Sedan GmbH
(vormals: Sedan Gaststätten Betriebs GmbH)
Werther
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.315,00 |
229.971,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
70,00 |
2.762,62 |
| II.
Sachanlagen |
58.245,00 |
227.209,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.021,29 |
187.037,32 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
22.226,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.328,17 |
157.292,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211.693,12 |
7.517,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.942,00 |
1.747,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
407.278,29 |
418.755,94 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
93.591,33 |
93.323,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.323,13 |
53.956,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
268,20 |
14.366,97 |
| B.
Rückstellungen |
10.861,80 |
17.797,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
302.825,16 |
307.634,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
407.278,29 |
418.755,94 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (
§ 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke
zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der
sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen, dabei aber die formelle
Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt
worden.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und bestimmten
Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289
HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB
vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens, die
keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge
werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im
Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata
temporis. Gebraucht erworbene bewegliche
Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 Euro) - soweit in 2019
zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe abgeschrieben.
Zu Beginn 2019 bereits vorhandene geringwertige
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro und bis zu
1.000,00 Euro wurden in einen wirtschaftsjahrbezogenen
Sammelposten (Pool) eingestellt, der in 2018 zu 1/5
gewinnmindernd aufgelöst wurde.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist
zu den jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips erfolgt.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist grundsätzlich zum Nennwert erfolgt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nominalwerten angesetzt. Allgemeine und spezielle
Ausfallrisiken sind nicht ersichtlich; es wurden daher
weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf:
|
|
|
|
Forderungen
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Aus Lieferungen und
Leistungen
|
65.339,47
|
0,00
|
65.339,47
|
|
76.061,21
|
0,00
|
76.061,21
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
69.988,70
|
0,00
|
69.988,70
|
|
81.231,59
|
0,00
|
81.231,59
|
Summe
|
135.328,17
|
0,00
|
135.328,17
|
|
157.292,80
|
0,00
|
157.292,80
|
|
|
|
(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen)
|
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
solche gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 23.313,33 Euro
(Vorjahreswert: 21.570,04 Euro) enthalten. Die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern wurden mit nominal 5 % p.a.
verzinst.
Die flüssigen Mittel entsprechen den
Nominalwerten.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf:
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Gegenüber
Kreditinstituten
|
24.474,10
|
87.820,53
|
1.629,36
|
113.923,99
|
|
74.261,73
|
97.092,90
|
0,00
|
171.354,63
|
Aus Lieferungen und
Leistungen
|
45.477,53
|
0,00
|
0,00
|
45.477,53
|
|
44.952,66
|
0,00
|
0,00
|
44.952,66
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
143.423,64
|
0,00
|
0,00
|
143.423,64
|
|
91.327,58
|
0,00
|
0,00
|
91.327,58
|
- davon aus Steuern
|
3.168,44
|
0,00
|
0,00
|
3.168,44
|
|
7.236,84
|
0,00
|
0,00
|
7.236,84
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
280,54
|
0,00
|
0,00
|
280,54
|
Summe
|
213.375,27
|
87.820,53
|
1.629,36
|
302.825,16
|
|
210.541,97
|
97.092,90
|
0,00
|
307.634,87
|
|
|
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(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen)
|
Zusätzliche Angaben
Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HBG)
Die aktuell gültigen Registerdaten der
Berichtsgesellschaft lauten:
Firma:
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Sedan
Gaststätten Betriebs GmbH
|
Sitz:
|
Werther
|
Registergericht:
|
Gütersloh
|
Registernummer:
|
HRB 7960
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Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die
durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. §
285 Nr. 7 HGB 22 Arbeitnehmer (Vorjahr: 24 Arbeitnehmer).
Angaben zur Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Abram Adrian, Kaufmann, für den Zeitraum
01.01.2019 bis 31.12.2019
Werther, den 17. Dezember 2020
gez. Abram Adrian
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2020 festgestellt.
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