Ernst Fuchs Verwaltungs GmbH
Glasschleiferstraße 18, 87600 Kaufbeuren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Dornacher seit 17.3.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst Fuchs Verwaltungs GmbHKaufbeurenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
ANHANG zum 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Gegenüber dem Vorjahr weicht die Form der Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ab, daher erübrigen sich weitere Angaben. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist ohne Ausnahme gegeben. Mitzugehörigkeitsvermerke Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der Bilanz, daher sind keine Mitzugehörigkeitsvermerke notwendig. Besonderheiten in der Gliederung des Jahresabschlusses durch verschiedene Geschäftszweige Verschiedene Geschäftszweige sind nicht vorhanden. Besonderheiten in der Gliederung des Jahresabschlusses sind damit nicht gegeben. Erläuterungen zu zusammengefassten Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoderniesierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 39,82 Euro (Vorjahr: 19,95 Euro). Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro. Gewinnvortrag Die Ergebnisverwendung ist gemäß Gesellschaftsvertrag von einem Beschluss der Gesellschafter abhängig. Da dieser Beschluss noch nicht vorliegt, wurden 4.589,02 Euro als Gewinnvortrag im Eigenkapital ausgewiesen. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde am 21.12.2010 festgestellt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 621,70 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 5.210,72 Euro, der zu verwenden ist. In die Rücklagen werden 0,00 Euro eingestellt. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 Euro vorgesehen. Auf neue Rechnung werden 5.210,72 Euro vorgetragen. Beteiligung (Name und Sitz des Unternehmens, deren Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist)
Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2011 festgestellt. |
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