Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 410903
Branche
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen MaschinenHerstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
Gegenstand
Herstellung und den Vertrieb von Erzeugnissen der Antriebstechnik (Z.B. Zahnräder, Kettenräder, Zahnstangen, Zahnriemenräder), von Produkten und Ersatzteilen für Maschinen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Friedrich Wahl
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Friedrich Wahl
Horber Straße 25 72336 Balingen
100000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fr. Wahl GmbH

Balingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 234.463,00 218.497,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11,00 935,00
II. Sachanlagen 234.452,00 217.562,00
B. Umlaufvermögen 1.800.362,03 1.605.680,49
I. Vorräte 942.285,82 1.030.849,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 446.470,15 563.260,39
davon gegen Gesellschafter 232.990,43  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 411.606,06 11.570,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.879,30 12.586,06
D. Aktive latente Steuern 76.100,00 75.300,00
Aktiva 2.119.804,33 1.912.063,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 523.094,60 676.379,63
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 45.896,11 45.896,11
III. Gewinnvortrag 579.354,33 497.024,42
IV. Jahresfehlbetrag 153.285,03 -82.329,91
B. Rückstellungen 360.968,91 355.718,79
C. Verbindlichkeiten 1.235.740,82 879.965,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 740.770,02 301.816,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 494.970,80 578.148,41
Summe Passiva 2.119.804,33 1.912.063,55

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Fr. Wahl GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvor­schrif­ten des Handels­gesetz­buchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelun­gen des GmbH-Ge­set­zes be­ach­tet.
Die Fr. Wahl GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Ka­pitalge­sell­schaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Anga­ben im An­hang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch ge­macht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzli­chen Vor­schriften befolgt. Die Bi­lanz ist in Kon­to­form aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Ge­samt­kos­ten­ver­fahren aufge­stellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung än­dert sich ge­gen­über dem Vor­jahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es er­ga­ben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungs­me­tho­den.
II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.  Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungspo­sten, Auf­wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen ver­rechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstän­de aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu die­nen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.  Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorher­gehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan­gen. Dem stehen tat­säch­liche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln be­wertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schluss­stichtag und dem Tage der Aufstellung des Jah­resabschlusses bekannt geworden sind. Gewin­ne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der entspre­chenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten wor­den.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin­dert um planmä­ßige Ab­schreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nut­zungs­dau­er, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die ge­schätzte voraus­sichtli­che Nut­zungs­dau­er des je­wei­li­gen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anla­ge­vermögens erfolgt  linear. Der Über­gang von der degressiven zur linearen Ab­schreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höhe­ren Jahres­abschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Er­werbs­jahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zuläs­si­ger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren bei­zuglegenden Wert am Bi­lanz­stich­tag an­ge­setzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Her­stel­lungs­kosten (Einzelkosten und notwendige Ge­meinkosten) bewertet bzw. mit dem ge­ge­be­nen­falls niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstich­tag ange­setzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grund­sätz­lich zum Nennwert angesetzt. Er­kenn­bare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit­ri­siko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Hö­he von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­fül­lungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der ver­gan­ge­nen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle er­kenn­ba­ren Ri­si­ken und un­ge­wis­sen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu er­war­tende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlauf­zeit von bis zu einem Jahr.
2.  Aktive latente Steuern
Von dem An­satz­wahl­recht nach § 274 Abs. 1 HGB hin­sicht­lich dem Aus­weis ak­ti­ver la­ten­ter Steu­ern wur­de Gebrauch gemacht. Der Ansatz resultiert aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der Steu­er­bi­lanz, die sich künf­tig insgesamt steuerentlastend auswirken. Des Weiteren wurden steuerli­che Ver­lust­vor­trä­ge in der Hö­he der in­ner­halb der näch­sten fünf Jahre zu erwartenden Verlust­verrech­nung be­rück­sich­tigt.
Der bei der Berechnung der Steuerlatenz zugrunde gelegte kombinierte Ef­fekti­ver­trags­teu­ersatz be­trägt 28 %.
3.  Eigenkapital
Die ausgewiesenen Gewinnrücklagen resultieren aus der erstmaligen Anwendung der Vorschrift des Bi­lanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) auf die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Die erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen bzw. Verrechnung mit Gewinnrücklagen entsprechend der Über­gangsregelung  des EGHGB betrug per Saldo 45.986,11 €.
4.  Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf der Ba­sis ver­si­che­rungs­ma­the­mati­scher Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. der sog. "Projected Unit Credit-Methode unter Zu­grun­de­le­gung ei­nes Zinssatzes von 1,74 %. Dabei wurde ge­mäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ver­ein­fa­chend von dem durch­schnittlichen Markt­zinssatz aus­gegan­gen, der sich bei ei­ner angenommenen Restlauf­zeit von 15 Jah­ren ergibt. Wei­tere Grundlagen für die Be­rech­nung waren die "RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck" (Sterbetafel).
Die Pensionsverpflichtung wurde seitens der Gesellschaft durch den Abschluss einer Rückdeckungsver­siche­rung abgesichert, die an den Pensionsberechtigten verpfändet und somit dem Zugriff der übrigen Gläubi­ger entzogen ist.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durch­schnitt­li­chen Markt­zins­satz der ver­gangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durch­schnittlichen Markt­zins­satz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Hö­he von
7.584,14 € (Vorjahr: 33.889,54 €). In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstel­lun­gen für Pensionsverpflichtungen und der Zins­aufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durch­schnitt­li­chen Markt­zins­satz nach bishe­riger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Un­ter­schiedsbe­trag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.

5.  Verbindlichkeiten

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 690.396,86 € (Vorjahr 273.970,98 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden in Höhe von 0,00 €      (Vorjahr: 102.812,50 €).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleis­tun­gen han­delt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
6.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestanden zum Bilanzstichtag (wie im Vorjahr) keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
IV.  Sonstige Angaben
1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt:
Herr Friedrich Wahl, Diplom-Ingenieur (FH), Balingen
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.
2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 34 (Vorjahr: 36).

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Friedrich Wahl (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2025 festgestellt.

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