Fr. Wahl
GmbH
Balingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
234.463,00 |
218.497,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
935,00 |
| II.
Sachanlagen |
234.452,00 |
217.562,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.800.362,03 |
1.605.680,49 |
| I.
Vorräte |
942.285,82 |
1.030.849,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
446.470,15 |
563.260,39 |
| davon
gegen Gesellschafter |
232.990,43 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
411.606,06 |
11.570,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.879,30 |
12.586,06 |
| D.
Aktive latente Steuern |
76.100,00 |
75.300,00 |
| Aktiva |
2.119.804,33 |
1.912.063,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
523.094,60 |
676.379,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
45.896,11 |
45.896,11 |
| III.
Gewinnvortrag |
579.354,33 |
497.024,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
153.285,03 |
-82.329,91 |
| B.
Rückstellungen |
360.968,91 |
355.718,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.235.740,82 |
879.965,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
740.770,02 |
301.816,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
494.970,80 |
578.148,41 |
| Summe
Passiva |
2.119.804,33 |
1.912.063,55 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Fr. Wahl GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Fr. Wahl GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses,
insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ändert sich
gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine
Abweichungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer,
soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis
führte, im Übrigen die geschätzte
voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen
Anlagevermögens erfolgt linear. Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis 800 € wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden
zu Anschaffungskosten unter Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden
Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten und
notwendige Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem
gegebenenfalls niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Aktive latente Steuern
Von dem Ansatzwahlrecht nach §
274 Abs. 1 HGB hinsichtlich dem Ausweis
aktiver latenter Steuern
wurde Gebrauch gemacht. Der Ansatz resultiert aus
unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der
Steuerbilanz, die sich künftig
insgesamt steuerentlastend auswirken. Des Weiteren wurden
steuerliche Verlustvorträge
in der Höhe der innerhalb der
nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustverrechnung
berücksichtigt.
Der bei der Berechnung der Steuerlatenz zugrunde
gelegte kombinierte
Effektivertragsteuersatz
beträgt 28 %.
3.
Eigenkapital
Die ausgewiesenen Gewinnrücklagen resultieren
aus der erstmaligen Anwendung der Vorschrift des
Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) auf die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Die erfolgsneutrale
Einstellung in die Gewinnrücklagen bzw. Verrechnung
mit Gewinnrücklagen entsprechend der
Übergangsregelung des EGHGB betrug per
Saldo 45.986,11 €.
4.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf
der Basis
versicherungsmathematischer
Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw.
der sog. "Projected Unit Credit-Methode unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes
von 1,74 %. Dabei wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB vereinfachend von dem
durchschnittlichen Marktzinssatz
ausgegangen, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Weitere
Grundlagen für die Berechnung waren die
"RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck" (Sterbetafel).
Die Pensionsverpflichtung wurde seitens der
Gesellschaft durch den Abschluss einer
Rückdeckungsversicherung abgesichert, die an
den Pensionsberechtigten verpfändet und somit dem
Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen ist.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich
zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von
7.584,14 € (Vorjahr: 33.889,54 €). In
Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten
Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen und der Zinsaufwand im
Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz
nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der
abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist
gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die
Ausschüttung gesperrt.
5.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 690.396,86 €
(Vorjahr 273.970,98 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 102.812,50
€).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen
handelt, teilweise durch handelsübliche
Eigentumsvorbehalte gesichert.
6.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag (wie im Vorjahr)
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Herr Friedrich Wahl, Diplom-Ingenieur (FH), Balingen
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 34
(Vorjahr: 36).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Friedrich Wahl (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2025
festgestellt.
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