Ernst Verwaltungs-GmbHLiquidiert
59368 Werne, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Ernst seit 5.2.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst Verwaltungs-GmbHWerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010Josef Ernst Verwaltungs GmbH Komplementär, Osterkamp 10, 59368 Werne1. Allgemeine Angaben Die Josef Ernst Verwaltungs GmbH ist die Komplementärin der Bedachungen Ernst GmbH & COKG. Der Jahresabschluss der Josef Ernst Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Hiernach haben gem. § 264 Abs. 1 HGB die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluß im Sinne des § 242 HGB um einen Anhang i. S. der §§ 284, 285 HGB zu erweitern, der mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei Aufstellung der Bilanz wurde die Darstellung des Jahresergebnisses gem. § 268 Abs. 1 HGB nach vollständiger Verwendung gewählt. Bei Erstellung des vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses konnten sowohl die steuerlichen als auch die handelsrechtlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften berücksichtigtwerden, da keine zwingenden Wertabweichungen im Betriebsvermögen zwischen Handels- und Steuerrecht vorhanden sind. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Josef Ernst Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 2.2 Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor.
2.4 Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 31.10.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Angaben zur Ermittlung eines besseren Einblicks in die VFE-Lage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist. ( gem. § 285 Nr.11a HGB ) Name und Sitz: Bedachungen Ernst GmbH & COKG in Werne 3.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
3.3 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
3.4 Konzernzugehörigkeit Die Josef Ernst Verwaltungs GmbH wurde in den Konzernabschluss der Bedachungen Ernst GmbH & COKG einbezogen. Die GmbH & COKG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf. 3.5 Unterzeichnung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss ist gem. § 264 Abs. 1 S.2 HGB vom gesetzlichen Vertreter aufzusetzen. Gem. § 245 S. 1 HGB ist dieser vom Kaufmann zu unterzeichnen, die Berichtsfirma als juristische Person wird hierbei vertreten ( § 35 GmbHG ) durch ihre Geschäftsführer. ( § 6 GmbHG ). Gem. § 242 i.V. mit § 264 HGB umfasst dieser Jahresabschluss - Bilanz - Gewinn - und Verlustrechnung - Anhang
Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt. |
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