Voit Stefan
GmbH
Waidhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
918.314,00 |
1.090.909,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.760,00 |
30.237,00 |
| II.
Sachanlagen |
899.554,00 |
1.060.672,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.262.561,50 |
4.659.621,51 |
| I.
Vorräte |
2.728.737,12 |
1.251.624,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.275.374,73 |
2.069.712,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.366,44 |
66,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
258.449,65 |
1.338.284,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.952,38 |
2.627,78 |
| davon
Disagio |
25,05 |
75,13 |
| D.
Aktive latente Steuern |
402,73 |
242,20 |
| Aktiva |
5.186.230,61 |
5.753.400,49 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.504.905,05 |
4.117.936,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-7.161,97 |
-7.161,97 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.095.098,42 |
3.957.035,08 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
613.031,40 |
-138.063,34 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
19.830,61 |
26.154,84 |
| C.
Rückstellungen |
227.423,67 |
318.369,66 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.433.910,75 |
1.290.738,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.374.089,91 |
1.250.434,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.835,70 |
40.294,91 |
| E.
Passive latente Steuern |
160,53 |
201,36 |
| Passiva |
5.186.230,61 |
5.753.400,49 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Voit Stefan
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: 92726 Waidhaus
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Weiden
Register-Nr.: HRB 3091
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die
Rechnungslegung der Gesellschaften finden die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 - 277
HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der
§ 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42
GmbHG Anwendung.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
Euro 30.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt 0,00 Euro.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 2.366,44 Euro
(Vorjahr: 66,44 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 369.089,91 Euro
(Vorjahr: 650.434,86 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
13.835,70 Euro (Vorjahr: 40.294,91 Euro).
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es liegen sonstige finanzielle Verpflichtungen vor
und zwar:
- Mietverträge
- Wartungsverträge
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 76 (im Vorjahr: 77).
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Herr Stefan Voit
|
ausgeübter Beruf:
|
Metallbaumeister
|
Befreiung nach §
181 BGB:
|
Herr Stefan Voit
|
|
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Waidhaus, den 08. Juni 2022
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet von Herrn Stefan Voit
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2022 festgestellt.
|