IMHO
Service GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.613,00 |
41.830,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.653,00 |
16.870,00 |
| II.
Finanzanlagen |
24.960,00 |
24.960,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
448.163,52 |
443.968,50 |
| I.
Vorräte |
203.780,07 |
211.333,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.576,85 |
28.102,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
181.806,60 |
204.531,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.604,97 |
301,36 |
| Aktiva |
498.381,49 |
486.099,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
160.753,96 |
171.065,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
146.065,05 |
137.096,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.311,09 |
-8.968,61 |
| B.
Rückstellungen |
66.080,50 |
61.515,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
270.463,15 |
252.483,59 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.083,88 |
1.035,70 |
| Passiva |
498.381,49 |
486.099,86 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB aufgestellten
Grundsätzen über die Größenklassen von
Kapitalgesellschaften handelt es sich vorliegend um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bezüglich der Erstellung, vgl.
§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB, und Offenlegung,
vgl. §§ 326 HGB, wurden in Anspruch genommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Angaben im Anhang wurden insoweit gemacht, sofern
sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264
Abs. 2 HGB von nicht untergeordneter Bedeutung waren.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Wirtschaftsgüter wurden zu den Anschaffungskosten
aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für
erkennbare Risiken wurden entsprechende und nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
angemessene Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen.
Liquide Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bilanz und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage
zutreffend wieder.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 270.463,15 EUR
(Vorjahr 252.483,59 EUR) gem. § § 268 Abs. 5 S.1
HGB.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR), gem. § 285 S. 1 Ziffer 1a HGB.
IV. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
keine.
V. MITGLIEDER DER UNTERNEHMENSORGANGE
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Jörg Schnabelrauch, Geschäftsführer
Ein Aufsichtsrat oder Beirat wurde nach dem
Gesellschaftsvertrag nicht bestellt, vgl. § 52 Abs. 1
GmbHG.
VI. ANGABEN DER AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER DEM
GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGAN UND DEN
GESELLSCHAFTERN
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 902,51 EUR (Vorjahr 1.402,04 EUR)
Forderungen: 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 14.06.2024
gez.
Jörg Schnabelrauch Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
|