C M M Media
Management und Creative Music Monster GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.912,00 |
38.112,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
592,00 |
1.119,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.320,00 |
36.993,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.355,47 |
44.296,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.355,47 |
43.980,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
316,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
112,00 |
3.148,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.379,47 |
85.557,61 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.930,45 |
18.882,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.382,59 |
-5.254,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.952,14 |
-11.637,05 |
| B.
Rückstellungen |
13.137,51 |
12.453,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.355,83 |
50.265,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.637,10 |
7.299,50 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.955,68 |
3.955,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.379,47 |
85.557,61 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso
wie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
beachtet. Die Bilanz ist gem. § 266 HGB gegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurden
berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen
bewertet. Teilwertabschreibungen bzw.
außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert
berücksichtigt. Sonstige
Vermögensgegenstände und Kassenbestand wurden mit
dem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet
und mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Zum Zwecke
der Bildung steuerlicher Rückstellungen wurde das
voraussichtliche Veranlagungsergebnis berücksichtigt.
Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten
wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten sind nicht zu
berücksichtigen. Verbindlichkeiten aus Steuern wurden
mit den angemeldeten Beträgen erfasst.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz
bilanzieller Überschuldung nach dem
Going-Concern-Grundsatz. Die Geschäftsführung
geht davon aus, dass in noch nicht realisierten bzw. noch
nicht aktivierbaren Projekten zu dessen Kompensation
ausreichend hohe stille Reserven enthalten sind, so dass
die buchmäßige Überschuldung ausreichend
abgedeckt ist und einer Unternehmensfortführung nicht
entgegen steht.
Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung
lauten bzw. ursprünglich lauteten.
Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)
Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5
HGB (Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu
Gruppenbewertungen und als Herstellungskosten aktivierte
Zinsen) sind nicht zu machen.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind dort ebenfalls angegeben.
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)
Angaben über nicht zu bilanzierende
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sowie
über sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des
§ 285 Nr. 3 HGB sind nicht zu machen.
Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr.
10 HGB)
Mitglied der Geschäftsführung war im
Kalenderjahr 2014:
Frau Antje Stanko
Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
keine Arbeitnehmer.
Köln, 23. März 2016
gez. Antje Stanko
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2016 festgestellt.
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