Trinity
Enterprises GmbH
Esslingen
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
789.425,00 |
810.473,00 |
| I.
Sachanlagen |
789.425,00 |
810.473,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.061,65 |
18.051,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100,00 |
100,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.961,65 |
17.951,37 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
5.762,36 |
| Aktiva |
809.486,65 |
834.286,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.600,09 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.762,36 |
28.646,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.362,45 |
-2.115,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
5.762,36 |
| B.
Verbindlichkeiten |
798.886,56 |
834.286,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122.125,96 |
157.012,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
676.760,60 |
677.274,35 |
| Passiva |
809.486,65 |
834.286,73 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresanschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetztes erstellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
in Sinne des § 267 HGB.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Abs. 1 HGB und § 274a HGB Gebrauch gemacht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, latente Steuern,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmten mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im
Erwerbsjahr voll abschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der ihm am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen wurden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden.
II. Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken wurden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
III. Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
IV. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen bestanden
in Höhe von €. 0,00 (Vorjahr € 0,00).
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
€ 0,00 (Vorjahr € 0,00).
Sonstige Vermögensgegenstände bestanden in
Höhe von € 100,00 (Vorjahr € 100,00).
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
€ 0,00 (Vorjahr € 0,00).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Steuererstattungsansprüche in Höhe von €
0,00 (Vorjahr € 0,00), sowie ein
Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 0,00
(Vorjahr € 0,00) enthalten.
2. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von € 16.362,45 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
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Gesamtbetrag
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Davon Restlaufzeit
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davon besichert
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bis zu 1 Jahr
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1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
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gegenüber
Kreditinstituten
|
676.760,60 €
|
27.274,35 €
|
650.000,00 €
|
0,00 €
|
704.034,95 €
|
Erhaltene Anzahlungen
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.275,20 €
|
1.275,20 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
120.850,76 €
|
120.850,76 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Summe
|
798.886,56 €
|
149.400,31 €
|
650.000,00 €
|
0,00 €
|
704.034,95 €
|
Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 120.850,76 (Vorjahr € 157.012,38) entfielen auf
ein Gesellschafterdarlehen € 115.952,00 (Vorjahr
€ 144.752,00), Verbindlichkeiten der sozialen
Sicherheit in Höhe von € 0,00 (Vorjahr €
0,00), sowie Steuerverbindlichkeiten in Höhe von
€ 1.048,76 (Vorjahr € 360,38)
D. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 bestand die
Geschäftsführung aus
- Condon III, James Francis,
Geschäftsführer, Esslingen
- Jordan III, Joseph Richard,
Geschäftsführer, Esslingen
Esslingen, den
17.12.2024
gez.
James Francis Condon III, Geschäftsführer
für die Trinity Enterprise GmbH, Esslingen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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