Auto Hoff
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.029.517,00 |
1.380.670,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,50 |
5,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.024.511,50 |
1.375.664,50 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.729.676,11 |
3.127.464,96 |
| I.
Vorräte |
1.814.646,57 |
1.253.459,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
467.360,50 |
1.368.549,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
447.669,04 |
505.456,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
1.000,00 |
| Aktiva |
4.762.193,11 |
4.509.134,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.352.580,39 |
2.201.411,34 |
| I.
eingefordertes Kapital |
17.533,68 |
17.533,68 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-34.466,32 |
-34.466,32 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.183.877,66 |
1.836.287,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
151.169,05 |
347.590,55 |
| B.
Rückstellungen |
442.232,20 |
395.436,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.967.380,52 |
1.912.287,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.910.080,52 |
1.866.487,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
57.300,00 |
45.800,00 |
| Summe
Passiva |
4.762.193,11 |
4.509.134,96 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Auto Hoff GmbH (Amtsgericht
Wittlich, HR B 1995) zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der
ergänzend geltenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Auto Hoff GmbH erfüllt zum Abschlussstichtag
31.12.2023 die Voraussetzungen einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear über die
gewöhnliche Nutzungsdauer.
Eine Aktvierung von selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
erfolgte nicht.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden über ihre
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear
abgeschrieben.
Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 € wurden als
geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und in
analoger Anwendung des
§ 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe in den Kosten verbucht.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nennwert angesetzt. Bei erkennbaren Einzelrisiken erfolgte
eine Wertberichtigung. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Forderungen in ausländischer Währung lagen am
Bilanzstichtag nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten) wurden mit ihren Nennbeträgen
bilanziert.
In Höhe der vor dem Abschlussstichtag
getätigten Ausgaben, die Aufwendungen für den
Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen sind
in vollem Umfang in den Rückstellungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zum
notwendigen Erfüllungsbetrag. Die längerfristigen
Rückstellungspositionen wurden unter
Berücksichtigung zukünftiger Preissteigerungen
und der Abzinsungsvorschriften bewertet. Die Abzinsung
erfolgte unter Zugrundelegung der angemessenen Laufzeiten
nach den von der Bundesbank veröffentlichten
Zinssätzen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens
unter Beachtung der in § 253 HGB
festgelegten Grundsätzen. Als biometrische
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von
Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von
1,82 %, der dem von der Deutschen Bundesbank zum
31.12.2023 veröffentlichten Rechnungszins gem.
RückAbzinsV entspricht (durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Dabei wurde auf
Grundlage des
§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB
eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von
15 Jahren angesetzt. Aufgrund der vertraglichen
Vereinbarung wurde die Rentendynamik mit durchschnittlich
jährlich 0,00 % berücksichtigt. Der
Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem zehn- und dem
siebenjährigen Durchschnittszinssatz beträgt 813
€.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz der Gesellschaft per
31.12.2023 ist nach den für große
Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3
HGB) geltenden Gliederungsvorschriften im Dritten Buch des
HGB (§ 266 HGB) vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird
entsprechend der Vorschrift des
§ 284 Abs. 3 HGB in einem
sogenannten Bruttoanlagenspiegel dargestellt, der diesem
Anhang als Anlage beigefügt ist.
In dem als Anlage beigefügten
Bruttoanlagenspiegel sind ferner die Abschreibungen des
Geschäftsjahres zu jedem Bilanzposten gesondert
vermerkt.
Gegenüber Gesellschaftern bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von 64.399 €, die
auf der Passivseite der Bilanz unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung der
Gesellschaft für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
wurde nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften im Dritten Buch des HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren vorgenommen
(§ 275 Abs. 2 HGB).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen der
Gewinn- und Verlustrechnung sind Umweltboni für
Elektrofahrzeuge mit einer Gesamtsumme von
192.500 € enthalten.
Der voraussichtliche Rückzahlungsbetrag für
die Corona-Überbrückungshilfen III und III+ in
Höhe von 95.474 € ist in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung
enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
erfolgte in 2023 durch den Leiter des kaufmännischen
Bereichs, Herrn Thomas Hoff, und den Leiter des technischen
Bereichs, Herrn Peter Hoff.
Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2023
durchschnittlich 30 Arbeitnehmer. Hiervon sind 22
Arbeitnehmer solche im i. S. d.
§ 267 Abs. 5 HGB.
Der einer Ausschüttungssperre unterliegende
Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB aus der
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen beträgt 813 €.
VI.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Trier, den 12. Juni 2025
Auto Hoff GmbH
Peter
Hoff
Thomas Hoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2025
festgestellt.
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