WK Metall
GmbH
Neuenbürg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
267.854,00 |
228.331,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.493,00 |
6.228,00 |
| II.
Sachanlagen |
263.361,00 |
222.103,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.144.097,99 |
858.082,62 |
| I.
Vorräte |
90.501,58 |
149.613,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
555.493,08 |
221.387,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
498.103,33 |
487.081,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.781,64 |
9.165,10 |
| Aktiva |
1.435.733,63 |
1.095.578,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
716.657,04 |
361.451,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
336.451,70 |
422.435,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
355.205,34 |
-85.984,16 |
| B.
Rückstellungen |
102.500,00 |
52.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
616.576,59 |
682.127,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
242.937,41 |
248.422,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
373.639,18 |
433.704,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
24.309,42 |
9.710,49 |
| Summe
Passiva |
1.435.733,63 |
1.095.578,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: WK Metall GmbH
Firmensitz lau
Registergericht: Neuenbürg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: B 705142
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 265, 268-274a HGB, und unter Anwendung der
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB
unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ("going concern") aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Beurteilung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) ergaben.
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
Bewertungsvorschriften des § 252 HGB unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ("going concern").
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Offenlegung wurden die
Vereinfachungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt
bewertet:
Anlagevermögen:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten
abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt
ihres Ausscheidens ausgebucht.
Die Abschreibungen werden planmäßig nach
der linearen Methode pro rata temporis entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Für neu angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu (netto) 800,00 Euro
Anschaffungs-kosten wird der Sofortabzug in Anspruch
genommen.
Bedarf für außerplanmäßige
Abschreibungen war nicht gegeben.
Vorräte:
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren und der unfertigen Erzeugnisse bzw.
Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Als Anschaffungskosten werden die
Einkaufspreise zugrunde gelegt. Erkennbare Risiken, z.B.
wegen der Lagerdauer, wird durch Abschläge auf die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Rechnung getragen.
Als Herstellungskosten werden die Materialkosten,
Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit diese durch die Fertigung
veranlasst ist, berücksichtigt. Das strenge
Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB wird
beachtet. Sofern in Folgejahren die Gründe für
die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
flüssige Mittel:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zu Nennwerten oder zu dem den Forderungen am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Falls notwendig
werden Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des
allgemeinen Kreditrisikos mit 1% des Nettoforderungsbetrags
bzw. Einzelwertberichtigungen in erforderlicher Höhe
vorgenommen.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände und flüssigen Mitteln
erfolgen ebenfalls zu Nennwerten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:
Hier sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, bilanziert.
Rückstellungen:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sonstiges:
Zum Bilanzstichtag sind keine Forderungen oder
Verbindlichkeiten in fremder Valuta vorhanden.
3. Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensge-genstände mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr beträgt TEUR 0.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für Personal (Überstunden,
Resturlaub), Aufbewahrungs- und Archivierungskosten sowie
interne und externe Kosten der Abschlusserstellung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 6116 haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von TEUR 328 bzw.
von über fünf Jahren von TEUR 131.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 24.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
Satz 1 und Satz 2 HGB bestehen zum Bilanzstichtag keine.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag
50 Arbeitnehmer (Vorjahr 48), und 1
Geschäftsführer (Vorjahr 1).
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr
Michael Wagner, Neuenbürg. Herr Wagner war im
Berichtsjahr hauptberuflich als Geschäftsführer
tätig.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gem. § 245 HGB:
Neuenbürg, den 22. Juli 2025 gezeichnet Michael
Wagner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2025
festgestellt.
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