Autoteile
Liebecke GmbH
Hürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.460,50 |
6.176,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| 1.
EDV-Software |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.460,00 |
6.175,50 |
| 1.
technische Anlagen |
3.606,00 |
4.407,00 |
| 2.
Betriebsausstattung |
854,00 |
1.768,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.534,17 |
179.828,73 |
| I.
Vorräte |
73.035,55 |
76.984,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.187,13 |
100.769,34 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
95.931,85 |
96.610,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
4.255,28 |
4.158,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.311,49 |
2.075,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
181.994,67 |
186.004,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.560,37 |
8.354,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
17.209,73 |
19.391,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
35.205,51 |
2.181,51 |
| B.
Rückstellungen |
4.941,23 |
5.285,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.493,07 |
172.364,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70.176,89 |
64.166,05 |
| davon
aus Steuern |
13.471,91 |
9.123,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
181.994,67 |
186.004,73 |
Anhang
Steuerliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Körperschaft- und Gewerbesteuer
vorgenommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma Autoteile Liebecke GmbH ist
gemäß § 267 Abs. 2 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Aus diesem Grunde wurde
die Erleichterung gemäß § 264 Abs. 1 S. 3
HGB bezüglich der Aufstellung des Lageberichtes und
den Angaben in Anhang gemäß § 288 HGB in
Anspruch genommen.
Die Erleichterungen die sich aus § 274 a und
§ 276 HGB ergeben wurden dagegen nur teilweise
angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Soweit sich durch das Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechtes (BilMoG) Änderungen bei Ansatz und
Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, ist eine
Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen
BilMoG - Anwendung zum 01. Januar 2010 nach Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB unterblieben.
Latente Steuern wurden aufgrund der Inanspruchnahme
des Wahlrechtes gemäß § 274a Nr. 5 HGB
nicht bilanziert.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Die Bewertung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach
dem Going-Concern-Prinzip, das heißt es wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit der
Gesellschaft ausgegangen. Dabei sind alle
Vermögensgegenstände und Schulden der
Gesellschaft einzeln unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips bewertet worden. Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Dabei
wurden die Abschreibungen linear pro rata temporis
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von € 410,00, sind im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden,
ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
€ 150,00 bis € 1.000,00, die nach dem 31.
Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2010 angeschafft worden
sind, wurde der jährlich zu bildende Sammelposten aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen. Der Sammelposten, deren Höhe
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wird ab dem
Zugang über einen Zeitraum von 5 Jahren linear
abgeschrieben. Aufgrund des Bilanzmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) ist die Bildung eines Sammelpostens
handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2010 nicht mehr
zulässig. Die Methode der Vorjahre wurde unter
Anwendung des Beibehaltungswahlrechtes (Art. 67 Abs. 4
EGHGB) beibehalten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalwert
bilanziert. Die Bewertung der Forderungen erfolgte unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die
Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 4
HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der
Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungssätze
zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu den Einzelposten des Anlagevermögens
Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens des Geschäftsjahres ergeben sich
aus der gesonderten Anlage zum Anhang (Anlagengitter).
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz wird nachfolgend dargestellt:
Bilanzposte
n
|
Geschäftsjahresabschreibung
€
|
Betriebsausstattung
|
776,50
|
Maschinen
|
881,00
|
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
0,00
|
Sofortabschreibungen
Geringwertige Wirtschaftsgüter
|
0,00
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter Sammelposten
|
138,00
|
Summe:
|
1.715,50
|
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von
€ 181.994,67 aus.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung die folgende Ergebnisverwendung
vorschlagen:
Der Jahresüberschuss beträgt
€ 32.205,51.
Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am
Bilanzstichtag nur im Zusammenhang mit dem Mietvertrag
für die betrieblichen Räume.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Karl Obladen
- Kfz-Meister -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 63.316,18 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 108.198,82 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2012 festgestellt.
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