Wärme- und Kältehandel
Fliesen - Lenhard GmbHLiquidiert
Binger Straße 2, 67549 Worms, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Lenhard seit 15.10.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen - Lenhard GmbHWormsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
AnhangGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Fa. Fliesen-Lenhard GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Manfred Lenhard. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Worms, den 2. Januar 2009 A. Jany, Steuerberater |
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