allen involvierten Kreditgebern Ansätze zur Findung einer Gesamtlösung erarbeitet. Die mit allen Kreditgebern erarbeitete Lösung ermöglicht eine Durchfinanzierung der Gesellschaft bis Ende 2026. Mit dem WSF wurde mit Datum vom 1. Juni 2023 ein Nachtrag zum Darlehensvertrag geschlossen und eine Verlängerung des Darlehens bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart. Mit der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, wurde mit Datum vom 28. Juni 2023 eine Änderungsvereinbarung zum Darlehensvertrag geschlossen. Diese beinhaltet eine Laufzeit des Darlehensvertrages bis zum 30. Juni 2025 welche Teilrückführungen ab Sommer 2023 und eine Schlusszahlung am 30. Juni 2025 beinhalten. Die Teilrückführung im Jahr 2023 ist planmäßig erfolgt. Mit Datum vom 28. Juni 2023 wurde mit dem Akquisitionsfinanzierer ein Nachtrag zum Darlehensvertrag geschlossen und eine Verlängerung des Darlehens bis zum 31. Dezember 2027 vereinbart. Mit Datum vom 28. Juni 2023 wurde ein weiterer Darlehensvertrag mit dem Akquisitionsfinanzierer abgeschlossen. Das Darlehen betrifft die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen aus dem Akquisitionsdarlehen. Der Darlehensbetrag beträgt 14,1 Mio. EUR, wird mit 20 % verzinst und ist endfällig zum 31. Dezember 2027. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Stichtag 31.12.2022 um 14,2 Mio. EUR zurückgegangen. Wesentlich ist dies durch den Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte, insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, welche hauptsächlich bedingt durch die Rückzahlung der ersten Tilgungsrate an die DZ Bank (-12,5 Mio. EUR), begründet. Weiterhin wurden die im Vorjahr unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Sperrguthaben in Höhe von 7,5 Mio. EUR aufgrund der Darlehensverlängerung unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Auf der Passivseite spiegelt sich zum einen die Zunahme des kurzfristigen Fremdkapitals im Wesentlichen durch den Anstieg des operativen Geschäftes und damit einhergehend die Zunahme der Kundenanzahlungen begründet. Andererseits wurden aufgrund der Verlängerung der Darlehensverbindlichkeiten in 2023 in Höhe von 58 Mio. EUR die im Vorjahr kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im aktuellen Jahr wieder unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen und gleichzeitig um die erste Tilgungszahlung (12,5 Mio. EUR) reduziert. Das Eigenkapital ist im Wesentlichen durch das Konzernergebnis in Höhe von -12.260 TEUR (VJ:-7.743 TEUR) von -6.735 TEUR auf -18.865 TEUR zurückgegangen.
3. Prognosebericht Obwohl sich die Wirtschaft im Kalenderjahr 2023 erholt hat und Fortschritte bei der Senkung der Inflation im Vergleich zum Vorjahr zu sehen sind, ist die Wirtschaftstätigkeit insgesamt immer noch weit vom Vor-Pandemie-Niveau entfernt. Dies gilt insbesondere für die Schwellen- und Entwicklungsländer, wobei die Unterschiede zwischen den Regionen weiter zunehmen. Mehrere Kräfte bremsen den Aufschwung: Hierzu gehören die langfristigen Folgen der Pandemie, des Krieges in der Ukraine sowie konjunkturelle Faktoren wie die geldpolitische Straffung zur Senkung der Inflation. Die Inflation ist zuletzt vor allem dank der wieder niedrigeren Rohstoffpreise deutlich gesunken (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2023). Der internationale Tourismus könnte nach einer deutlichen Erholung im Kalenderjahr 2022 in 2023 insgesamt nahezu das Vor-Pandemie-Niveau erreichen. Dies ist auf einen hohen Nachholbedarf und die Aufhebung von Reisebeschränkungen zurückzuführen. Für Europa rechnen Experten mit internationalen Ankünften annähernd auf Vor-Pandemie-Niveau, da hier diese Kennzahl im Vorjahr bereits 80 % erreicht hatte. Die vollständige Erholung des Tourismus ist weiterhin davon abhängig, wie sich die mögliche konjunkturelle Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit in einigen Regionen, der Kaufkraftverlust durch die Inflation sowie die raschen Zinserhöhungen auf die weltweiten Reiseströme auswirken (UNWTO World Tourism Barometer, Oktober 2023). Aufgrund der aktuellen Haushaltskrise sagt das IW für Deutschland ein weiteres Jahr der Rezession voraus (-0,5 % Rückgang des BIP, nach einem Wachstum von 1,4 % noch im Herbstgutachten 2023, Pressemitteilung des IW in Köln v. 13.12.23). Insgesamt sind die Rahmenbedingungen derzeit nicht stabil, so dass Prognosemodelle laufend angepasst werden. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten haben wir die Planung für 2024 erstellt. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir auf Basis konstanter Wechselkurse daher eine deutliche Verbesserung des bereinigten EBITDA der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr. Wir rechnen damit, dass der wesentliche Treiber die Entwicklung der Neubuchungen sein wird. Zur Erreichung des geplanten Auftragsbestandes wird u.a. auch die die in 2020 abgeschlossene Exklusivpartnerschaft mit ALDI beitragen. Trotzdem wird in der Planung davon ausgegangen, dass die Umsatzzahlen in 2024 weiterhin noch hinter dem Niveau von 2019 zurückbleiben. Für das Jahr 2025 wird dagegen wieder mit einem Umsatzniveau gerechnet, das dem vor der Corona-Pandemie von 2019 entspricht. Für 2024 wird ein Umsatz von rund 208 Mio. EUR, bei einem Gewinn (EBITDA) von rund 7,0 Mio. EUR erwartet. Haupttreiber des Umsatzwachstums ist die Annahme, dass alle die für das Unternehmen wichtigen Destinationen bereist werden können (z. B. Afrika und Asien/Australien); unterstützt wird dies durch die starke Zunahme der Neubuchungen in den ersten 6 Wochen des Jahres 2024. Dieses Umsatzwachstum stellt zwar eine deutliche Steigerung zum abgelaufenen Geschäftsjahr dar, entspricht jedoch weiterhin einem Umsatzrückgang von rd. 20 % gegenüber dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Durch die in der Vergangenheit durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen wird damit gerechnet, dass die Kosten nicht analog zu den Umsatzerlösen ansteigen. Dies führt in 2024 zu einem nochmals verbesserten EBITDA. Trotz der vorhandenen Risiken verfügt die Gesellschaft aktuell und auch zukünftig über ausreichend Mittel, die vor allem aus dem operativen Cash Flow resultieren, um seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Unternehmensfortführung in absehbarer Zeit entsprechend zu gewährleisten. In Sommer 2023 standen Finanzierungsrückführungen von KfW/DZ, WSF und Akquisitionsfinanzierung an. Nach Verhandlungen mit den Banken und den Gesellschaftern wurden im Ergebnis die Darlehensfälligkeiten um 2 bzw. 2,5 Jahre verlängert. Daher erkennt die Geschäftsführung aktuell keine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Berge & Meer zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. 4. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement Die Gesellschaft überwacht Risiken laufend im Rahmen von Umsatz- und Deckungsbeitrags-Forecasts und entsprechenden Soll-/Ist-Vergleichen. Dabei werden Risikopotentiale erkannt, einheitlich bewertet und in einer Gesamtbetrachtung zusammengefasst. Insbesondere mit dem rollierenden 13-Wochen-Cash-Forecast wird der Liquiditätsstaus ständig überwacht und an neue Ereignisse angepasst, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden. Die Methoden, die im Rahmen des Risikomanagements eingesetzt werden, und die zeitliche Intensität der Kontrollen sind auf Art und Umfang der Risiken zugeschnitten. Sie unterliegen einer ständigen Überprüfung und werden auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt und den sich wandelnden geschäftlichen Umfeldern angepasst. Methodisch wird jedem Risiko anhand einer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen des Risikoeintritts ein bestimmter Wert zugewiesen. Risikoauswirkungen können entweder finanzieller Art sein, zur Rufschädigung der Gesellschaft führen oder die Sicherheit und Gesundheit von Kunden oder Mitarbeitern berücksichtigen. Auf dieser Basis sind die wesentlichen Risiken: • dass die wachsende Anzahl der Anbieter auf dem touristischen Direktvertriebsmarkt und die verstärkten Direktvertriebsbemühungen einzelner Leistungsträger zu einer Verkleinerung des Marktanteils führen. • dass weltpolitische Ereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien sowie terroristische Anschläge oder steigende Wechselkurse zu einer verminderten Nachfrage nach Fernreise-Produkten führen. Chancen sehen wir in der weiteren Anpassung unserer Strukturen und unserer Präsenz in den Märkten und Zielgebieten, sowie im Preis-/Leistungsverhältnis unseres Angebotes. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen und Risiken Die aktuellste Konjunkturprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sagt für das Jahr 2024 eine Rezession voraus und reduziert das Bruttoinlandsprodukt (BIP) für Deutschland um 0,5 % (IW, 13.12.2023); die aktuelle Haushaltskrise verschärft dabei die Lage und stürzt Deutschland in ein weiteres Rezessionsjahr. Im kommenden Jahr dürfte das Wachstum dann bei 1,2 % liegen (Statista, 03.01.2024). Während des Abklingens der Auswirkungen der Pandemie bleibt das globale geopolitische und wirtschaftliche Umfeld der Branche weiterhin herausfordernd, insbesondere durch die Kosteninflation, die Wechselkursentwicklung und das Konsumklima. In diesem Zusammenhang wollen wir unseren Kunden die Marke bieten, auf die sie sich verlassen können und die ihnen bei der Zusammenstellung des passenden Produkts Auswahl und Flexibilität bietet. Im ersten Quartal 2024 war der Neubuchungseingang sehr gut und entsprach den Erwartungen. Ein großer Anteil entfällt dabei auf die kommende Sommersaison, auf die die Reisebranche ihre Hoffnung setzt. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das Neubuchungsvolumen weder durch die Ausdehnung des Russland/Ukraine Krieges noch durch die weitere Ausdehnung des Krieges im Nahen Osten beeinträchtigt wird. Das verbleibende Risiko im Hinblick auf eine weitere pandemie-/kriegsbedingte Abschwächung im Buchungsverhalten wird von der Geschäftsleitung als nicht bestandsgefährdend angesehen. Gleichwohl könnte der rasante Preisanstieg der letzten Monate sich insbesondere durch steigende Energiekosten weiter fortsetzen und zu einer deutlichen Reduzierung des für Reiseleistungen zur Verfügung stehenden privaten Budgets führen. Dies könnte die Kaufkraft senken und so zu einer rückläufigen Kundennachfrage führen. Chancen und Risiken im Absatzbereich Reiseausgaben sind disponibel und preissensitiv und konkurrieren mit anderen Ausgaben. Die wirtschaftlichen Aussichten bleiben unsicher. Außerdem haben sich in den letzten Jahren erfolgreiche substituierende Geschäftsmodelle wie internet-basierte Reise- und Hotelportale herausgebildet, die es dem Endkunden ermöglichen, die einzelnen Bestandteile einer Urlaubsreise selbst zusammenzustellen und separat zu buchen. Es besteht das Risiko, dass diese externen Faktoren in unserer Branche die Kaufkraft und die Reiselust unserer Kunden beeinträchtigen. Dies könnte wiederum Auswirkungen auf unsere kurzfristigen Wachstumsraten haben und zu einer Margenerosion führen. Die im Berichtsjahr festgestellten Preiserhöhungen hatten keine relevanten Auswirkungen auf die Kundennachfrage. Ungünstige klimatische Bedingungen wie Hitzewellen, Dürren oder Starkregen bergen das Risiko, dass die Kundennachfrage nach beliebten Urlaubszielen der Berge & Meer zurückgeht. Dies könnte unser mittelfristiges Wachstum und die Bewertung unserer Destinationen in diesen Ländern beeinträchtigen. Angebotsseitig ist die Berge & Meer Touristik GmbH unverändert gekennzeichnet durch den Verkauf qualitativ hochwertiger Reisen zu attraktiven Preisen und einer konsequenten Ausrichtung auf direkte Vertriebskanäle, insbesondere den Absatz über das Internet. Nachfragebedingt baut Berge & Meer die Produktbereiche Erdgebunden und Baden weiter aus. Dadurch kann die Gesellschaft robust auf Wettbewerbsrisiken reagieren und wettbewerbsfähige Preise anbieten. Der konsequente Ausbau des Eigenvertriebs unter der Marke Berge & Meer, sowohl im Internet als auch vor allem im Kataloggeschäft, vermindert die möglichen Risikopotenziale. Die pandemiebedingte Intensivierung der Online-Nutzung in der breiten Bevölkerung wird dazu beitragen, dass der Absatz von Reisen über diesen Kanal überproportional wachsen wird. Daneben trägt ein diversifiziertes und spezialisiertes Produktportfolio mit Produkten wie Rundreisen und Kombinationsreisen sowie Kreuzfahrt-Kombinationen dazu bei, sich vom Wettbewerb zu differenzieren und damit zusätzlich mögliche Risiken zu senken bzw. überschaubar zu machen. Insbesondere im Bereich Eigenanreise und Europa ist Berge & Meer noch stärker aufgestellt als bisher und nutzt die durch Corona verstärkte Nachfrage zur Risikominimierung. Die Gesellschaft geht allerdings nicht davon aus, dass existenzgefährdende Risiken entstehen können, da das Geschäftsmodell durch die notwendige Flexibilität auf der Angebotsseite vertriebsseitig ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis ermöglicht. Auch das starke Deutschland- und Europa-Angebot sowie das breite Spektrum von angebotenen Zielgebieten in unterschiedlichen Regionen der Welt, die auf externe Schocks in unterschiedlicher Weise reagieren, trägt zur Reduzierung von regionalen Risiken bei. Chancen und Risiken im Beschaffungsbereich Ein wesentliches Geschäftsrisiko eines Reiseveranstalters stellt die bedarfsgerechte Saisonplanung der notwendigen Flug- und Hotelkapazitäten dar. Die BMT hat keine ausgeprägten Zielgebietsabhängigkeiten. Sowohl hotel- als auch flugseitig sollen Festabnahmen weiterhin nur in wenigen Zielgebieten eingegangen werden, in denen BMT mit seinem Kundenpotenzial erhöhte Marktchancen sieht. Herausforderungen könnten im Bereich der Flugbeschaffung durch ein ausgedünntes Flugnetz und dem Ausfall eines wichtigen Service unserer Hauptlieferanten bestehen; dieses Risiko hat sich im Verlauf der Sommersaison gezeigt, als Kapazitätsengpässe bei von Drittanbietern betriebenen Infrastruktureinrichtungen teilweise zu vorübergehenden Betriebsunterbrechungen führten. Positiv wirkt sich aus, dass nur ein bestimmter Anteil der Reisen bei BMT aus längerfristig kalkulierten und eingekauften Katalogprodukten besteht. Somit kann man sich mit einer Vielzahl der Produkte unterjährig an den Bedürfnissen des Beschaffungsmarktes orientieren und entsprechende Angebote der Leistungsträger können genutzt werden, welches besonders aufgrund der Pandemielage hilfreich war. Der Leistungsträgereinkauf bedingt Auszahlungen in Fremdwährungen. Um mögliche Währungsrisiken zu minimieren, werden zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken geeignete derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Der Umfang der abgeschlossenen Sicherung beträgt - nach Festlegung aller kalkulierten Veröffentlichungen - zum Zeitpunkt des Risikoeintritts (Festlegung des jeweiligen Kalkulationspreises) ungefähr 80 % der risikobehafteten Fremdwährungsbeträge. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage (Nahost Krieg, Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation) besteht zudem das Risiko, dass möglicherweise nur begrenzte Fazilitäten für den Abschluss von Sicherungsgeschäften verfügbar wären, um die Volatilität künftiger Saisons zu steuern. Besonders die USD/€-Rate hat aufgrund der aktuell hohen Volatilität einen Einfluss auf das Kursergebnis der Gruppe. Insgesamt kann das Risikopotenzial im Beschaffungsbereich weiterhin als berechenbar eingestuft werden, da den denkbaren Risiken auch eine Vielzahl von möglichen Chancen gegenüberstehen. Chancen und Risiken im Investitions- und Finanzierungsbereich Aktuell werden mögliche Risiken im Investitions- und Finanzierungsbereich als sehr gering eingeschätzt. Die Geschäftsprozesse, die in hohem Maße von den IT-Systemen abhängen, werden ständig überprüft und weiterentwickelt. Chancen und Risiken im IT Bereich (Cyber Angriffe) Der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der von uns für unsere Gäste, Mitarbeitenden und Gesellschaften zu verarbeitenden Daten liegt in unserer Verantwortung. Aufgrund zunehmender Digitalisierung, unserer Lieferkette, der Nutzung neuer Technologien wie generativer KI, weltweit zunehmender Cyber-Kriminalität, des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und stärkerer Regulierung (zum Beispiel EU-DSGVO) handelt es sich hier um ein dynamisches Risiko. Zugleich erhöhen die zunehmende Abhängigkeit von Online-Vertriebs- und Kundenbetreuungskanälen unsere Gefährdung und die möglichen Auswirkungen von Cyber-Angriffen. Sollte es uns nicht gelingen, gruppenweit ein angemessenes Schutzniveau durch Sicherheitskontrollen zu gewährleisten, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf unsere wichtigsten Stakeholder haben, mit einem Reputationsschaden einhergehen und darüber hinaus auch finanzielle Folgen haben. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich weiterhin, Initiativen zu unterstützen, die gewährleisten, dass die derzeitigen und künftigen IT-Systeme nach dem Prinzip "Secure by Design" ausgestaltet werden, dass das Risiko einer Schadensanfälligkeit gesteuert wird, dass der Benutzerzugang kontrolliert wird und dass die Mitarbeitenden geeignete Schulungsmaßnahmen durchlaufen, um ihr Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken zu schärfen. Sicherheit ist bei all unserem Handeln unsere oberste Priorität. Chancen und Risiken im Personal- und Sachbereich Eine wichtige Voraussetzung für unseren Erfolg ist unsere Fähigkeit, geeignete Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, langfristig zu halten und weiterzuentwickeln, um sicherzustellen, dass wir unsere Mitarbeitenden befähigen, unsere Strategie umzusetzen und sich zu künftigen Führungskräften zu entwickeln. Es besteht das Risiko, dass es uns nicht gelingen könnte, geeignete Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden, künftige Führungskompetenzen aufzubauen und das Engagement und Vertrauen unserer Mitarbeitenden zu erhalten. Sollten sich bei der Steuerung und Sicherung unseres Talentpools Herausforderungen ergeben, die sich auf die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie, die Förderung unserer Wettbewerbsfähigkeit und die Maximierung unserer operativen Leistung auswirken, könnte dies unsere Fähigkeit beeinträchtigen, die Gruppe zukunftssicher aufzustellen, und damit auch das Vertrauen unserer Gesellschafter negativ beeinflussen. Ein Fokus des Unternehmens liegt vor allem im Bereich der IT und Digitalisierung, wo die Nachfrage nach qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt derzeit besonders stark ist und andere Branchen durch mehr Sicherheit und höhere Durchschnittsgehälter attraktiver sind. Aufgefangen werden kann diese Entwicklung durch eine stärkere Nutzung von externen Dienstleistern sowie interner Weiterentwicklung. Das Angebot an internen und externen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wird auf dem erreichten hohen Niveau gehalten, um fach- und anwenderspezifisches Wissen zu vertiefen, und damit mögliche Risiken aus dem Personalbereich weiter zu reduzieren. In der Beurteilung dieser Risikosituation lässt sich feststellen, dass das Risiko hoch ist, insbesondere aufgrund der rückläufigen Attraktivität der Tourismusbranche. In der Gesamtbeurteilung aller Risiken geht die Geschäftsleitung davon aus, dass das Buchungsverhalten im Geschäftsjahr 2024 bereits ca. 80 % dem Vor-Pandemie-Niveau entsprechen wird. Dabei nimmt die Geschäftsleitung an, dass das Reiseverhalten weder durch weitere langfristige Schließungen und Lockdowns noch durch die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine beeinträchtigt werden wird. Das verbleibende Risiko im Hinblick auf eine weitere pandemie-/kriegsbedingte Veränderung des Buchungsverhaltens sieht die Geschäftsleitung nicht als bestandsgefährdend an. Gleichwohl könnte die Entwicklung der Berge & Meer Touristik GmbH durch nachfolgende Faktoren beeinträchtigt sein. Der verstärkte allgemeine Preisanstieg der letzten Monate könnte sich insbesondere durch weiter steigende Energiekosten fortsetzen und zu einer deutlichen Reduzierung des für Reiseleistungen zur Verfügung stehenden privaten Budgets führen. Dies könnte die Kaufkraft senken und so zu einer rückläufigen Kundennachfrage führen. Überdies hat sich die Finanzlage der Gesellschaft aufgrund der Erholung des operativen Geschäfts sowie der durchgeführten Refinanzierung und der gleichzeitigen Verlängerung der Kreditlinien verbessert. Daher stehen ihr nun weit mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen Wechselkurs- und Preisschwankungen abzusichern. Der weitere Ausbau der Digitalisierung unseres Geschäfts sowie der Ausbau von bestehenden Geschäftsfeldern soll wirksam werden. Die Geschäftsleitung hält den gleichzeitigen Eintritt dieser Risiken für sehr unwahrscheinlich und geht daher davon aus, dass die Einhaltung der finanziellen Zielwerte (Covenants) gegeben sein wird. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Gesellschaft und der oben genannten Chancen und Risiken hat die Geschäftsleitung die begründete Erwartung, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraums auftretenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Rengsdorf, 1. Juli 2024 EVS GmbH gez. Marcel Mayer, Geschäftsführer gez. Thomas Taherkhani CFO Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf
Sonstiges Konzernergebnis für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf1. Allgemeine Angaben Die EVS GmbH (im Folgenden auch "die Gesellschaft" oder "EVS") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz Andreéstraße 27 in Rengsdorf, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 27381 eingetragen. Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des EVS GmbH Konzerns (im Folgenden "der EVS Konzern") und ist Mutterunternehmen der Berge & Meer Holding GmbH. Der EVS Konzern ist als Reiseveranstalter tätig. Im Geschäftsjahr 2023 waren im EVS Konzern im Durchschnitt 295 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (VJ: 279). Die aktuellen Unternehmen des EVS Konzerns finden im Konzernanhang wie folgt Erwähnung:
2. Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss des EVS Konzerns wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 315e Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss des Konzerns wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu Zeitwerten ausgewiesen werden, auf Basis fortgeführter Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der EVS Konzern erstellt eine Gewinn- und Verlustrechnung auf Basis des Umsatzkostenverfahrens. Berichtswährung der Gesellschaft ist der Euro. Die Zahlenangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T€). Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses waren die Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2023 für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Alle zum 31. Dezember 2023 verpflichtend anzuwendenden und von der EU im Rahmen eines Endorsements übernommenen IFRS-Standards wurden angewandt. Dies beinhaltet zudem die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC). Den Jahresabschlüssen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. 2.1. Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards und Interpretationen Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das IASB hat am 12.02.2021 IAS 1 - Darstellung des Abschlusses einschließlich Änderungen am Begleitmaterial IFRS Practice Statement 2 "Making Materialty Judgements" herausgegeben. Die Änderungen an IAS 1 konkretisieren, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in einem IFRS-Anhang zu erläutern sind. Während die Angabepflicht bislang sämtliche bedeutende (significant) Methoden umfasst, ist künftig nur auf wesentliche (material) Methoden einzugehen (IAS 1.117). Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode zum einen mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen. Zum anderen muss es einen Anlass für die Darstellung geben, wie z. B. die Änderung einer Bilanzierungsmethode infolge der Ausübung eines Wahlrechts oder das Vorliegen einer komplexen oder stark ermessensbehafteten Methode. Ferner kann die Angabepflicht auch solche Methoden umfassen, die aufgrund einer Regelungslücke innerhalb der IFRS vom Unternehmen in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurden. Damit sollen zukünftig anstelle standardisierter Ausführungen unternehmensspezifische Ausführungen in den Fokus gerückt werden. Die Leitlinien im Practice Statement 2 wurden entsprechend angepasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler - Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Ebenfalls am 12.02.2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler veröffentlicht. Über die Änderungen an IAS 8 wird erstmals eine Definition des Begriffs einer "rechnungslegungsbezogenen Schätzung" (accounting estimate) eingeführt, um Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen zu können. In IAS 8 wird klargestellt, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Eine Abgrenzung zu Bilanzierungsmethoden ist entscheidend, da IAS 8 unterschiedliche Folgen für die Änderung von Schätzungen und Rechnungslegungsmethoden vorsieht. Während Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden retrospektiv abgebildet werden müssen, hat eine Änderung von Schätzungen prospektiv zu erfolgen. Änderungen an IAS 12: Ertragsteuern - Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen sowie Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln Das IASB hat am 07.05.2021 gezielte Änderungen an IAS 12 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die bilanzielle Behandlung von latenten Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen, also z. B. bei der Einbuchung von Leasingverhältnissen oder dem Einbezug von Stilllegungsverpflichtungen in die Erstbewertung eines Vermögenswerts. Neu eingeführt wurde eine Rückausnahme zu den in IAS 12.15 b) und IAS 12.24 definierten Ausnahmen. Diese sehen jeweils vor, dass keine latente Steuerschuld anzusetzen ist, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld erwächst, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Diese Ausnahmen gelten nun nicht mehr für Transaktionen, durch die beim berichterstattenden Unternehmen gleichzeitig sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen. IAS 12.22A wurde neu eingeführt und enthält einen expliziten Verweis auf Leasingverhältnisse als Hauptanwendungsfall der überarbeiteten Regelung. Ferner hat das IASB am 23.05.2023 weitere Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - "Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln" veröffentlicht. Damit wird eine vorübergehende Erleichterung bei der Bilanzierung latenter Steuern eingeführt, die sich infolge der geplanten Umsetzung der internationalen Steuerreform der OECD ergeben. Durch die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen mit einem weltweit erzielten Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zukünftig in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, einer effektiven Ertragsteuerbelastung von mindestens 15% unterliegen. Die vom IASB verabschiedeten Änderungen umfassen insbesondere die Einführung folgender Regelungen:
IFRS 17 "Versicherungsverträge" und Änderungen an IFRS 17 Das IASB hat am 18.05.2017 IFRS 17 "Versicherungsverträge" veröffentlicht, der IFRS 4 "Versicherungsverträge" ersetzen soll. Zielsetzung des neuen Standards ist es, durch eine konsistente und prinzipienbasierte Bilanzierung relevante Informationen für Adressaten offen zu legen und eine einheitliche Darstellung und Bewertung von Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Die neuen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften sind von Unternehmen anzuwenden mit:
Sofern der primäre Zweck eines Vertrags, der nach IFRS 17 einen Versicherungsvertrag darstellt, die Erbringung von Dienstleistungen gegen ein festes Entgelt ist, kann die Bilanzierung nach IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" anstatt nach IFRS 17 erfolgen. Gezielte Änderungen und Klarstellungen an IFRS 17 hat das IASB am 25.06.2020 zusammen mit einer Änderung an IFRS 4 veröffentlicht. Dadurch können Versicherer, die bestimmte Anforderungen erfüllen, IFRS 17 weiterhin zusammen mit IFRS 9 erstmalig ab 01.01.2023 anwenden. Bis dahin sind Versicherer von der Anwendung des IFRS 9 befreit. Änderungen bzw. Klarstellungen betreffen acht Bereiche von IFRS 17 und zielen insgesamt darauf ab, die Implementierung des Standards zu erleichtern. Dies soll u. a. durch folgende Änderungen ermöglicht werden:
2.2. Noch nicht angewendete neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig Das IASB hat am 31.10.2022 Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Covenants im Zusammenhang mit langfristigen Darlehensverhältnissen als kurz- oder langfristig veröffentlicht. Die Änderung stellt klar, dass nur solche Covenants, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag einhalten muss, die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig beeinflussen. Eine Verbindlichkeit ist als langfristig einzustufen, wenn das bilanzierende Unternehmen am Abschlussstichtag ein substanzielles Recht besitzt, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben. Für diese als langfristig klassifizierte Verbindlichkeiten sind zwingend bestimmte Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, das Risiko zu beurteilen, dass diese Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnte. Die Angabepflicht umfasst folgende Informationen:
Hängt das Recht, die Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate zu verschieben davon ab, dass innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag Bedingungen (Covenants) erfüllt werden, haben diese Bedingungen keinen Einfluss auf den Ausweis als kurz- oder langfristig. Ein zwischenzeitlich vorgesehener separater Ausweis von als langfristig klassifizierten Verbindlichkeiten, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft sind, wird nicht mehr gefordert. Die vorstehende Änderung des IAS 1 ändert die beiden - noch nicht verpflichtend anzuwendenden - Änderungen an IAS 1 zum gleichen Thema aus Januar 2020 und Juli 2020. Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse": Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-leaseback Transaktionen Das IASB hat am 22.09.2022 Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht, die die Anforderungen an die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-leaseback Transaktionen betreffen. Durch die Änderung soll klargestellt werden, dass ein Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Darüber hinaus werden, u. a. anhand von Beispielen, unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen, insbesondere bei variablen Leasingzahlungen, erläutert. Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben": Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Das IASB hat am 25.05.2023 Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 (Supplier Finance Arrangements) veröffentlicht, in dem ergänzende Angabevorschriften im Rahmen von IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" enthalten sind. Die zusätzlichen Angabevorschriften betreffen den Ausweis der gegenüber Lieferanten eingeräumten Finanzierungsvereinbarungen (sog. Supplier Finance Arrangements), zu denen insbesondere Reverse Factoring-Vereinbarungen zählen. Eine Definition dieser Vereinbarungen wird im Änderungsschreiben nicht vorgenommen; stattdessen werden die Merkmale einer Vereinbarung beschrieben, für die ein Unternehmen die vorgeschlagenen Angaben aufzunehmen hat. Weiter werden Beispiele für die verschiedenen Formen solcher Vereinbarungen dargestellt. Die quantitativen und qualitativen Angabepflichten betreffen u. a.:
Aggregierte Informationen über diese Vereinbarungen sind nach Entscheidung des IASB in den meisten Fällen ausreichend, um den Informationsbedarf der Abschlussadressaten zu erfüllen; Angaben pro Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind daher nicht erforderlich. Unternehmen müssen darüber hinaus auch Angaben offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Schulden und Cashflows des Unternehmens zu beurteilen. Denn die Änderungen enthalten keine konkreten Vorgaben zum Ausweis der zugrundeliegenden Verpflichtungen. Die Angabepflichten gelten auch hinsichtlich der damit verbundenen Zahlungsströme, gleichgültig ob diese in der Kapitalflussrechnung als operative Cashflows oder als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen sind. Zudem beinhalten die Änderungen in IFRS 7 Finanzinstrumente: Ergänzende Angaben zur Steuerung des Liquiditätsrisikos unter Berücksichtigung bestehender Supplier Finance Arrangements sowie der damit verbundenen Risiken. Diese umfassen u. a. auch Risikokonzentrationen, die sich aus den Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen ergeben. Die Unternehmen müssen zudem darstellen, wie betroffen sie sein könnten, wenn die Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Änderungen an IAS 21: "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" - Mangel an Umtauschbarkeit Das IASB hat am 15.08.2023 Änderungen an IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit" veröffentlicht, die Leitlinien zur Bilanzierung bei mangelnder Umtauschbarkeit von Währungen enthalten. Die Klarstellungen sollen Unternehmen bei ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung nützlicherer Informationen in ihren Abschlüssen unterstützen, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Die Klarstellungen schließen damit eine bislang in IAS 21 vorherrschende Regelungslücke. Die vom IASB verabschiedeten Änderungen betreffen insbesondere: Einheitlicher Ansatz zur Beurteilung, ob eine Währung umtauschbar ist: Eine Währung gilt als umtauschbar, wenn ein Unternehmen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt in der Lage ist, eine Währung für einen bestimmten Zweck über Märkte oder Umtauschmechanismen in eine andere Währung umzutauschen, sofern dabei ohne unangemessene Verzögerungen durchsetzbare Rechte und Pflichten geschaffen werden. Hingegen gilt eine Währung als nicht in eine andere Währung umtauschbar, wenn ein Unternehmen eine Währung lediglich in unwesentlicher Höhe erhalten kann. Vorgaben zur Bestimmung des anzuwendenden Stichtagskurses, wenn ein Umtausch in eine andere Währung nicht möglich ist: Ist eine Währung zum Berichtszeitpunkt nicht in eine andere Währung umtauschbar, hat das Unternehmen den Stichtagskurs als den Kurs zu schätzen, der für eine ordnungsgemäße Transaktion zwischen Teilnehmern am Markt gegolten hätte, um die vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen angemessen widerzuspiegeln. Zusätzliche Angabepflichten, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist: Das Unternehmen hat den Abschlussadressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung über die Auswirkungen auf die finanzielle Leistung, die finanzielle Lage und die Cashflows des Unternehmens ermöglichen, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Hintergrund der Änderungen war eine an das IFRS IC gestellte Anfrage, welchen Wechselkurs ein Unternehmen bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit zu verwenden hat, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Das IFRS IC hatte nach Prüfung der Anfrage dem IASB empfohlen, eng umrissene Änderungen an IAS 21 vorzunehmen. Daraufhin wurde seitens des IASB im April 2021 der Änderungsentwurf ED/2021/4 Lack of Exchangeability veröffentlicht, der nun finalisiert wurde. Die Änderungen betreffen auch entsprechende Änderungen an IFRS 1, da darin bisher keine Definition zur Umtauschbarkeit enthalten war. 2.3. Fehlerkorrektur Aufgrund einer Fehlerkorrektur der Vorjahre wurde das Eigenkapital und die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um T€ 729 angepasst (siehe hierzu auch 10.10 Kapitalrücklage und 10.18 Andere finanzielle Verbindlichkeiten) 3. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss Berge & Meer Holding und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2023, was dem Abschlussstichtag aller Konzernunternehmen entspricht. Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die die Berge & Meer Holding beherrscht. Das heißt, wenn eine Risikobelastung oder Anrechte auf schwankende Rendite aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Berge & Meer Holding nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der genannten Beherrschungskriterien verändert haben. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Eine Aufstellung der Tochtergesellschaften der Berge & Meer Holding befindet sich unter Textziffer 9.1. Zusammensetzung des Konzerns 4. Unternehmenszusammenschlüsse Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Berge & Meer Holding die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Soweit die Anschaffungskosten der Beteiligung den Konzernanteil am ermittelten Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen Geschäfts- oder Firmenwerte, welche regelmäßig zum Bilanzstichtag und bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden. Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird. Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können, der veräußert wurde oder zur Veräußerung eingestuft wird und der:
Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist. Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die Gesamtergebnisrechnung des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre. Für die Vorgehensweise bezüglich konzerninterner Transaktionen zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen siehe Textziffer 6. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. 5. Berichtswährung und Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist. Im Geschäftsjahr 2023 haben, alle Unternehmen innerhalb des Konzerns als funktionale Währung den Euro. Die Vermögenswerte und Schulden aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden für die Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet. Alle übrigen sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtag umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage für Währungsdifferenzen erfasst. Der für ein ausländisches Unternehmen in der Rücklage für Währungsdifferenzen erfasste Betrag wird bei Abgang dieses ausländischen Unternehmens in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt.
6.1. Immaterielle Vermögenswerte Unter den immateriellen Vermögenswerten werden hauptsächlich Geschäfts- oder Firmenwerte und Marken aus dem Erwerb von vollkonsolidierten Tochterunternehmen ausgewiesen. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, bei Vorliegen einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Dabei erfolgt ein Ansatz nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Anschaffungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im Wesentlichen unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien geschätzt:
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38.57 in Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwicklungskosten angesetzt. Die Aktivierung der Kosten endet, wenn das Produkt fertig gestellt und allgemein freigegeben ist. Voraussetzung zur Aktivierung der Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38.57 die folgenden sechs Anforderungen, die in den vorliegenden Fällen vollständig erfüllt sind:
Bei der Herstellung von Websites wurde gemäß SIC-32 auf eine Aktivierung von Relaunches verzichtet, wenn es sich dabei nur um ein Update der schon bestehenden Website handelte. Aufwendungen für allgemeine Entwicklung, die nicht die oben genannten Kriterien erfüllen, werden gemäß IAS 38 sofort als Aufwand erfasst. Abschreibungen von erworbenen und intern erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgen ebenfalls unter Zugrundelegung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgen dabei ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Fertigstellung und Erreichung der Marktreife der intern erstellten immateriellen Vermögenswerte. Den Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern wesentlicher immaterieller Vermögenswerte zugrunde. Es gelten dieselben Abschreibungsdauern für von Dritten entgeltlich erworbene und intern erstellte immaterielle Vermögenswerte:
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Markennamen unterliegen einer planmäßigen Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren. 6.2. Nutzungsrechte Nutzungsrechte werden für Leasingverträge erfasst, bei denen der EVS Konzern Leasingnehmer ist und das zeitlich beschränkte Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes erhält. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten (Buchwert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit, Transaktionskosten, Zahlungen vor Vertragsbeginn) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Sie werden angepasst sofern eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Vertragsänderungen, Laufzeitänderungen oder eine festgestellte Wertminderung notwendig wird. Den planmäßigen linearen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen Nutzungsdauern zwischen 1 und 18 Jahren zugrunde. Den verwendeten Nutzungsdauern liegen die wirtschaftlichen Nutzungsdauern der entsprechenden Vermögenswerte oder die kürzeren Vertragslaufzeiten (unter Berücksichtigung von Kündigungs- und Verlängerungsoptionen) zugrunde. 6.3. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Kosten, sofern die Ansatzkriterien hierfür erfüllt sind. Den planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern wesentlicher Vermögenswerte zugrunde:
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode. Erhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt. Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen. 6.4. Wertminderung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Unterscheidet sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes wesentlich von vorangegangenen Schätzungen, wird der Abschreibungszeitraum entsprechend geändert. Bei wesentlicher Veränderung des Abschreibungsverlaufes wird eine entsprechende Abschreibungsmethode gewählt. Bei allen immateriellen Vermögenswerten sowie allen Gegenständen des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des Buchwertes am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert des Vermögenswertes. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten ist. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt. Sämtliche Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sämtliche immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und immaterielle Vermögenswerte, welche noch nicht genutzt werden, unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Sie werden zum 31. Dezember bzw. immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, einem Impairmenttest unterworfen, um die Werthaltigkeit nachzuweisen. Die EVS GmbH bestimmt den erzielbaren Betrag grundsätzlich anhand von Bewertungsmethoden, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basieren. Diesen diskontierten Cashflows liegen Fünf-Jahres-Prognosen zugrunde, die auf vom Management genehmigten Finanzplanungen aufbauen. Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der besten, vom Management vorgenommenen Einschätzung über künftige Entwicklungen sowie zusätzlichen externen Informationen. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert, die jedoch nicht über die Inflationserwartungen für die jeweiligen Einheiten hinausgehen. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Entwicklung des Nutzungswertes basieren, beinhalten die zukünftigen Cashflows (basierend auf prognostiziertem Umsatzwachstum und prognostizierter EBITDA Marge), gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten und Steuersätze. Diese Prämissen sowie die zugrundeliegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte haben. Falls erforderlich, wird die Überprüfung der Werthaltigkeit nicht auf Ebene eines einzelnen Vermögenswertes durchgeführt, sondern auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen der Vermögenswert zuzuordnen ist. Hierbei wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. 6.5. Finanzanlagen Die in den Finanzanlagen enthaltenen Anteile an assoziierten Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. 6.6. Finanzinstrumente Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) des Geschäftsjahres erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 9. Auf die FVPL-Option (Wahlrecht zur Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert) wird verzichtet. Klassifizierung und Bewertung Nach IFRS 9 bestehen drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:
Die Klassifizierung nach IFRS 9 ist abhängig von der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums, nachdem die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen sowie von der Erfüllung des Geschäftsmodellkriteriums, bei dem die Klassifizierung in Abhängigkeit der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen erfolgt. Die Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 umfassen folgende Kategorien:
Nach IFRS 9 wird bei der erstmaligen Erfassung, zum Erfüllungstag, eines Finanzinstrumentes dieses mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen. Transaktionskosten werden mit einbezogen, sofern es sich nicht um ein erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziertes Finanzinstrument handelt. Bei erstmaligem Ansatz erfolgt auch die Einstufung in eine der oben genannten Bewertungskategorien. Der EVS Konzern hatte im Berichtszeitraum und hat zum Bilanzstichtag keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Bestand. Grundsätzlich umfasst diese Kategorie von Finanzinstrumenten zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Diese werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust, einschließlich aus Zinsen und Dividenden, wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der EVS Konzern setzt derivative Finanzinstrumente lediglich zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten resultierenden Währungsrisiken ein und hatte daher im Berichtszeitraum und zum Bilanzstichtag nur erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie bei der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis gehandelter derivativer Finanzinstrumente, sofern diese am Markt beobachtbar sind. Liegen keine beobachtbaren Marktpreise vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Die aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert resultierenden Erträge oder Aufwendungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und in dem Moment, in dem das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird, ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, die kumuliert folgende Bedingungen erfüllen:
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, wenn diese ausgebucht oder wertgemindert werden sowie über Amortisierung sich verringern. Vom Unternehmen in Anspruch genommene Kredite und Schulden werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in Folgejahren zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Bewertung der Finanzinstrumente, wie flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, geleistete und erhaltene Anzahlungen, Darlehen und weitere sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die aufgrund ihrer Fälligkeit ihren Zeitwerten entsprechen. Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn folgende Bedingungen kumuliert erfüllt sind und sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden:
Diese werden nach der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Andere Gewinne und Verluste werden im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst. Bei Ausbuchung des Finanzinstruments werden die im OCI erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Im Berichtszeitraum und zum Bilanzstichtag wurden keine Schuldinstrumente gehalten oder veräußert. Bei der erstmaligen Erfassung eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann die Gruppe entscheiden, ob sie die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes unwiderruflich im OCI erfasst. Dieses Wahlrecht gilt pro Eigenkapitalinstrument. Nach der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert werden Dividenden im Gewinn und Verlust erfasst, es sei denn, dass die Dividende eindeutig eine Wertaufholung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung darstellt. Andere Gewinne und Verluste werden im OCI erfasst und werden auch nicht bei Ausbuchung des Finanzinstruments in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Im Berichtszeitraum und zum Bilanzstichtag wurden keine Eigenkapitalinstrumente gehalten oder veräußert. Eine Umklassifizierung nach erstmaliger Erfassung erfolgt nur, wenn die Gruppe ihr Geschäftsmodell in Bezug auf die Generierung von Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte ändert. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Für die Bestimmung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten wird das "Modell erwarteter Kreditverluste" nach IFRS 9 angewendet, das auf erwarteten Verlusten basiert. Das Wertminderungsmodell ist auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, auf Vertragsvermögenswerte und Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, anzuwenden. Nach IFRS 9 werden allen erwarteten Kreditverlusten bei den zuvor genannten Vermögenswerten durch die Vornahme von Wertminderungen Rechnung getragen. Hierzu wird grundsätzlich das nach IFRS 9 vorgegebene allgemeine Modell (drei Stufen-Modell, beginnend mit dem "12-Monats Modell erwartete Kreditverluste") verwendet bzw. das vereinfachte (erwartete Kreditverluste über die Gesamtlaufzeit) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten. Nach dem allgemeinen Ansatz gelten finanzielle Vermögenswerte bei Zugang als mit geringem Ausfallrisiko behaftet, wofür eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste der nächsten 12 Monate zu berücksichtigen ist. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos sind die über die Laufzeit zu erwartende Kreditverluste anzusetzen. Als Indikator für eine solche Erhöhung gilt unter anderem, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage im Zahlungsrückstand ist. Beim Vorliegen von objektiven Hinweisen werden entsprechende Wertberichtigungen erfasst. Der EVS Konzern beurteilt die erwarteten Kreditverluste für Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach dem allgemeinen Ansatz. Diese werden quartalsweise dahingehend untersucht, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben. Der identifizierte Wertminderungsaufwand für Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente war unwesentlich. Der vereinfachte Ansatz ist anzuwenden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte, die keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten. Demnach sind die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste anzusetzen. Bei Vermittlungsleistungen werden die Ausfallrisiken anhand interner Risikoeinschätzungen bestimmt und Verlustquoten aus historischen Ausfällen vergangener Perioden abgeleitet. Die Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzkosten erfasst. Aufgrund der geringen Wesentlichkeit wird gemäß IAS 1.29 auf eine separate Position in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn
Ausweis finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel nicht saldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Im laufenden Geschäftsjahr war eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nicht gegeben. 6.7. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn der beizulegende Zeitwert des Derivats positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn der beizulegende Zeitwert des Derivats negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten während des Geschäftsjahres, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, und der unwirksame Teil eines wirksamen Sicherungsinstrumentes werden sofort erfolgswirksam erfasst. 6.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. 6.9. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, wenn die Erwartung besteht, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Forderung zufließen werden, und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Soweit Risiken bestehen, wird diesen durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. 6.10. Rückstellungen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Konzerns am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind im Rückstellungsbetrag zu berücksichtigen, sofern sie mit hinreichend objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes als der Wahrscheinlichste ergibt. Sofern wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst. Bei Abzinsung spiegelt sich der Zeitablauf in der periodischen Erhöhung des Buchwertes einer Rückstellung wider. Diese Erhöhung wird als Zinsaufwand erfasst. 6.11. Laufende und latente Ertragsteuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode grundsätzlich für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. im Zeitpunkt der Realisation des latenten Steueranspruchs bzw. der Begleichung der latenten Steuerschuld erwartet werden. Latente Steuern, denen Sachverhalte zu Grunde liegen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes bzw. -objektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. 6.12. Sonstige finanzielle bzw. nicht-finanzielle Schulden und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Schulden werden angesetzt, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern oder mit einem anderen Unternehmen finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zu potenziell nachteiligen Bedingungen auszutauschen. Die Bewertung der Schulden erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Sonstige nicht-finanzielle Schulden werden angesetzt, wenn die Erwartung besteht, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Verpflichtung abfließen werden, und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Bewertung der Schulden erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen sind im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben. 6.13. Leasingverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwertes des künftigen Erfüllungsbetrages (fixe Leasingzahlungen) angesetzt. Die Leasingzahlungen werden mit dem im Vertrag implizit enthaltenen Zinssatz abgezinst, sofern dieser ermittelt werden kann. Liegt kein solcher Zinssatz vor, nimmt der Konzern die Abzinsung anhand des jedem Leasingverhältnisses zugrunde liegenden Grenzkapitalkostenzinssatzes vor. Die Leasingverbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode aufgezinst und um Leasingzahlungen vermindert ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine Anpassung der Leasingverbindlichkeit vorgenommen, sofern sich der zugrunde liegende Vertrag ändert oder sich Laufzeitänderungen ergeben. Bei der Beurteilung des künftigen Erfüllungsbetrags werden Kündigungs- und Verlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern deren Ausübung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann. Hinsichtlich der nach IFRS 16 bestehenden Wahlrechte und Erleichterungsvorschriften wählt der EVS Konzern die folgende Vorgehensweise:
6.14. Ertragsrealisierung Die Umsatzrealisierung erfolgt unter Anwendung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Umsätze werden abzüglich Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen sowie Gutschriften und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Die erzielten Erlöse für den Verkauf von Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Versicherungen und Mietwagenbuchungen werden zeitpunktbezogen realisiert, wenn die Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden erfüllt ist. Die folgende Übersicht zeigt die Leistungsverpflichtungen des Berge & Meer Konzerns, Art und Zeitpunkt der Leistungserfüllung sowie die Höhe und Zeitpunkte der Kundenzahlungen:
Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Lizenz- und Mieterträge werden entsprechend der vertraglich zugeordneten Periode ratierlich erfasst. 7. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Einige Vermögenswerte und Schulden des Konzerns werden für Zwecke der Finanzberichterstattung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Das Finanzteam der EVS GmbH legt die angemessenen Bewertungsverfahren und Eingangsparameter für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fest. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten und Schulden verwendet die EVS GmbH so weit wie möglich Marktwerte (Stufe 1) oder beobachtbare Marktdaten (Stufe 2). Sind solche Eingangsparameter der Stufe 1 oder 2 nicht verfügbar, beauftragt die EVS GmbH qualifizierte externe Gutachter mit der Durchführung der Bewertungen oder ermittelt diese selbst nach allgemein anerkannten Verfahren. Das Finanzteam der EVS GmbH arbeitet eng mit den externen Gutachtern zusammen, um angemessene Bewertungsverfahren und Eingangsparameter festzulegen. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden werden in den entsprechenden Textziffern erläutert. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswertes oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswertes oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss dieser auf Basis verschiedener Bewertungsparamater ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes im Ganzen, wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. 8. Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen Die Geschäftsführung muss zur Erstellung des Konzernabschlusses bestmögliche Schätzungen und Annahmen nach dem derzeitigen Kenntnisstand treffen, die Einfluss auf die ausgewiesenen Werte der Vermögenswerte und Schulden und die Angaben über Eventualforderungen und -schulden am Bilanzstichtag haben können sowie die bilanzierten Erlöse und Aufwendungen des Berichtszeitraumes beeinflussen können. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. 8.1. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die EVS GmbH überprüft mindestens einmal jährlich, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese repräsentieren die unterste Ebene, auf welcher der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmensführung überwacht wird, wobei als zahlungsmittelgenerierende Einheit die jeweilige Gesellschaft definiert wurde. Die Prämissen sowie die zugrundeliegende Methodik bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten haben. Insbesondere die Ermittlung diskontierter Cashflows unterliegt in umfangreichem Ausmaß Planungsannahmen, die sensitiv auf Änderungen und damit auf die Werthaltigkeit reagieren können. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte 70.938 T€. Detaillierte Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten sowie den im Rahmen des Werthaltigkeitstests verwendeten Annahmen befinden sich in Textziffer 10.1. Immaterielle Vermögenswerte. 8.2. Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten Die EVS GmbH schreibt erworbene Markenrechte und Kundenstämme über einen Zeitraum (wirtschaftliche Nutzungsdauer) von 15 Jahren bzw. 10 Jahren ab. Die Identifizierung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation unterliegt einer Vielzahl von Prämissen und Annahmen, wie z. B. Höhe und Zeitraum der erwarteten Cashflows, verwendete Diskontierungszinssätze und Nutzungsdauern. Die Erstbewertung der immateriellen Vermögenswerte hat einen wesentlichen Einfluss auf den Buchwert dieser Vermögenswerte. Die bei der Folgebewertung verwendete Schätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer hat ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf den Buchwert der immateriellen Vermögenswerte. Zum Bilanzstichtag betrug der Buchwert der Markenrechte 30.713 T€ und der des Kundenstamms 6.632 T€. 9. Angaben zu Tochterunternehmen 9.1. Zusammensetzung des Konzerns In den Konzernabschluss wurden zum Bilanzstichtag neben der Muttergesellschaft EVS GmbH, Rengsdorf, vier weitere Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die EVS GmbH, Rengsdorf, direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte und somit über die Beherrschung verfügt. Damit sind die Abschlüsse aller wesentlichen Tochterunternehmen, an welchen die EVS GmbH die rechtliche und/oder faktische Kontrolle besitzt, Teil dieses Konzernabschlusses. Im November hat sich der Konzern an einer Unternehmensgründung für einen B2B Spezialisten mit Schwerpunkt Japan & Korea beteiligt (33,3 %): DTH Travel Germany GmbH mit Sitz in Köln. Die Gründungskosten in Höhe von 8,3 T€ wurden als Anschaffungskosten angesetzt. Die EVS GmbH hält zum 31. Dezember 2023 Anteile an nachfolgenden Unternehmen:
9.2. Veränderungen des Konsolidierungskreises Im Geschäftsjahr hat sich der Konsolidierungskreis um das folgende Tochterunternehmen vergrößert: EVS Verwaltungsgesellschaft mbH, Rengsdorf. Ansonsten gab es im Geschäftsjahr keine Veränderung im Konsolidierungskreis. 10. Erläuterungen zur Konzernbilanz 10.1. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt zum Jahresende 110.046 T€ (VJ: 114.311 T€). Bei den von Dritten erworbenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um den im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Markennamen Berge & Meer in Höhe von 42.856 T€ (Buchwert 30.713 T€/VJ: 33.570 T€). Daneben ist der erworbene Kundenstamm aus dem Unternehmenszusammenschluss in Höhe von 11.534 T€ (Buchwert 6.632 T€/VJ: 7.785 T€) sowie der Auftragsbestand in Höhe von 5.115 T€ (Buchwert 0 T€/VJ: 0 T€) enthalten. Erworbene Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen haben eine Nutzungsdauer von 15 Jahren. Die Markennamen werden zum Erwerbszeitpunkt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) allokiert. Diesen Cash Generating Units sind auch die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet. Sollten im Rahmen der Nutzungswertermittlung für die Geschäfts- oder Firmenwerte Impairmentrisiken aufgedeckt werden, wird eine außerplanmäßige Abschreibung nach IAS 36 vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen (Impairment) auf Markennamen und sonstige Internetdomains mit unbestimmter Nutzungsdauer waren nicht erforderlich. Bezüglich der Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel des Geschäftsjahres 2023. Bei dem mit 70.938 T€ ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich um den Firmenwert aus der folgenden Akquisition.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in jedem Geschäftsjahr einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 auf Basis des Nutzungswertes entsprechend der in Textziffer 6. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze beschriebenen Vorgehensweise unterzogen, wobei als zahlungsmittelgenerierende Einheit die Unternehmensgruppe (Berge & Meer) definiert wurde. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte bestätigte die Werthaltigkeit des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts. Für den Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) und die immateriellen Vermögenswerte (iVG) mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2023 die folgenden Annahmen getroffen:
Eine mögliche Wertminderung auf den Firmenwert wurde auf Basis des durchgeführten Impairmenttests ermittelt. Für den Firmenwert der Berge & Meer Gruppe hätte ein um 6,8 %-Punkte höherer WACC, eine Reduzierung der Durchschnitts-EBITDA-Marge um 2,5 %-Punkte sowie eine Reduzierung der durchschnittlichen Umsatzerlöse von 5 %-Punkte zu einer Unterschreitung des erzielbaren Betrags durch den Buchwert geführt. Auch in 2023 war der Umsatz corona- und kriegsbedingt negativ beeinflusst (176 Mio. €); für das Folgejahr 2024 wurde eine gemäßigte Planung in Höhe von 204 Mio. € bei einem EBITDA von rd. 7,0 Mio. € unterstellt. Erst ab dem Jahr 2026 geht das Management wieder von Umsätzen von rd. 270 Mio. € und einem EBITDA von 15 Mio. € aus, die dem Niveau der Vor-Corona-Zeit entsprechen. Bis 2029 wird mit einer Umsatzsteigerung auf rd. 360 Mio. € und einer EBITDA-Steigerung auf ca. 20 Mio. € gerechnet. Die Planungen basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit und leiten sich darüber hinaus aus den Branchenerwartungen ab, die eine weitere Erholung der Nachfrage nach Reisen für 2024 und eine Steigerung dieser ab dem Jahr 2025 sieht. 10.2. Sachanlagen Bei den Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um Computer Hardware in Höhe von 131 T€ (VJ: 127 T€) sowie um Einbauten und sonstige Geschäftsausstattung in Höhe von 1.071 T€ (VJ: 676 T€). Bezüglich der Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen verweisen wir auf den Konzernanlagenspiegel des Geschäftsjahres 2023. Entwicklung des Konzernanlagevermögens der EVS GmbH, Rengsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022der EVS GmbH, Rengsdorf
10.3. Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte resultieren aus Leasingverträgen für Immobilien (6.891 T€, VJ: 8.390 T€), Betriebs- und Geschäftsausstattung (61 T€, VJ: 126 T€) sowie PKW (122 T€, VJ: 82 T€). 10.4. Finanzanlagen Die Finanzanlagen beinhalten Anteile an der DTH Travel GmbH, Köln, in Höhe von 8 T€ (VJ: 0 €). Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 25 T€, an der die Berge & Meer Touristik GmbH zu 33,33 % beteiligt ist. 10.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen:
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS 15 und IFRS 9 verweisen wir auf Abschnitt 6. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird von der Gesellschaft ständig überwacht. Der gesamte Forderungsbestand wurde einer Fälligkeitsanalyse unterzogen, die bei der Beurteilung unterstützt, ob es eine Verschlechterung der Kreditqualität gab. Die erwarteten Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 bestanden Wertminderungen aus Einzelwertberichtigungen für erwartete Forderungsausfälle in Höhe von 159 T€ (VJ: 90 T€). Die erwarteten Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023, die nicht einem Insolvenzrisiko unterlagen, betragen wie im Vorjahr 1 T€. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen für das Geschäftsjahr 2023 in Tagen:
In Bezug auf die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen besteht in voller Höhe ein unbedingter Anspruch auf eine Gegenleistung nach IFRS 9. 10.6. Andere finanzielle Vermögenswerte Die anderen finanziellen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus zum Marktwert bewerteten Derivaten (86 T€/VJ: 158 T€) sowie aus auf Sperrkonten hinterlegten Guthaben (16.952 T€/VJ: 17.415 T€) zusammen. 10.7. Vorauszahlungen Die Vorauszahlungen betreffen hauptsächlich branchenübliche Vorauszahlungen für zukünftige touristische Leistungen, insbesondere vom Berge & Meer Konzern geleistete Vorauszahlungen für Linienflüge und Kreuzfahrten. 10.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus dem Kassenbestand in Höhe von 1 T€ (VJ: 2 T€) sowie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 34.524 T€ (VJ: 45.729 T€) zusammen. Für die Detailinformation zu der Entwicklung des Cash-Bestands verweisen wir auf die Konzern-Kapitalflussrechnung. 10.9. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der EVS GmbH zum 31. Dezember 2023 beträgt 25 T€. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt. 10.10. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage der EVS GmbH zum 31. Dezember 2023 beträgt 36.419 T€ (VJ: 36.419 T€). Die Kapitalrücklage beruht auf Zuzahlungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen. Die Veränderung der Kapitalrücklage in Höhe von 729 T€ beruht auf einer Fehlerkorrektur in 2023, die rückwirkend erfasst wurde (siehe hierzu Punkt 10.18). 10.11. Erwirtschaftetes Konzernergebnis Das erwirtschaftete Konzernergebnis beinhaltet den Jahresverlust des Geschäftsjahrs 2023 in Höhe von -12.260 T€ (VJ: Jahresverlust: -7.743 T€) sowie den Verlustvortrag in Höhe von 40.910 T€ (VJ: 33.203 T€). 10.12. Sonstige Rücklagen Bei den sonstigen Rücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die Marktwertschwankungen der zu Sicherungszwecken eingesetzten Devisentermingeschäfte. Die Veränderung der Eigenkapitalposten können der Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung entnommen werden. 10.13. Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsrückstellung beträgt wie im Vorjahr 0 T€ zum 31. Dezember 2023. Bei den Pensionsverpflichtungen handelt es sich um Direktzusagen und somit vom Grundsatz um leistungsorientierte Pläne. Aufgrund der vollständigen Ausfinanzierung der leistungsorientierten Pläne über qualifizierte Rückdeckungsversicherungen entspricht die Risikosituation des Berge & Meer Holding Konzerns aus den leistungsorientierten Plänen denen aus beitragsorientierten Plänen. Auf eine vollständige Angabe der Informationen nach IAS 19 wurde daher aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ansprüche und Verpflichtungen sowie erfolgten Zahlungen ins Planvermögen.
Die kongruent rückgedeckten Versorgungszusagen werden abweichend zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß IAS 19 zum beizulegenden Zeitwert (Aktivwert) bewertet, da sie wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln sind. Bei verpfändeten Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen werden diese mit bestehenden Verpflichtungen saldiert. 10.14. Steuerabgrenzung Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erfahrungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Bewertung der so berücksichtigten latenten Steuern innerhalb der BMT-Gruppe wird mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 28,60 % und auf Ebene der EVS mit einem Steuersatz von 28,60 % gerechnet. Der Vortrag der steuerlichen Nutzung der Verluste im Inland ist derzeit zeitlich unbeschränkt möglich. Unabhängig davon unterliegen sowohl die inländischen steuerlichen Verlustvorträge wie auch deren bisherige Verrechnung der endgültigen Prüfung durch die zuständigen Finanzbehörden. Da im EVS Konzern mehrere Jahre noch nicht endgültig steuerlich veranlagt sind, ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der steuerlichen Außenprüfungen Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Verlustvorträge sowie Änderungen hinsichtlich der veranlagten Steuern ergeben könnten. Die Zusammensetzung der latenten Steuern in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Tabelle zeigt die aktiven latenten Steuern und die passiven latenten Steuern in der Bilanz:
Eine Laufzeit von unter einem Jahr weisen aktive latente Steuern mit 11 T€ (VJ: 103 T€) und passive latente Steuern mit 2.927 T€ (VJ: 3.117 T€) auf. Es bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7,3 Mio. € (VJ: 7,5 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8,3 Mio. € (VJ: 8,2 Mio. €). Auf diese Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Der Zinsvortrag zum 31. Dezember 2023 beträgt 20,3 Mio. € (VJ: 10,4 Mio. €). Hierauf wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. 10.15. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr und im Vorjahr wie folgt:
Zudem ist der Konzern rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Reiserecht oder Steuerrecht gehören. 10.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den Kundenanzahlungen handelt es sich um Vertragsschulden nach IFRS 15. 10.17. Leasingverbindlichkeiten Die Leasingverbindlichkeiten resultieren aus Miet- und Leasingverträgen für Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie für PKW. 10.18. Andere finanzielle Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern enthalten ein Akquisitionsdarlehen eines Finanzierungskonsortiums über 52.000 T€. Das Darlehen wird mit 7,0 % über dem EURIBOR verzinst und ist am 31. Dezember 2027 in einem Betrag zur Rückzahlung fällig. Die Transaktionskosten für das Darlehen in Höhe von 1.583 T€ reduzierten den Buchwert der Verbindlichkeit. Der Fair Value inklusive aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2023 beträgt 53,8 Mio. €. Ein weiteres Akquisitionsdarlehen besteht gegenüber Darlehensgebern über 14,1 Mio. €, wird mit 20 % verzinst und ist endfällig zum 31.12.2027. Das Darlehen hat zum 31 Dezember 2023 einen Bestand von 15,2 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern enthalten weiterhin eine DZ/KfW Fazilität in Höhe von 37,5 Mio. €, wobei 7,5 Mio. € auf Sperrkonten hinterlegt sind. Das Darlehen ist in drei Teilbeträgen mit je 12,5 Mio. € bis zum 30.06.2025 zurückzuzahlen und wird mit 7,5 % verzinst. Der Fair Value zum 31. Dezember 2023 beträgt 36,7 Mio. €. Darüber hinaus ist in den Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern ein Darlehen vom Wirtschaftsstabilisierungsfond Deutschland in Höhe von 8 Mio. € enthalten, das endfällig zum 31.12.2025 ist und mit 7,5 % verzinst wird. Der Fair Value zum 31. Dezember 2023 beträgt 7,9 Mio. €. Ein Gesellschafterdarlehen besteht gegenüber der Genui Fund GmbH & Co. KG. Das Darlehen wird mit 1 % verzinst und der Darlehensbetrag ist im Jahr 2028 in voller Höhe zur Rückzahlung fällig. Das Darlehen hat zum 31. Dezember 2023 einen Bestand von 12,4 Mio. €. Eine weitere Finanzverbindlichkeit besteht gegenüber Minderheitsgesellschaftern aus einer in Vorjahren gewährten Put-Option in Höhe von 0,7 Mio. € und war in den Vorjahren nicht enthalten. Eine Fehlerkorrektur wurde im Jahr 2023 rückwirkend ergebnisneutral durchgeführt. 10.19. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen des Risikomanagements können derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Risiken, die hauptsächlich aus Wechselkurschwankungen resultieren, zu begrenzen. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Fremdwährungsrisiken und nicht zu handels- oder spekulativen Zwecken. Der Konzern sichert Zahlungsströme in Fremdwährung über Devisentermingeschäfte gegen Wechselkursrisiken ab. Zum Stichtag waren für die unten aufgeführten Fremdwährungen folgende Sicherungsmengen vorhanden:
10.20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2023 können den Übersichten unter 10.21. Finanzinstrumente nach Kategorien entnommen werden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen sowie übrige sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie übrige sonstige finanzielle Schulden haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken (market-to-market Bewertung) ermittelt. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen. 10.21. Finanzinstrumente nach Kategorien In der nachfolgenden Tabelle sind die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den Bewertungskategorien und Klassen nach IFRS 9 zum 31. Dezember 2023 sowie zum Vorjahr dargestellt.
10.22. Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte Die Finanzinstrumente werden als Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes in die drei vorgeschriebenen Stufen eingeordnet:
Die nachstehende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten. Sie enthält keine Informationen für finanzielle Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind folgender Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet:
10.23. Financial Risk Management Ein Risikomanagementsystem ist für die Gesellschaften des EVS Konzerns von der Geschäftsführung verabschiedet und installiert worden. Das Risikomanagementsystem sowie finanzwirtschaftliche Risiken werden im Konzern-Lagebericht dargestellt. Die Strategie der Gesellschaft ist als risikoavers zu bezeichnen. Es werden keine Verträge und Geschäftsbeziehungen eingegangen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Gesellschaft erkennbar in ihrem Bestand oder ihrer Liquidität gefährden oder die weitere Entwicklung hemmen könnten. Kreditrisiko Innerhalb des Risikomanagementsystems wird seitens der Finanzabteilung darauf geachtet, dass Kreditlimits nicht überschritten werden bzw. wöchentliche Mahnläufe stattfinden. Der Umfang des maximalen Ausfallrisikos des Konzerns entspricht der Summe der bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, Vorauszahlungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten sowie der anderen finanziellen Vermögenswerte. Die Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten wird bestimmt durch die Bezugnahme auf externe Bonitätsratings (wenn verfügbar) und historische Erfahrungen über Ausfallquoten der jeweiligen Geschäftspartner. Der Konzern schließt Finanzinstrumente nur mit Vertragspartnern guter oder sehr guter Bonität ab. Zudem erfolgt eine Analyse der Überfälligkeiten der Forderungen, die ebenfalls Hinweise auf die Kreditqualität geben. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten mindern würden. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden nur bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen und betreffen nicht die übrigen finanziellen Vermögenswerte. Die Überleitung der Wertminderungen vom 1. Januar zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:
Währungsrisiko Die Währungskursrisiken der EVS GmbH resultieren aus operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden größtenteils gesichert, soweit sie Cash-flows des Konzerns beeinflussen. Risiken, welche aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Die Risiken aus einer Veränderung des Fremdwährungskurses sind für den Konzern unwesentlich und wirken sich zum größten Teil nur im Eigenkapital aus. Eine Sensitivitätsanalyse bezüglich der Währungskursänderungen (EUR/FX) hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Liquiditätsrisiko Die Geschäftspolitik der EVS GmbH zielt darauf ab, den Cashflow in der Zukunft weiter positiv zu gestalten. Um genügend Flexibilität beizubehalten, werden Finanzierungsinstrumente mit angemessener Fälligkeit oder entsprechender Liquidität gewählt. Das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses wird mittels periodischer Liquiditätsplanungen überwacht. Die Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf.
10.24. Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement der EVS GmbH ist in erster Linie an der Sicherstellung der Finanzierung des langfristigen Wachstums des Konzerns orientiert. Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrades, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzschulden (einschließlich Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übriger sonstiger Schulden laut Konzernbilanz), abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital. Im Geschäftsjahr 2023 verminderte sich das Eigenkapital um 12.130 T€ (VJ: Eigenkapitalrückgang um 8.395 T€). Dies resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis von 12.260 T€. Kennzahlen
Das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital ist negativ und resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis. Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern nachhaltig Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Rückkehr in eine optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Der Konzern überwacht sein Kapital, d. h. das Eigenkapital laut Konzernbilanz, mit Hilfe der Eigenkapitalquote. 11. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung 11.1. Umsatzerlöse (Revenue) In der folgenden Tabelle sind Angaben zu separat auszuweisenden Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden (zum 31. Dezember 2023) gemäß IFRS 15 enthalten. Sie werden in die folgenden Kategorien unterteilt: Art der Dienstleistungen sowie Zeitpunkt der Umsatzrealisierung.
Die Vermittlung von Reiseleistungen betreffen die Erlöse aus den von Kunden gebuchten Reisen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Pauschalreisen. Die Vermittlung von Versicherungen betrifft die bei den Reisebuchungen zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen (z. B. Reiserücktritt, Kfz). Die Stornoumsätze entstehen aus kundenseitigen Absagen bereits gebuchter Reisen. Aus Kundenabsagen entstehen keine Rückzahlungsverpflichtungen des Berge & Meer Holding Konzerns. Es wurden im Geschäftsjahr keine (VJ: keine) Umsatzerlöse für Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt wurden. Der Transaktionspreis (zum Stichtag erfasste Festbuchungen, die nach dem Stichtag abreisen) der noch nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 beträgt 99.383 T€ (VJ: 79.396 T€). Die Umsätze werden voraussichtlich in den nächsten 15 Monaten realisiert. Informationen zu den Leistungsverpflichtungen mit Kunden hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, wesentlicher Zahlungskonditionen und der Art der Dienstleistungen können der Textziffer 6.12. Ertragsrealisierung entnommen werden. 11.2. Umsätze nach geografischen Gebieten Die Informationen zu den geografischen Gebieten stellen sich wie folgt dar: Umsätze nach Ländern
11.3. Umsatzkosten Umsatzkosten (Aufwendungen für Reisevorleistung) fallen analog zu den Umsatzerlösen im Wesentlichen bei der Berge & Meer Touristik GmbH an. Die per 31.12.2023 gebuchten 138.860 T€ (VJ: 92.955 T€) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Hotels in Höhe von 91.240 T€ (VJ: 65.829 T€) und Flüge in Höhe von 33.601 T€ (VJ: 18.823 T€). Außerdem sind hier auch 674 T€ (VJ: 662 T€) an Personalaufwand für die ausländische Betriebsstätte "Maristella" (Korsika) enthalten. Für Wertberichtigungen sind 64 T€ (VJ: -497 T€) angefallen. Der übrige Aufwand dieser Position resultiert im Wesentlichen aus Paketeinkauf. Weiterer Aufwand entsteht für Maristella und Dienstleistungen, die mit der Reisevorleistung in Verbindung stehen. 11.4. Sonstige Erträge Sonstige Erträge sind im Berichtsjahr keine angefallen (VJ: 6.451 T€). Die sonstigen Erträge des Vorjahrs resultierten aus staatlichen Zuwendungen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV (VJ: 6.100 T€) sowie der Abschlusszahlung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Boomerang Gruppe (VJ: 350 T€). 11.5. Vertriebskosten In den im Geschäftsjahr gebuchten Vertriebsaufwendungen über 20.126 T€ (VJ: 13.034 T€) sind für Provisionen der nicht über eigene Vertriebskanäle vertriebenen Reisen 8.921 T€ (VJ: 6.340 T€) angefallen. Für die Bewerbung bzw. Vermarktung hauptsächlich eigener Vertriebskanäle sind an Marketing und Katalogaufwand 4.218 T€ (VJ: 1.709 T€) verbucht worden. Für Online-Vertriebskanäle sind 5.200 T€ (VJ: 3.167 T€) Aufwand entstanden. Für die Offline-Buchungsstrecke sind 1.786 T€ (VJ: 1.817 T€) für Call Center (ausschließlich BMT-Gruppe) verbucht worden. Im Call-Centeraufwand sind 1.294 T€ (VJ: 1.377 T€) Personalaufwand des eigenen Call-Centers PROTEL GmbH verbucht. 11.6. Mitarbeiteranzahl und Personalaufwand In den Geschäftsbereichen des EVS Konzerns waren im Jahresdurchschnitt 295 (VJ: 279) Mitarbeiter beschäftigt. Die Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres für die fortgeführten Geschäftsbereiche stellt sich wie folgt dar:
Der gesamte Personalaufwand beträgt für das Geschäftsjahr 2023 13.612 T€ (VJ: 12.509 T€). Davon entfielen auf beitragsorientierte Altersvorsorge für Versorgungspläne 37 T€ (VJ: 30 T€). Im Personalaufwand sind keine Abfindungsansprüche aus der Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten (VJ: 27 T€). Neben den in der Reisevorleistung und Vertriebsaufwendungen genannten Personalaufwendungen sind im Overheadbereich unter "staff costs" weitere 11.643 T€ (VJ: 10.470 T€) als Aufwand angefallen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Einkaufs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Geschäftsführung, außerdem seit letztem Jahr auch das Vertriebspersonal. 11.7. Verwaltungsaufwendungen ("Staff cost" und "Other Overheads") Die Verwaltungsaufwendungen von 23.009 T€ (VJ: 20.664 T€) sind die Summe aus den zuvor genannten "staff costs" 11.643 T€ (VJ: 10.470 T€), die im Wesentlichen den Einkauf, Verwaltungsfunktionen sowie die Geschäftsführung abbilden, und den "Other Overheads" 11.325 T€ (VJ: 10.173 T€). Diese setzen sich aktuell im Wesentlichen aus den Abschreibungen der im Rahmen der Kaufpreisallokation des Berge & Meer-Konzerns am 30.09.2019 identifizierten immateriellen Vermögenswerten und den Software-Support, Wartung und Lizenzaufwendungen zusammen.
Die Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen entfallen vorwiegend auf Kosten für die Beratungsleistungen, Rechtsberatungskosten und für Abschlussprüfung. Kosten die mit der Refinanzierung in Zusammenhang stehen wurden gegen die Loans aktiviert. Durch die Corona-Pandemie sind im Geschäftsjahr keine Rechtskosten mehr entstanden (VJ: 550 T€). Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Gebäudekosten, Personalserviceleistungen, Lohnbuchführung, sonstige Steuern und Büromaterial. 11.8. Finanzerträge Die Finanzerträge in Höhe von insgesamt 181 T€ (VJ: 513 T€) beziehen sich auf Zinsen und ähnliche Erträge. Davon wurden für Tagesgeld 159 T€ (VJ: 0 T€) verbucht. 11.9. Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen in Höhe von 9.860 T€ (VJ: 6.833 T€) beinhalten Aufwendungen aus dem Akquisitionsdarlehen in Höhe von 6.264 T€ (VJ: 4.956 T€), aus der DZ/KfW-Fazilität in Höhe von 1.981 T€ (VJ: 1.060 T€) und aus den Darlehen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 572 T€ (VJ: 484 T€). 11.10. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach IFRS 7 stellen sich wie folgt dar:
11.11. Ertragsteuern Die Gesellschaften der Gruppe sowie die EVS unterliegen einem Gewerbesteuersatz von 12,8 %. Hinzu kommt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Der kombinierte Ertragsteuersatz beträgt 28,6 %. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Die gesamten Ertragsteuern im Geschäftsjahr in Höhe von -1.092 T€ (VJ: 1.360 T€) leiten sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes der EVS GmbH als Mutterunternehmen auf das Ergebnis vor Steuern ergeben hätte:
12. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Kapitalflussrechnung) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Methode für den operativen Cashflow und die direkte Methode für den Cashflow aus Finanzierungs- und Investitionstätigkeit angewandt. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Die folgende Tabelle zeigt sowohl die zahlungswirksamen als auch die nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten in TEUR:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern handelt es sich u. a. um die Fremdfinanzierung des Erwerbs der Berge & Meer Touristik GmbH sowie der Boomerang-Reisen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH sowie die in Zusammenhang mit dieser Finanzierung angefallenen abgegrenzten Bereitstellungsprovisionskosten für den Kredit, die in der Konzernkapitalflussrechnung unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit unter den Auszahlungen für Zinsen gezeigt werden. 13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Geschäftsführung der EVS GmbH hat die Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses am 30. April 2024 genehmigt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 14. Sonstige Angaben 14.1. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Der Konzern wird von der EVS GmbH, Rengsdorf, beherrscht. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Veröffentlichung eingereicht. Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der EVS GmbH stehen im Wesentlichen die dem Konzern angehörenden Unternehmen nahe sowie Personen, die im Beirat und Management der EVS GmbH und im Konzern einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Sämtliche Geschäfte sind im Wesentlichen Dienstleistungsgeschäfte im Sinne von IAS 24.21c. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der EVS GmbH und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht erläutert. Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Unternehmen getätigt: Im Mai 2020 wurde ein Darlehensvertrag zwischen der Genui Fund als Darlehensgeber und der EVS als Darlehensnehmer in Höhe von 10,3 Mio. € abgeschlossen. Im März 2021 wurden im Zusammenhang mit dem WSF Darlehen der Darlehensbetrag nochmals 2,0 Mio. € erhöht. Der Darlehensbetrag wird mit 1 % verzinst und ist nach einer Laufzeit von 7 Jahren in voller Höhe zur Rückzahlung fällig. Für die Zahlung der Zinsen besteht ein Wahlrecht, diese entweder jährlich oder insgesamt am Ende der Laufzeit zu zahlen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt in den langfristigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten. Es besteht eine Finanzverbindlichkeit gegenüber Minderheitsgesellschaftern aus einer in Vorjahren gewährten Put-Option in Höhe von 0,7 Mio. €. Die zum Ende der Berichtsperiode offenen Salden sind unbesichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen bestehen keine Garantien. Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen werden nicht wertberichtigt. 14.2. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns Der Geschäftsleitung wurde für ihre Leistungen nachfolgende Vergütung gewährt: Die Bezüge der Geschäftsleitung im Berichtsjahr belaufen sich auf insgesamt 659 T€ (VJ: 589 T€). Diese wurden an die Berge & Meer Touristik GmbH (528 T€/VJ: 528 T€) weiterbelastet. 14.3. Sonstige Verpflichtungen Die EVS GmbH ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sonstige Verpflichtungen eingegangen, die eine Vielzahl zugrunde liegender Sachverhalte betreffen und in der untenstehenden Tabelle aufgeführt werden. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach den vorliegenden Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Zum Bilanzstichtag bestanden im Konzern die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Der EVS Konzern ist nur Leasingnehmer im Sinne des IFRS 16. Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen im EVS Konzern betreffen Gebäude, EDV-Anlagen und Büromaschinen und sind nach IFRS 16 als Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Die Verträge sehen i. d. R. Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten vor, in Ausnahmefällen über 60 Monate. Vor allem die Immobilien-Leasingverträge beinhalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei den anderen Verträgen handelt es sich hauptsächlich um Dienstleistungsverträge mit vielen verschiedenen Unternehmen. Eventualverbindlichkeiten gibt es zum 31. Dezember 2023 nicht. 14.4. Übergeordneter Konzernabschluss Die Gesellschaft ist die oberste Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. 14.5. Geschäftsführung Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr bestellt:
14.6. Beirat Der Beirat setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
14.7. Honorar des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen des Abschlussprüfers ist folgendes Honorar angefallen:
14.8. Autorisation der Veröffentlichung des Jahresabschlusses Die Geschäftsführung hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 1. Juli 2024 zur Vorlage und Billigung an die Gesellschafterversammlung freigegeben.
Rengsdorf, 1. Juli 2024 EVS GmbH gez. Marcel Mayer, Geschäftsführer gez. Thomas Taherkhani CFO EVS GmbH, Rengsdorf Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2023EVS GmbH, Rengsdorf
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EVS GmbH, Rengsdorf Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der EVS GmbH, Rengsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechung, dem sonstigen Konzernergebnis, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der EVS GmbH, Rengsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 1. Juli 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Uwe Harr, Wirtschaftsprüfer gez. Michael Klotz, Wirtschaftsprüfer Die Billigung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 12. Juli 2024. |
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