TrioVision Restaurant GmbHLiquidiert
Neustadt 31, 32756 Detmold, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henrik Wand seit 5.2.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Dennis Hanning | 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TrioVision Restaurant GmbHDetmold(vormals: Rheda-Wiedenbrück)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGGliederung 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. 1. Vorbemerkung 1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses 1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften 1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung 1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2. Sonstige Ausführungen 2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen 2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist 2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft 2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. 1. Vorbemerkung Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2009 der Triovision Restaurant GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt. Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen. Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben. Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt. Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben a) Interpretationsfunktion b) Entlastungsfunktion c) Ergänzungsfunktion erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten. Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang. 1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird aufgrund der zusätzlichen Anhangangaben vermittelt. Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden. [§ 284 HGB i.V.m. §265(4) HGB] Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar. 1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. a) Bilanzierungsmethoden 1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten [255 (4) HGB] Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren. [§250(1)S.2, §250(3) HGB] Im Rahmen der Rechnungsabgrenzung wurden folgende Positionen aktiviert: - sonstige Rechnungsabgrenzung i.H.v. € 6.908,03 [§249(2) HGB] Das Wahlrecht zur Bildung einer sogenannten Aufwandsrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nicht ausgeübt. 2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten [§275 (1) S.1 HGB] Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert. [§281(1) HGB] Ein Unterschiedsbetrag zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung des Sonderpostens mit Rücklageanteil war nicht festzustellen. c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren [§284 (2) Nr.4 HGB] Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises. 1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB] Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen. 1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung [§284 (2) Nr.2 HGB Die Umrechnung eventueller DM-Werte aus Vorjahren erfolgte zum Festkurs 1 € = 1,95583 DM. Insofern weitere Währungsumrechnungen vorzunehmen waren, werden diese mit den jeweiligen Umrechnungsgrundlagen dem Anhang nachstehend aufgeführt. 1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage [§264 (2) S.2 HGB] Der Jahresabschluss erreicht trotz Anwendung gesetzlicher Vorschriften ohne zusätzliche Angaben nicht diejenige Aussagekraft, die ein 'ordentlicher Kaufmann' bzw. ein "Average Prudent Investor" von einem gesetzmäßigen Jahresabschluss eines vergleichbaren Unternehmens erwartet. Aus diesem Grunde erscheinen folgende Zusatzangaben notwendig: - Bilanzielle Überschuldung Es liegt eine bilanzielle Überschuldung des Unternehmens vor. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird durch entsprechende Sicherheiten in Form von Bürgschaften der gesellschafter gedeckt. - Verlustvortrag/Jahresfehlbetrag Der Verlustvortrag resultiert primär aus einem im Jahr 2008 nicht vollständig nutzbaren Gastronomieobjekt. Aufgrund erheblicher öffentlicher Baumaßnahmen um dieses Objekt herum konnte der Gastronomiebetrieb bis ca. Mai 2009 nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. 2. Sonstige Ausführungen 2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen [§285 Nr.3 HGB] Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. 2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen [§285 Nr.11 HGB] Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt. 2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist [§285 Nr.11a HGB] Ein Gesellschaftsverhältnis, durch das die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist, lag zum Bilanzstichtag nicht vor. 2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft [§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG] Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus 2 Personen. Im Berichtsjahr waren dies: - Herr Henrik Wand - Herr Dennis Hanning 2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern [§285 Nr.7 HGB] Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr 13
Henrik Wand, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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