ConSite-Consulting GmbH
Burgthann,
Ortsteil Schwarzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
5.276,00 |
10.252,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.276,00 |
10.252,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
132.488,37 |
91.093,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.271,01 |
31.252,40 |
| II.
Wertpapiere |
3.787,56 |
34.027,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
78.429,80 |
25.814,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
858,68 |
460,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.623,05 |
114.306,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.896,96 |
34.592,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
|
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.592,43 |
18.209,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.804,53 |
-8.616,89 |
| B.
Rückstellungen |
21.540,00 |
3.465,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.186,09 |
76.248,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.623,05 |
114.306,31 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Hierbei wurden insgesamt die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte vor der
Verwendung des Jahresergebnisses. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bewertung wurde gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffung- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und bei vor dem 1.
Januar 2008 und nach dem 31. Dezember 2008 angeschafften
oder hergestellten beweglichen Gegenständen auch
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies
zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die in der Zeit vom 1. Januar
2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft bzw. hergestellt
wurden und deren Werte 150,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro
überstiegen haben, wurde im Jahr der Anschaffung ein
Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00
Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2009
angeschafft bzw. hergestellt wurden und deren Werte 410,00
Euro nicht überstiegen haben wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens sind unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Sofern bei den Wertpapieren
die Gründe für früher vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen
zwischenzeitlich weggefallen sind, werden im
Geschäftsjahr entsprechende Wertaufholungen
vorgenommen. Bewertungsobergrenze sind die
fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bilanziert.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Der Ansatz erfolgt gemäß § 250
Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklagen
und die ausstehenden Einlagen sind mit den Nennwerten
bilanziert und entsprechen dem Gesellschaftsvertrag. Die
ausstehenden Einlagen sind gemäß § 272 Abs.
1 S. 3 HGB offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"
abgesetzt. Im Vorjahr wurden die ausstehenden Einlagen
gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB in der vor dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009
gültigen Fassung auf der Aktivseite vor dem
Anlagevermögen gesondert ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß §
253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 34.186,09 Euro vor. Diese
gliedern sich wie folgt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von
3.583,91 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten von 30.602,18 Euro
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag 29.090,84 Euro.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Kai
Holert geführt.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind.
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
erfolgte am 14.02.2012.
Gez. Kai Holert
Geschäftsführer
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