Windkraft Thüringen Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Constantin seit 27.5.2022 | Geschäftsführer |
Denis Schuldig seit 27.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 81.47% | |
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG | 18.53% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TEAG Mobil GmbHErfurtTEAG Mobil GmbH, Erfurt Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Bilanz
AnhangA. Vorbemerkungen Jahresabschluss Die TEAG Mobil GmbH (TMO) mit Sitz in Erfurt, Schwerborner Str. 30, ist unter der Registernummer HRB 513278 im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften, des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in tausend Euro (T€). Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu tätigen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die periodenfremden Erträge und Aufwendungen werden in den jeweiligen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Der Ausweis der sonstigen Steuern erfolgt im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen. Die Gesellschaft ist ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG. Die TMO erbringt weder energiespezifische Dienstleistungen noch andere Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und fällt daher nicht unter den Anwendungsbereich der Festlegung der Bundesnetzagentur. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wurde zum Stichtag mit ihrem Buchwert in den Konzernabschluss der TEAG Thüringer Energie AG (TEAG), Erfurt, einbezogen. Die TEAG ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft, Erfurt (KEBT), ist gemäß § 290 HGB das Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises. Konzernabschluss und Konzernlagebericht des TEAG-Konzerns und KEBT-Konzerns werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Die Konzernabschlüsse werden nach HGB aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1) Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagenwerden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear und gemäß branchenüblicher Tabellen am unteren Ende der Bandbreite entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommen. Zuschreibungen werden aufgrund des Wegfalls des ursprünglichen Wertminderungsgrunds auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit dem Nennwert bilanziert. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten enthalten. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips und der Inanspruchnahme zulässiger Bewertungsabschläge. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten und, soweit erforderlich, zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Weiterhin wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2,0 % vorgenommen. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen und wird zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. (2) Passiva Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen. Die Kapitalrücklage enthält Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Sonderposten für Investitionszuschüsse Die im Sonderposten aus Investitionszuschüssen erfassten Beträge werden abschreibungskonform zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Der für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen verwendete Zinssatz basiert auf einer auf den Bilanzstichtag abzielenden Prognose des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende Parameter zugrunde:
Der KEBT-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15,0 % aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die Gesellschaft wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne der § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die künftig gegebenenfalls entstehende Steuermehrbelastungen für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch die Gesellschaft verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet. Da das MinStG für das aktuelle Geschäftsjahr für die Gesellschaft noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr keine Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Jubiläums- und Sterbegeld- sowie für den wesentlichen Teil der Deputatsverpflichtungenwird gemäß der bis einschließlich 2008 abgeschlossenen betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen ein Rechnungszins, basierend auf einer auf den Bilanzstichtag abzielenden Prognose des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, herangezogen. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Für die Vorruhestandsverpflichtungen für laufende und bereits vereinbarte Verpflichtungen sowie für potentielle Verpflichtungen wird von unterschiedlichen Durationen ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus einer auf den Bilanzstichtag abzielenden Prognose der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Zur Berechnung der Verpflichtungen wurden folgende Parameter verwendet:
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden abgeleiteten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre (0,89 % bis 1,74 % p.a.) gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet. Bei langfristigen Rückstellungen wird ebenso eine Preissteigerungsrate von 2,2 % p.a. berücksichtigt. Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen
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(2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Forderungen gegen Gesellschafter betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Verlustübernahme. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit wie im Vorjahr von bis zu einem Jahr. (4) Flüssige Mittel
(5) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Abgrenzungen von Auszahlungen für öffentliche Ladeinfrastruktur. (6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung der Deckungsvermögen im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Der ausschüttungsgesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 0 T€ (Vorjahr: 0 T€). (7) Eigenkapital Die TEAG ist mit 100,0 % am gezeichneten Kapital der Gesellschaft beteiligt. Ausschüttungsbeschränkungen gemäß § 268 Abs. 8 HGB bzw. §253 Abs. 6 HGB ergeben sich nicht, da in ausreichender Höhe frei verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Zum 3. Januar 2023 erfolgte eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 5.700 T€. (8) Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse zum Anlagevermögen für Ladesäuleninfrastruktur. (9) Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten die sich aus abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen ergebenden Verpflichtungen im Rahmen einer betrieblichen Alterssicherung sowie Deputatsverpflichtungen. Diese Rückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind entsprechend durch Fondsanteile, die von der Helaba treuhänderisch verwaltet werden, besichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Diese sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um Fondsanteile handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen beziehungsweise allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zum Abschlussstichtag abgeleitet.
(10) Verbindlichkeiten
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(11) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
D. Sonstige Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs getätigt, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor. Geschäftsführung Benjamin Constantin Geschäftsführer Technik Denis Schuldig Geschäftsführer Vertrieb/Kaufmännisches Auf die Angabe der Bezüge der gesetzlichen Vertreter wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Erfurt, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Benjamin Constantin Denis Schuldig |
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