Fritz
Hartmann GmbH
Rinteln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.753,76 |
8.880,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
52,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.355,00 |
3.865,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.395,76 |
4.963,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
567.133,90 |
583.611,51 |
| I.
Vorräte |
24.675,15 |
49.961,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
476.439,74 |
456.901,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.019,01 |
76.747,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.071,56 |
3.680,77 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
20.756,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
597.715,22 |
596.173,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.188,41 |
264.190,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
212.190,21 |
249.390,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.001,80 |
37.200,56 |
| B.
Rückstellungen |
333.920,00 |
282.834,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.606,81 |
49.148,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
597.715,22 |
596.173,11 |
Anhang
Anhang der Fritz Hartmann GmbH, Rinteln, für das
Geschäftsjahr 2010
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist
unverändert nach den Rechnungs-legungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften
sowie ergänzender Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden die
Geschäftsbeziehungen zum Besitzunternehmen gesondert
unter dem Posten Forderungen/Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Vermerkpflichtige Angaben zu den
Jahresabschlussposten sind in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung und im Übrigen im Anhang
angegeben.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/im Nachfolgenden
"BilMoG") ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu
Ausweis- und Bewertungsänderungen von Bilanzposten
geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen
der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB unterblieben.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 244
HGB in EURO aufgestellt worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Folgenden dargestellt; auf Abweichungen wird hingewiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und - soweit sie
einer Abnutzung unter- liegen - planmäßig nach
der linearen Abschreibungsmethode pro rata temporis
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
Zugänge bei den Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei den
Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen werden - soweit steuerrechtlich in
den Zugangsjahren zulässig - pro rata temporis
degressiv, ansonsten linear vorgenommen, wobei von der
degressiven zur linearen Methode übergegangen wird,
sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen
führt.
Der Abschreibungszeitraum entspricht den
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der
Anlagegüter. Gemäß § 6 Abs. 2a EStG
werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Einzelfall € 150,00 aber nicht
€ 1.000,00 übersteigen, im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung /Herstellung in einen Sammelposten eingestellt.
Der Sammelposten ist über fünf Jahre linear
aufwandswirksam aufzulösen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu € 150,00 im Einzelfall
werden ab dem Zugangsjahr 2010 in voller Höhe sofort
als Aufwand verrechnet.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen bewertet. Das Niederstwertprinzip wird
beachtet.
In Ausführung befindliche Bauaufträge
(unfertige Leistungen) werden mit den bis zum
Bilanzstichtag angefallenen Fertigungs- und
Materialeinzelkosten sowie anteiliger angemessener
Gemeinkosten bewertet. Die Bewertung erfolgt retrograd
unter Abzug eines differenzierten Gewinnabschlages.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
flüssige Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag
bilanziert. Der Ansatz des unter den sonstigen
Vermögensgegenständen aktivierten
Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG
erfolgt mit dem Barwert zum Bilanzstichtag; der zugrunde
gelegte Kapitalisierungszinssatz beträgt 5,5%. Im
Übrigen sind die sonstigen
Vermögensgegenstände zum Nennwert bilanziert.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen
begegnet; dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
pauschaliert ermittelte Wertberichtigung in Höhe von
1% auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen
Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wurde gemäß § 246
Abs. 2 Satz 3 HGB gebildet.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird zum
Nennwert bilanziert.
Die Pensionsrückstellungen betreffen
Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften. Zur Absicherung
und zukünftigen liquiditätsmäßigen
Entlastung wurde eine Rückdeckungsversicherung
für die bestehenden Versorgungszusagen abgeschlossen.
Die Bilanzierung der übrigen Rückstellungen
erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
erscheint. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens verweisen wir auf den als Anlage zum
Anhang beigefügten Anlagenspiegel.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben € 454.215,07 (Vorjahr: € 426.748,73) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital beträgt zum
Bilanzstichtag € 52.000,00 und besteht aus einem
Geschäftsanteil.
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von
Bedeutung sind, liegen mit Ausnahme der Pachtverpflichtung
für die von der Besitzgesellschaft gepachteten
Betriebsgrundstücke und -gebäude
(Jahrespacht €
16.200,00) nicht vor.
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsleitung wir unter Anwendung von § 286
Abs. 4 HGB unterlassen.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von €
8.163,32 (Vorjahr: € 7.064,99), die mit 6 % p.a.
verzinst werden. Auf den Ausweis dieser Verbindlichkeiten
unter dem gesonderten Posten "Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht" wird hingewiesen.
Im Geschäftsjahr 2010 waren neben dem
Geschäftsführer und einer Aushilfskraft
jahresdurchschnittlich 5 (im Vorjahr: 5) Mitarbeiter
beschäftigt.
5. Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und
den verbleibenden Betrag als Gewinnvortrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
6. Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer,
Herrn Günter Hartmann, Rinteln, geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rinteln, den 08. Juni 2011
Günter Hartmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2011 festgestellt.
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