Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 262197
Eingetragen
14.12.1972
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Sportgeräten
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von technischen Geräten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Horst Mehl
seit 24.1.2019
Prokura
Florian Dr. Mehl
seit 7.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Mehl GmbH & Co. KG
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Deyle GmbH

Kernen im Remstal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Deyle GmbH, Kernen-Rommelshausen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 262197)

Aktiva

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
A) Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 7,00
II. Sachanlagen 6.580,00 12.238,00
B) Umlaufvermögen
I. Vorräte 129.900,00 139.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 131.981,69 151.314,89
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.141,72 2.796,33
269.610,41 305.456,22

Passiva

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
A) Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.677,52 30.677,52
II. Kapitalrücklage 198.034,34 198.034,34
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B) Rückstellungen 18.785,00 19.600,00
C) Verbindlichkeiten 22.113,55 57.144,36
269.610,41 305.456,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist unter der Firma Deyle GmbH mit Sitz in Kernen-Rommelshausen im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter der Nummer HRB 262197 eingetragen.

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 ff. HGB werden alle - soweit kein Vermerk erfolgt - in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung wird unverändert nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) und § 42 GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Aktivierungsfähige selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände liegen nicht vor.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,-- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen bzw. zu den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag Rechnung getragen.

Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen bestehen in Höhe von EUR 49.262,79 (Vorjahr TEUR 100) gegen Gesellschafter.

2. Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.677,52 (DM 60.000,00).

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 2.023,69 3
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0
übrige Verbindlichkeiten 20.089,86 54
22.113,55 57

IV. Sonstige Angaben

1. Personal

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 16 Mitarbeiter beschäftigt.

2. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war:

Herr Dr. Florian Mehl, Kernen i. R.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

V. Ergebnisverwendung

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag übernimmt die Firma Hermann Mehl GmbH & Co. KG das Jahresergebnis der Gesellschaft.

 

Kernen-Rommelshausen, den 11. Dezember 2024

Deyle GmbH

Geschäftsführung

Dr. Florian Mehl

Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB

Der vorstehende Jahresabschluss wurde von den Gesellschaftern am 20. Dezember 2024 festgestellt.

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