P & SiS GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Lotzmann seit 14.3.2023 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
proAcon GmbHHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluß Der Jahresabschluß der proAcon GmbH in 06114 Halle auf den 31.12.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggfls. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahreschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstandsen sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt. Zu Position der Gewinn- und Verlustrechnung Das Ergebnis 2011 ist handelsrechtlich nicht mit Steuern vom Einkommen und Ertrag belastet. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluß ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich linear unter Beachtung der steuerlich zulässigen Höchstsätze vorgenommen. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze entsprechen den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Weitere Abschreibungen wurden auf der Grundlage steuerrechtlicher Sondervorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (150,00 € bis 1.000,00 € Anschaffungskosten) werden grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalbeträgen angesetzt worden. In den Fällen, in denen die Werthaltigkeit nicht mehr invollem Umfang gegeben war, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach den Grundsätzen der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung über die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Bewertungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Zur Abgrenzung von latenten Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten im Vorjahr gebildet, eine handelsrechtlich niedrigere Steuerbelastung ist im Abrechnungsjahr teilweise eingetreten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben und Erläuterungen Miet-, Pacht und Leasingverträge bestehen über einen üblichen Rahmen hinaus nicht. Es ergeben sich dadurch keine besonderen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 HGB. Die proAcon GmbH ist nicht an Unternehmen, an denen das Unternehmen 20 v.H. oder mehr der Anteile besitzt, beteiligt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. gez. Jürgen Voigt Steuerberater
Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer Jürgen Voigt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.02.2013 |
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