CitNOW Video GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Jeroen Schuitemaker seit 18.11.2025 | Prokura |
Jan Christoph Körner seit 18.1.2024 | Prokura |
Christopher Götz Koch seit 5.7.2021 | Geschäftsführer |
Christian Goebel seit 5.7.2021 | Prokura |
Matthias Teubner seit 5.7.2021 | Prokura |
Hendrik Theiß seit 5.7.2021 | Prokura |
Rada Ioana Rodriguez Silva seit 7.5.2021 | Geschäftsführer |
Andrea Leuchtenberger seit 1.7.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Signify Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Signify GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die Signify GmbH (im Folgenden auch: die Gesellschaft) ist Teil des internationalen Signify Konzerns mit Hauptsitz in Eindhoven, Niederlande (im Folgenden: der Konzern bzw. Signify). Nach der Abspaltung von dem 1891 in Eindhoven gegründeten Unternehmen Philips wurde die Signify Holding N.V. im Mai 2016 erstmals an der Amsterdamer Börse (Euronext Stock Exchange) notiert. In der Zeit danach trennte sich Philips sukzessiv von weiteren Anteilen an Signify, bis zu dem Punkt, dass Signify heute nicht mehr im Philips Konzern konsolidiert wird. Der globale Konzern beschäftigte weltweit im Durchschnitt 31.920 Mitarbeiter und der global erwirtschaftete Umsatz belief sich im Jahr 2023 auf 6,704 Mrd. Euro. Der Signify Konzern ist in drei operative Divisons (Digital Solutions, Digital Products & Conventional Products) organisiert. Um eine optimale Zusammenführung der produkt- und technologieorientierten global aufgestellten "Divisions" mit den lokalen Kenntnissen über Kundenbedürfnisse, Wettbewerbssituation und Konjunkturentwicklung in den "Märkten" zu erreichen, wurden "Business Market Combinations" (BMCs) gebildet. Während die kommerziellen Aktivitäten und Ergebnisse in Deutschland/DACH überwiegend vom Management des Marktes DACH verantwortet werden, werden die industriellen sowie die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Wesentlichen von den Divisions geführt. Am 1. Dezember 2023 hat Signify eine neue Organisationsstruktur bekanntgegeben, die zum 1. April 2024 implementiert wurde. In der neuen Struktur arbeitet Signify in 4 vertikalisierten Businesses: • Professional • Consumer • OEM • Conventional Die Businesses sind dabei von der Entwicklung der Produkte bis zum Vertrieb eigenständige Einheiten, die eine vollständige GuV Verantwortung tragen. Ziel der Umstellung ist es, den Kunden weiter ins Zentrum des Handelns zu stellen und eine schnellere Umsetzung von Kundenbedürfnissen sicher zu stellen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Beleuchtungskörpern und verwandten Produkten, die Produktion von Komponenten für Beleuchtungskörper und die Entwicklung von Systemen für die Vernetzung von Lichtquellen. Dazu gehören auch der Kundendienst sowie ein stetig größer werdender Anteil der Realisierung von Projekten für Kunden. Die Gesellschaft unterhält folgende Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit dem Zusatz: City Touch (Aachen) 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von +1,8% im Jahr 2022, ging das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um -0,3% zurück. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und einer geringen Nachfrage aus dem In- und Ausland. Der Branchenverband ZVEI der deutschen Elektro- und Digitalindustrie meldete für den Fachbereich Licht, dass der Inlandsmarkt für Technische Innen- und Außenleuchten, auf welchem Signify ein Player mit seinem Portfolio an Technischen Leuchten ist, mit einem Minus von -1,7% im Jahr 2023 versus Vorjahr abschloss und damit kein Wachstum zeigte. Die Inflation erreichte im Jahr 2023 +5,9% in Vergleich zu höheren +6,9% im Vorjahr. Im Konsumentengeschäft bewirkte der anhaltende Krieg in der Ukraine und der Ausbruch des Krieges in Gaza sowie die weiterhin hohe Inflation Unsicherheit bei den Endverbrauchern und in der Folge weiterhin eine Kaufzurückhaltung, wenn auch das GfK Konsumklima nicht mehr so stark einbrach wie bei dem historisch tiefen Wert von Oktober 2022 (-42,8), sondern sich von Januar 2023 (-37,6) zu Dezember 2023 (-27,6) verbesserte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwer, genaue Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 zu treffen angesichts der zahlreichen, negativen Unwägbarkeiten wie dem Ukraine-Krieg und dem Gaza-Krieg sowie der schwächelnden Baubranche (vor allem Neubau) in Deutschland. Das Bauhauptgewerbe ist für uns Hersteller von Leuchten einflussreich. 2.2. Geschäftsverlauf Der Umsatz der Signify GmbH entwickelte sich im Jahr 2023 negativ. Von den insgesamt 387,7 € Mio. (2022: 421,1 € Mio.) wurden 381,7 € Mio. (2022: 415,5 € Mio.) durch Verkäufe an Dritte realisiert. Die restlichen 6,0 € Mio. (2022: 5,6 € Mio.) sind Umsätze mit konzerninternen Partnern und aus der Weiterberechnung von Konzern- und Entwicklungskosten. Das Geschäft im Konsumentenbereich inklusive der Marke Philips Hue entwickelte sich aufgrund des nach wie vor niedrigen Konsumklimas negativ. Durch kontinuierliche Innovationen und Sortimentserweiterungen, wie die neuen Philips Hue Secure Kameras oder der Entertainment App für Samsung TV Geräte, bleibt Philips Hue Marktführer für vernetzte Beleuchtung. Der professionelle Bereich war geprägt von einer deutlichen Zurückhaltung bei Neubauprojekten und dem Abbau von Lagerbeständen im 3-stufigen Vertriebsweg. Insgesamt sorgte dies für eine negative Umsatzentwicklung. Für das Jahr 2023 nahm die Signify GmbH eine negative Nachfrageentwicklung wahr. Insbesondere im B2B Bereich war eine Zurückhaltung seitens der Kunden ab der Jahreshälfte zu spüren, während im B2C Bereich sich die Nachfrage in der 2. Jahreshälfte stabilisierte. 3. Ertragslage Die Ertragslage im Jahr 2023 wurde neben den operativen Ergebnissen auch durch die Abschreibung des 2016 beim Kauf der Lighting Aktivitäten gebildeten Goodwills - und die Abzinsung der langfristigen Rückstellungen beeinflusst. Das im Geschäftsjahr 2023 realisierte betriebliche Ergebnis (EBIT) belief sich auf -3,1 € Mio. (2022: -24,7 € Mio.). Die wesentlichen Faktoren für dieses Ergebnis sind: • die Umsatzerlöse mit konzernfremden Unternehmen von 381,7 € Mio. (2022: 415,5 € Mio.) und die dazugehörige Marge aus den kommerziellen Aktivitäten in den Kundenkanälen Professional, Consumer und OEM • die Umsatzerlöse von 6,0 € Mio. (2022: 5,6 € Mio.) und die dazugehörige Marge aus den Counterclaims für City Touch und Zentralfunktionen. • die ratierliche Abschreibung des Goodwills mit einem Effekt auf die Gewinn- und Verlustrechnung von 13,6 € Mio. Das positive Finanzergebnis von 5,3 € Mio. (2022: -0,4 € Mio.) ergibt sich hauptsächlich aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen, welche sich auf die Pensionsverpflichtungen beziehen. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein positives Steuerergebnis von 0,4 € Mio. (2022: 7,1 € Mio.). Der Steuerertrag resultiert mit -0,4 € Mio. aus der Anpassung der latenten Steuern (2022: 7,2 € Mio.) und mit 0,8 € Mio. aus laufenden Steuer. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 2,6 € Mio. (2022: -18,0 € Mio.). 4. Finanzlage Die Fremdkapital-Finanzierung des Konzerns erfolgt ausschließlich über Konzern-Darlehen. Durch das Cash-Management-System nutzen Konzerngesellschaften Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Die Signify GmbH nimmt an einem konzernweiten Cash Pooling teil und hält dadurch ihre freie Liquidität weitgehend auf einem verzinslichen Konzern-Kontokorrentkonto (Cash-Pool-Konto bei der Signify Inhouse-Bank). Dieses Konzernkontokorrent kann bei Bedarf durch Überziehung auch zur kurzfristigen Finanzierung herangezogen werden. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt 12,2 € Mio. (2022: 4,5 € Mio.). Der Jahresüberschuss belief sich im Berichtszeitraum auf 2,6 € Mio. (2022: -18,0 € Mio.). Zur Stärkung des Eigenkapitals erhielt die Signify GmbH in 2023 eine Kapitalzuführung seitens der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 € Mio. Die erhaltenen Anzahlungen beliefen sich auf 0,8 € Mio. (2022: 0,8 € Mio.). 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 betrug 285,98 € Mio. (31.12.2022: 300,70 € Mio.). Der immaterielle Vermögenswert von 28,4 € Mio. (2022: 42,0 € Mio.) besteht zu 100 % aus dem Goodwill, welcher beim Erwerb der Lighting Aktivitäten aus der Philips GmbH in die Philips Lighting GmbH (jetzt umbenannt in Signify GmbH) gebildet wurde. Die langfristigen Vermögenswerte betrugen zum Jahresende 32,3 € Mio. (2022: 46,4 € Mio.). Diese bestanden mit 28,4 € Mio. (2022: 42,0 € Mio.) aus Goodwill, mit 1,9 € Mio. (2022: 2,3 € Mio.) aus Sachanlagen (hier vor allem Gebäudeausbauten) und zu 1,4 € Mio. (2022: 1,4 € Mio.) aus Beteiligungen. Der Überhang aktiver latenter Steuern betrug 27,5 € Mio. (2022: 28,0 € Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen 227,5 € Mio. (2022: 226,3 € Mio.) und bestehen aus 2,5 € Mio. (2022: 4,8 € Mio.) Vorräten, welche in laufenden Projekten eingesetzt werden, sowie in den Fertigwarenlägern der deutschen Handelsvertreter, welche für die Gesellschaft tätig sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 223,6 € Mio. (2022: 219,6 € Mio.) und bestehen sowohl aus den Forderungen gegen Drittkunden von 85,5 € Mio. (2022: 91,4 € Mio.) als auch aus konzerninternen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen die Signify Inhouse Bank in Höhe von 134,0 € Mio. (2022: 127,7 € Mio.). Die sonstigen Forderungen betrugen 4,2 € Mio. (2022: 0,6 € Mio.). Die Verbindlichkeiten ohne erhaltene Anzahlungen betrugen zum Bilanzstichtag 15,2 € Mio. (2022: 21,7 € Mio.). Diese bestehen in Höhe von 7,3 € Mio. (2022: 6,7 € Mio.) gegenüber verbundenen Unternehmen, in Höhe von 3,1 € Mio. (2022: 7,4 € Mio.) aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sowie in Höhe von 0,2 € Mio. (2022: 8 € Tsd.) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4,6 € Mio. (2022: 7,7 € Mio.) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Lohn- und Umsatzsteuer in Höhe von 2,7 € Mio. (2022: 5,6 € Mio.). 6. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren - Die Messung der Kundenzufriedenheit stellt einen wesentlichen nicht-finanziellen Indikator dar. Der absolute Net Promoter Score, bei dem die Frage bewertet wird, ob der Kunde Signify als Lieferanten weiterempfehlen würde, konnte im Jahr 2023 auf 36 Punkte gesteigert werden (2022: 28). Dabei standen besonders die Themen Lieferungen und Preise im Vordergrund, welche wir ohne negativen Effekt auf die Kundenzufriedenheit kontrollieren konnten. - Unsere Mitarbeiter leisten mit ihrer Identifizierung für das Unternehmen und ihrem Engagement einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Die Mitarbeiterzufriedenheit wird bei Signify quartalsweise durch den sogenannten Team Survey gemessen. Dabei werden 21 Fragen gestellt, welche sich an den Signify Werten "Customer First", "Game Changer", "Greater Together" und "Passion for Results" orientieren. Hauptindikator für die Mitarbeiterzufriedenheit ist der Net Promoter Score, welcher durch die Bewertung der Frage "Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie Signify als Arbeitgeber weiterempfehlen", gemessen wird. Der Net Promoter Score für die Signify GmbH lag 2023 im Durchschnitt bei einem Wert von 35, welches ein sehr positives Ergebnis und eine deutliche Steigerung zum Vorjahr darstellt. - Ein weiterer wichtiger Leistungsindikator für die Signify GmbH sind die Überfälligkeiten mit Drittkunden. Dieser Indikator drückt aus, wie gut die Organisation die Zahlungen ihrer Kunden im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen einholt und entsprechend die liquiden Mittel erhöhen kann. Im Geschäftsjahr 2023 ist es der Signify GmbH gelungen, ist es der Signify GmbH gelungen, ihre überfälligen Forderungen von Kunden bei durchschnittlich 0,8 € Mio. im Vergleich zum Vorjahr zu halbieren. 7. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 7.1. Prognosebericht
Diese Annahmen resultieren sowohl daraus, dass die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht von Januar 2024 lediglich von einem geringen BIP-Wachstum von +0,2% ausgeht1 und aus der Erwartung, dass die Nachfrage der Konsumenten zurückgehen wird, da sie durch die Inflation insgesamt vorsichtiger Investitionen tätigen werden. Zudem wird mit einer negativen Auswirkung der rückläufigen Neubauprojekte im B2B-Bereich gerechnet. Erwartet wird, dass auch 2024 durch die Belastung aus Goodwill Abschreibungen kein positives operatives Ergebnis erzielt wird. Die Signify GmbH als Teil des Signify Konzerns, erhält Waren zu einem Transferpreis gemäß der Transfer Pricing Policy von Signify. 7.2. Risiko- und Chancenmanagement Das Risiko- und Chancenmanagement von Signify ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung und zielt darauf ab, eine begründete Sicherheit über die Erreichung der Geschäftsziele zu erhalten und Potenziale zur Zielüberschreitung zu erkennen und ggfs. zu nutzen. Das Eingehen von kalkulierten Risiken ist ein fester Bestandteil unternehmerischer Aktivitäten. Ein strukturierter Risiko- und Chancenmanagement-Prozess unterstützt das Management in kontrollierter Art und Weise. Zur Erlangung eines umfassenden Überblicks, werden Risiken und Chancen strukturiert in einer Kombination aus Bottom-up- und Top-down-Ansatz identifiziert sowie systematisch und regelmäßig im Rahmen des "Business Performance Management" Prozesses kommuniziert und diskutiert. Alle relevanten Risiken und Chancen werden in Bezug auf Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit priorisiert, wobei quantitative und qualitative Aspekte Berücksichtigung finden. Der Prozess der Bottom-up-Identifizierung und Priorisierung wird durch standardisierte Workshops mit den jeweiligen Geschäftsbereichen oder Corporate Funktionen auf der Management- Ebene begleitet. Der ergänzende Top-down Ansatz stellt sicher, dass mögliche neue Risiken und Chancen vom Management diskutiert und - sofern dies für sinnvoll erachtet wird - in die Berichterstattung aufgenommen werden. In die Berichterstattung aufgenommene Risiken und Chancen werden mit Blick auf potenzielle kumulative Wirkungen analysiert und auf Geschäftsbereichsebene, aber auch geschäftsbereichs- und regionsübergreifend, sowie auf der Ebene der Corporate Funktionen aggregiert. Signify bedient sich einer Reihe von aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen, die die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, ermöglichen. 7.3. Risikomanagement- und Kontrollsystem Das Risikomanagement- und Kontrollsystem umfasst Corporate Governance, das Business Control Framework (BCF) sowie den Integrity Code. Corporate Governance: Corporate Governance stellt jenes System dar, in dem ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Signify geht davon aus, dass Corporate Governance ein kritischer Faktor ist, um gute Geschäftsergebnisse zu erzielen - sie leitet sich u.a. von soliden internen Kontrollen und hohen ethischen Standards ab. Das Audit Komitee des Aufsichtsrates der Konzernobergesellschaft erhält Kenntnis von den Ergebnissen aller internen und externen Audits. Signify Internal Audit überprüft mittels risikobasierter Prüfungen die Qualität der Business Controls und der Kontrollen bei der Finanzberichterstattung und führt Compliance Audits durch. Audit Committees in der Konzernzentrale, in den Geschäftsbereichen und in den Märkten adressieren eventuelle von internen und externen Auditoren oder im Rahmen von Selbst-Auditierungen des Managements erkannte Schwächen im System der Business Controls und ergreifen Korrekturmaßnahmen wo nötig. Diese Audit Committees sind zudem in die Gestaltung der vom Audit Komitees des Aufsichtsrates der Konzernobergesellschaft genehmigten, unternehmensweiten Internal Audit Planung einbezogen. Signify Business Control Framework: Das Signify Business Control Framework (BCF) basiert auf dem Internal Control Integrated Framework (2013) Ansatz des international akzeptierten COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und setzt den Standard für Risikomanagement und Business Controls bei Signify. Die Zielsetzung des BCF besteht in einer integrierten Management-Kontrolle der Unternehmensaktivitäten, um die Integrität der Rechnungslegung sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen. - Als Teil des BCF hat Signify globale Standards für interne Kontrollen der Finanzberichterstattung etabliert (Internal Control Standard, ICS). Zusammen mit den Signify Rechnungslegungs-Prozeduren wird so in angemessener Weise sichergestellt, dass der Schutz von Vermögenswerten, die Richtigkeit der Abbildung aller Transaktionen und der Finanzberichte sowie die Beachtung und Ausführung von Vorschriften und Prozeduren durch qualifiziertes Personal gewährleistet sind und die Berichterstattung keine gravierenden Falschaussagen enthält. Im Rahmen des Jahresabschlussprozesses wird die Management Verantwortlichkeit zusätzlich durch Unterzeichnung formaler "Statements of Business Controls" sowie "Letters of Representation" dokumentiert, welche dem Signify Leadership Team vorzulegen sind. Signify Integrity Code: Integrität ist elementar für den Erfolg von Signify. Daher ist die Integrität auch ein fester Bestandteil der Unternehmenswerte. Integer handeln heißt in schwierigen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen, wann immer wir vor schwierigen ethischen Herausforderungen stehen und sich gegenseitig entsprechend zur Verantwortung zu rufen. Der Konzern hat Richtlinien für unternehmerisches Handeln sowie für das Verhalten seiner Mitarbeiter 2019 komplett überarbeitet und im "Integrity Code" (vorher "General Business Principles") zusammengefasst. Durch diese Allgemeinen Geschäftsgrundsätze wird erreicht, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit sowohl interne Regeln von Signify als auch nationales und internationales Recht Beachtung finden. Eine Anzahl von Direktiven ergänzen Details dieser Grundsätze, deren Beachtung mittels konzernweit jährlich durchgeführter Selbstbewertungen sowie von Compliance-Beauftragten vor Ort überwacht wird. Im Rahmen regelmäßiger Compliance Trainings werden alle Mitarbeiter auf die Richtlinien hingewiesen und geschult. 7.4. Chancen- und Risikoarten Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagements werden Strategische Chancen und Risiken, Operationelle Risiken, Compliance Risiken und Finanzielle Risiken unterschieden. Dabei stehen den nachfolgend genannten und beschriebenen Risiken häufig entsprechende Chancenpotentiale gegenüber. - Strategische Chancen und Risiken: Strategische Chancenpotentiale ergeben sich für Signify zum Beispiel aus der globalen Präsenz in einer Vielzahl von Märkten. Die sich bietenden Chancenpotentiale versucht Signify systematisch durch eine stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse der Märkte zu nutzen. Darüber hinaus eröffnen sich z.B. Chancen aus den konzernweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: Signify arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung neuer Produkte sowie der Weiterentwicklung bestehender Produkte. Die folgenden Risiken betreffen Ereignisse und Entwicklungen mit einem negativen Einfluss auf die strategischen Ziele von Signify: - Signify ist durch seine globalen Aktivitäten mit den ökonomischen und politischen Entwicklungen in zahlreichen Ländern konfrontiert, - Signify könnte Schwierigkeiten haben, sich an veränderte Industrie- oder Marktbedingungen anzupassen, - Der Signify Unternehmenserfolg der kommenden Jahre hängt von der Erreichung der Wachstumsziele in den wachsenden Märkten ab. Das Eintreten einzelner Risiken könnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die finanzielle Situation (insbesondere Umsatz und Ergebnisse) von Signify haben. Im Rahmen der bei den Geschäftsbereichen und Märkten von Signify liegenden Geschäfts- und Ergebnisverantwortung ist auch das Management der deutschen Unternehmen von Signify in die Beherrschung der strategischen Risiken eingebunden. - Operationelle Risiken: Operationelle Risiken beinhalten nachteilige unerwartete Entwicklungen, verursacht aufgrund interner Prozesse, Personal und Systemen, oder externer Aspekte mit Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten: - Signify könnte eine ineffektive Lieferkette haben oder sich mit steigenden Rohstoffpreisen konfrontiert sehen, - Signify könnte eine diversifizierte und damit ineffektive oder ineffiziente IT-Infrastruktur mit steigender Komplexität haben, - Signify könnte sich mit den zunehmenden Bedrohungen bei der IT-Sicherheit und Cyber Kriminalität konfrontiert sehen, - Signify könnte Schwierigkeiten haben, qualifizierte Führungskräfte und spezialisiertes Personal zu rekrutieren, - Signify könnte Gewährleistungs- und Produkthaftungsprobleme bekommen, - Signify könnte aufgrund von Aktivitäten in Umwelt, Gesundheit & Sicherheit oder durch individuelles Verhalten Reputationsverluste befürchten, - Signify könnte beim Aufbau einer neuen Unternehmens- und Markenidentität scheitern, - Signify ist möglichen Risiken (Naturkatastrophen, soziale Unruhen etc.) ausgesetzt, welche direkte oder indirekte Schäden zur Folge haben könnten. Das Eintreten einzelner Risiken könnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die Wachstumsziele, die Wettbewerbsfähigkeit, die Reputation sowie in der Folge auf die finanzielle Situation von Signify haben. Die deutschen Unternehmen von Signify begegnen den Risiken neben dem Signify Business Control Framework durch kontinuierliche Gegenüberstellung von Ist- und Sollergebnissen, was ein zeitnahes Eingreifen erlaubt. - Compliance Risiken: Compliance Risiken bedeuten das unbeabsichtigte Fehlen oder die Zuwiderhandlung gegen bestehende interne und externe Richtlinien und Prozeduren. Signify unterliegt bei seinen umfangreichen Geschäftsaktivitäten zahlreichen internen und externen Regularien, welche Risiken bergen (z.B. juristische Verfahren mit ungewissem Ausgang, Verletzungen des Signify Integrity Codes, Verletzungen der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften etc.). Die Nicht-Einhaltung der Compliance Regelungen kann zu Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe führen. Der Compliance Beauftragte der deutschen Signify Unternehmen führt deshalb regelmäßige Schulungen zu dem Signify Integrity Code durch und überwacht deren Einhaltung. - Finanzielle Risiken: Zu den finanziellen Risiken gehören das Liquiditätsrisiko, Zins- und Wechselkursrisiken, das Rohstoffpreisrisiko, das Kreditrisiko, fiskale Risiken, Berichterstattungsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen und Vermögens- und Haftpflichtrisiken, die das Ergebnis von Signify beeinflussen können. Auf diese Risiken, denen bei entsprechender Entwicklung in gleichem Umfang Chancen gegenüberstehen, wird unter Punkt 8.2. und im Anhang näher eingegangen. Diese Risiken sind nicht vollständig, da einige Risiken als nicht materiell eingestuft und andere ggf. dem Unternehmen gegenwärtig noch nicht bekannt sind. Einige sich aus dem Chancenmanagement ergebende Potenziale hinsichtlich der Geschäftsbereiche von Signify wurden im Prognosebericht erläutert. 8. Risikobericht in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten 8.1. Finanzrisiken Die Aktivitäten der Signify GmbH sind mit finanziellen Risiken verbunden. Hierzu zählen Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Währungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen, Zinsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen sowie Vermögens- und Haftpflichtrisiken. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte bestimmt. Die erkannten Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen abgedeckt. Dem Zinsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarung entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. 8.2. Finanzrisikomanagemen a) Liquiditätsrisiken Das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen - auf Grund einer mangelhaften Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln - nicht erfüllen zu können, wird im Signify Konzern zentral gesteuert. Den deutschen Unternehmen von Signify stehen ausreichende interne Kreditfazilitäten zur Verfügung. Auf die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verpflichtungen wird im Anhang bei den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen näher eingegangen. b) Wechselkursrisiken Die Signify GmbH hat keine, beziehungsweise nur limitierte Wechselkursrisiken und daher lokal auch keine Absicherungsinstrumente genutzt. Im globalen Signify Konzern werden - in Übereinstimmung mit Konzernrichtlinien - umfangreiche Absicherungskontrakte abgeschlossen. Generell bedienen sich die Signify Unternehmen sowohl Devisenterminkontrakten für Einkaufs- wie auch Verkaufsaktivitäten (Erfüllungspflicht) als auch Devisenoptionen für Verkaufsaktivitäten (Erfüllungsmöglichkeit), um zukünftige Zahlungseingänge oder -verpflichtungen gegen Währungsschwankungen abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingehens von Fremdwährungsverpflichtungen bzw. der Entstehung von Fremdwährungsforderungen abzuschließen. Insofern ergeben sich bei Wechselkursänderungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vermögenspositionen und Verpflichtungen in Fremdwährung. c) Zinsänderungsrisiken Änderungen des Zinsniveaus haben einen direkten Einfluss auf die Finanzerträge. Ebenfalls haben Veränderungen des Marktzinsniveaus Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Pensionsverpflichtungen verwiesen. Dem Zinsänderungsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarungen entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. d) Kreditrisiko Das Kreditrisiko besteht für die Signify GmbH dahingehend, wenn Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nicht nachkommen und somit der Wert der Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerte gemindert wird. Somit stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Die erkannten Ausfallrisiken werden bereits durch Wertberichtigungen abgedeckt. e) Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen Die Signify GmbH hat Verpflichtungen, die aus gewährten Pensionszusagen resultieren. Die Höhe dieser Pensionsverpflichtungen ist neben den bereits genannten Zinssätzen von weiteren Bewertungsparametern (z.B. Sterbewahrscheinlichkeit, Inflation, Gehaltsentwicklung) abhängig. f) Vermögens- und Haftpflichtrisiken Diese Risiken sind über globale und lokale Versicherungen abgesichert. Die Konzentration von mehreren Risiken wird nicht erwartet. g) Fiskale Risiken Die Signify GmbH kann im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung, wie auch in zukünftigen Betriebsprüfungen, einen fiskalen Risiko ausgesetzt sein.
Hamburg, den 14. Juni 2024 Die Geschäftsführung Rada Rodriguez Christopher Koch 1 Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht (Jan'23) BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG in Euro aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 f. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. 2. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Signify GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter dem Nummer HRB 138583 eingetragen. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist zu den Anschaffungskosten bilanziert und wird über eine betriebsgewöhnliche Nutzdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Es wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann (§ 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. sind als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Aufgrund von Wesentlichkeit wurde im laufenden Jahr kein Sammelposten gebildet. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Waren sind zum durchschnittlichen Einstandspreis oder zum niedrigeren Tagespreis am Bilanzstichtag angesetzt. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen sind gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Anwartschaftsbarwertmethode und nach Maßgabe der Richttafeln 2018 G von Heubeck gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1,82 % p. a. (31. Dezember 2022: 1,78 % p. a.) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Ermittlung der Ausschüttungssperre wurde der 7-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von 1,74 % p. a. (31. Dezember 2022: 1,44%, p. a.) zum 31. Dezember 2023 angewandt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen (einschließlich Karrieretrend) von 2,75 % (Vj. 2,75 %) und Rentensteigerungen von 2,25 % (Vj. 2,25 %) zugrunde gelegt. Die Fluktuationsrate liegt altersabhängig bei 0,50 % (Vj.0,50 %). Das Planvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Verpflichtungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten sind gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. 4. Angaben zur Bilanz 4.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Für den Firmenwert des im Jahr 2016 von der Philips GmbH übernommenen Geschäftsbetriebs Lighting Solutions wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann (§ 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB). 4.2. Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Dieses Jahr wurde eine außerordentliche Abschreibung auf die Beteiligung an dem verbundenen Unternehmen Philips Lighting Eurasia LLC vorgenommen, welche im Anlagenspiegel dargestellt ist. Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
* in Liquidation G= Gewinn V = Verlust Die langfristigen Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen sind mit den Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verrechnet. 4.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 135,5 € Mio. (Vj. 122,6 € Mio.) Forderungen aus Cashpool. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 0,05 € Mio. (Vj. 0,8 € Mio.) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von -1,6 € Mio (Vj. 5,0 € Mio.). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 0,04 € Mio. (Vj. 0,08 € Mio.) mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr. Diese bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 4.4. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden auf Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aus der Saldierung der aktiven mit den passiven latenten Steuern ergibt sich ein Aktivüberhang. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus latenten Steuern von temporären Differenzen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bestehen steuerliche Verlustvorträge. Die passiven latenten Steuern resultieren hingegen aus temporären Differenzen von Rücklagen in der Steuerbilanz. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 32,28 % (Vj. 32,28 %). Der aktive latente Steuerüberhang wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB aktiviert. Folgende aktive und passive latente Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen:
4.5. Ausschüttungssperre Der bilanzierte Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern beträgt 27,5 € Mio. (Vj 28,0 € Mio.) Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 1,3 € Mio. (Vj. 6,3 € Mio.) Den ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von 28,9 € Mio. (Vj. 34,3 € Mio.) stehen Kapitalrücklagen abzüglich Bilanzverlust in Höhe von 2,2 €Mio. (Vj. -5,5 Mio. €) gegenüber. 4.6. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Der ermittelte Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 189,5 € Mio. (Vj. 199,9 € Mio.) wird mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von 11,9 € Mio. (Vj. 12,3 € Mio.) saldiert ausgewiesen, ebenso wie die Verpflichtungen aus Deferred Compensation, die mit dem Zeitwert der Wert- und Versorgungskonten in Höhe von 0,3 € Mio. (2022: 0,3 € Mio.) saldiert werden. Dabei gibt es einen Pensionsplan mit Deckungsvermögen, welcher eine Unterdeckung des Deckungsvermögens für die Pensionsverpflichtung aufweist, sodass wie im Vorjahr kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen wird. Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens sowie des Wert- und Versorgungsmodells betrugen 15,4 € Mio. Aus Pensionsverpflichtungen, denen keine verrechenbaren Vermögensgegenstände gegenüberstehen, werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 177,8 € Mio. (2022: 187,6 € Mio.) bilanziert. 4.7. Sonstige Rückstellungen Die umsatzbezogenen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rabatte an Kunden, die personenbezogenen im Wesentlichen Rückstellungsverpflichtungen für Jubiläumsgratifikatioen, Altersteilzeit, Boni an Mitarbeiter sowie Arbeitszeitguthaben. Der Unterschiedsbetrag für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 10,2 € Mio. (2022: 15,1 € Mio.) resultiert aus der Differenz zwischen den höheren Anschaffungskosten aus der Übertragung der entsprechenden Verpflichtungen und dem handelsrechtlichen Anschaffungswert und wird ratierlich über einen Zeitraum von 10 Jahren aufgelöst.
4.8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr vollständig aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit verbundenen Unternehmen im Ausland. Steuerverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2,7 € Mio. (2022: 5,6 € Mio.). Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Steuerverbindlichkeit in Steuerrückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern geteilt. Aus diesem Grund resultierte eine Minderung der Steuerverbindlichkeit in Höhe von 0.7 € Mio. 4.9. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Die Signify GmbH nimmt an einem konzernweiten Cash Pooling teil und hält dadurch seine freie Liquidität weitgehend auf einem verzinslichen Konzern-Kontokorrentkonto (Cash-Pool-Konto bei der Signify Inhouse-Bank). Dieses Konzernkontokorrent kann bei Bedarf durch Überziehung auch zur kurzfristigen Finanzierung herangezogen werden. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Für das konzernweite Cash Pooling ist eine gesamtschuldnerische Haftung der Konzerngesellschaften gegenüber der Cash-Pool führenden Bank vereinbart worden. 4.10. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Die Signify GmbH geht nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen Haftungsverhältnisse ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Signify GmbH derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnisse zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. 4.11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen/Außerbilanzielle Geschäfte
Außerbilanzielle Geschäfte liegen in Form von Miet- und Leasingverträgen für betrieblich genutzte Immobilien und Kraftfahrzeuge vor. Sie dienen unter anderem der Schonung der Liquidität und der Verbesserung der Bilanzstruktur sowie der Eigenkapitalquote. Bei den Verträgen bestehen Risiken durch vorzeitige Kündigung sowie einen potentiellen Verlust des Vermögensgegenstandes. Positiv wirkt sich die nachgelagerte Zahlung im Rahmen der Verträge gegenüber einem Eigentumserwerb aus. 4.12. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Jahr 2023 fanden alle Geschäfte mit den nahestehenden Unternehmen und Personen zu den Konditionen der Signify Transfer Pricing Policy statt. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31 December 2023 werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
5.2. Sonstige betriebliche Erträge Bei den Erträgen in Höhe von 0,7 € Mio. (2022: 1,2 € Mio.) handelt es sich im Wesentlichen um 0,7 € Mio. (2022: EUR 1,0m) Erträge aus Kursgewinnen, sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,0 € Mio. (2022: 0,0 Mio. €). 5.3. Zusätzliche Angaben zur Anwendung des Umsatzkostenverfahrens Materialaufwand Der Materialaufwand im Geschäftsjahr beträgt 304,1 € Mio. (2022: 339,2 € Mio.) und gliedert sich wie folgt:
Personalaufwand Der Personalaufwand im Geschäftsjahr beträgt 44,7 € Mio. (2022: 37,5 € Mio.) und stellt sich wie folgt dar:
5.4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Auf die Beteiligung der Signify GmbH an dem verbundenen Unternehmen Philips Lighting Eurasia LLC wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 0,1 € Mio. (2022: 0,9 € Mio.) vorgenommen. 5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3,2 € Mio. (22,8 € Mio.) resultieren aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung. 5.6. Finanzergebnis Zinsanteile für langfristige Rückstellungen, die sich aus Ab- und Aufzinsung ergeben, sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Zinsergebnis enthält die folgenden Positionen:
Im Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen ist die Saldierung von Zinsergebnissen aus Deckungsvermögen in Höhe von 122,8 € Tsd. (2022: 114,0 € Tsd.) enthalten. 5.7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position latente Steuererträge erfasst, die aus temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Bewertung von Verlustvorträgen resultieren. Im Wesentlichen betrifft die Position latente Steuern, welche sich aus Aufwendungen des Geschäftsjahres in Höhe von -0,4 € Mio. (2022: 7,2 € Mio.) ergeben. 5.8. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Sonstige Angaben 6.1. Mitglieder der Geschäftsführung • Christopher Koch - Business Partner Finance DACH - Eintritt 01.08.2021 • Rada Rodriguez - Market Leader DACH - Eintritt 01.05.2021 7. Gesamtbezüge der Geschäftsführung, gewährte Kredite Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 570 Tsd. €. (2022: 675 Tsd. €) 8. Mitarbeiter Im Durchschnitt waren in 2023 400 (2022: 401) Personen beschäftigt, diese teilen sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf:
9. Konzernzugehörigkeit Die Signify GmbH gehört zum Konzernkreis der Signify N.V., Eindhoven, Niederlande, und wird in dessen Konzernabschluss einbezogen. Die Signify N.V., Eindhoven, Niederlande, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen. Die Konzernabschlüsse der Signify N.V., Eindhoven, Niederlande, sind im Internet abrufbar (https://www.signify.com/global/our-company/investors). 10. Nachtragsbericht Mit dem 24. Februar 2022 startete der russische Angriff auf die Ukraine. Da Signify keine Produktionsstätten in der Ukraine oder Russland betreibt, hatten der Krieg und die Sanktionen keine direkten Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Der Anteil von 15% an der Philips Lighting Eurasia LLC wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung hinsichtlich der Rentabilität der Beteiligung untersucht und eine außerordentliche Abschreibung auf den Anteilswert vorgenommen. Signify hat im Zuge Bewertung der rechtlichen Situation und eventueller Risiken beschlossen, dass mit dem 25. Februar keine neuen Aufträge in Russland angenommen werden. Aus der laufenden Steuerprüfung wurden der Signify GmbH im Prüfungsbericht Anpassungen mitgeteilt, welche in dem Jahresabschluss 2023 basierend auf einer Bewertung der Wahrscheinlichkeit berücksichtigt wurden. 11. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 46 € Tsd.
Hamburg, den 14.06.2024 Die Geschäftsführung Rada Rodriguez Christopher Koch Anlagen
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Signify GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Signify GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Signify GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 14. Juni 2024 EY
GmbH & Co. KG
Arash Nasirifar, Wirtschaftsprüfer |
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