Hoffrogge GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Hoffrogge seit 16.12.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 31.00% | |
| 23.00% | |
| 23.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hoffrogge GmbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011der Hoffrogge GmbH(1) Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Da es sich hier um eine kleine Gesellschaft i.S. § 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich des Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern abgrenzen. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). (3) Erläuterungen zur Bilanz (A) Umlaufvermögen I. Forderungen Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Hierbei handelt es sich um ein Gesellschafterdarlehen. (A) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. (B) Rückstellungen Die Rückstellungen umfassen die Körperschaftssteuer und die Jahresabschlusskosten. (4) Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt Herrn Johannes Hoffrogge. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Hoffrogge GmbH & Co. KG mit Sitz in Dorsten.
Dorsten , 21.12.2012 Der Geschäftsführer gez. Johannes Hoffrogge Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2012 |
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