Dragonsheart-Freeman-Pictures GmbH

Schwerinstraße 40, 50733 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 74107
Vorher
C M M Media Management und Creative Music Monster GmbH
Eingetragen
13.6.2007
Branche
Musikkomposition und -bearbeitungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Musikinstrumenten
Gegenstand
die Konzeptionierung und Komposition von TV/Filmmusik, Produktionsplanung und Durchführung von lizenzfreier TV/Filmmusik ohne Erlösbeteiligung, Management zur Vermarktung von Film/TV Musik im Inland und im Ausland sowie die Qualifikation im Medienbereich, Musiklehre und Filmmusikakademie sowie Produktionsservice für TV-/Image- /Werbefilm-/Kinofilmproduktionen, Consulting, Filmgeschäftsführung, Produktions-/Aufnahmeleitung, Schulungen für Kalkulations-/ und Kostenstandssoftware, Drehbuchanalyse und -kalkulation.

Historie

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Management

NameRolle
Antje Stanko
seit 6.12.2011
Geschäftsführer
Bernhard Speck
seit 6.12.2011
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Antje Stanko
Bremen
24.500 €
98.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

C M M Media Management und Creative Music Monster GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 40.912,00 38.112,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 592,00 1.119,00
II. Sachanlagen 40.320,00 36.993,00
B. Umlaufvermögen 46.355,47 44.296,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.355,47 43.980,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 316,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 112,00 3.148,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.379,47 85.557,61

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 13.930,45 18.882,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 6.382,59 -5.254,46
III. Jahresfehlbetrag 4.952,14 -11.637,05
B. Rückstellungen 13.137,51 12.453,84
C. Verbindlichkeiten 56.355,83 50.265,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.637,10 7.299,50
D. Passive latente Steuern 3.955,68 3.955,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.379,47 85.557,61


 
Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso wie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Bilanz ist gem. § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurden berücksichtigt.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen bewertet. Teilwertabschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet und mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Zum Zwecke der Bildung steuerlicher Rückstellungen wurde das voraussichtliche Veranlagungsergebnis berücksichtigt.

Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten sind nicht zu berücksichtigen. Verbindlichkeiten aus Steuern wurden mit den angemeldeten Beträgen erfasst.

Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung nach dem Going-Concern-Grundsatz. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass in noch nicht realisierten bzw. noch nicht aktivierbaren Projekten zu dessen Kompensation ausreichend hohe stille Reserven enthalten sind, so dass die buchmäßige Überschuldung ausreichend abgedeckt ist und einer Unternehmensfortführung nicht entgegen steht.

Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten bzw. ursprünglich lauteten.

Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)

Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB (Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu Gruppenbewertungen und als Herstellungskosten aktivierte Zinsen) sind nicht zu machen.

Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dort ebenfalls angegeben.

Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)

Angaben über nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sowie über sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sind nicht zu machen.

Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Mitglied der Geschäftsführung war im Kalenderjahr 2014:
Frau Antje Stanko

Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.

Köln, 23. März 2016
gez. Antje Stanko
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2016 festgestellt.

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