ad nova
Aktiengesellschaft in Insolvenz
Bissendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.10.2006 bis zum 16.10.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
16.10.2007
EUR |
16.10.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
100.280,42 |
116.208,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.800,50 |
106.347,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93.479,92 |
9.860,20 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.266.772,72 |
1.246.344,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.367.053,14 |
1.362.553,14 |
Passiva
|
|
16.10.2007
EUR |
16.10.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.496.344,97 |
1.483.295,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
20.427,75 |
13.049,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.266.772,72 |
1.246.344,97 |
| B.
Rückstellungen |
25.500,00 |
21.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.341.553,14 |
1.341.553,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.367.053,14 |
1.362.553,14 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde zum 16. Oktober 2007
entsprechend den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung
der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt, soweit dies auf Basis
der vorliegenden Unterlagen möglich war.
Die Gesellschaft ist entsprechend den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Gesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
folgt dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Als kleine Gesellschaft wurde von den laut § 288
HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch
gemacht. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 276 HGB wurden in Anspruch
genommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Grundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des
Jahresabschlusses zum 16. Oktober 2007 richten sich nach
den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und 264 bis
288 HGB.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nominalwerten aktiviert. Für das allgemeine
Kreditrisiko im Forderungsbestand sowie erkennbare
Einzelrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen
gebildet.
3. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten
angesetzt.
4. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
erscheint.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den
zur Insolvenztabelle angemeldeten Beträgen angesetzt
worden.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
2. Stammkapital
Das Grundkapital beträgt Euro 250.000,00.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen Aufwendungen
für die Jahresabschlüsse.
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. SONSTIGE ANGABEN
1. Geschäftsführung
Am 16. Juli 2002 wurde beim Amtsgericht
Osnabrück Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt. Sodann erfolgte die
Eröffnung des Verfahrens am 17. Oktober 2002. Das
Amtsgericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Axel Klages,
Osnabrück, zum Insolvenzverwalter.
Osnabrück, den 21. Januar 2008
ad nova Aktiengesellschaft (i.I.),
Bissendorf/Osnabrück
RA Axel Klages
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
(Insolvenzverwalter)
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