Foenix GmbH
Achterum 6, 24955 Harrislee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Finn Tanderup Berthelsen seit 29.5.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Karoline Tanderup Berthelsen | 35.00% |
Martha Louise Tanderup Berthelsen | 35.00% |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Foenix GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 30. Juni 2011 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. 3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem aktuellen Kurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag. 4. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 4% p.a. 5. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. In diesem Posten ist ein Disagio in Höhe von € 15.057,51 enthalten. 7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in Höhe von € 435.079,20 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 453.969,31 enthalten. 8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. 9. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem aktuellen Kurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenmittelkurs am Abschlussstichtag. 3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 2.083.402,45 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 1.556.969,09. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 2.280.845,34 sowie die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 1.504.092,24. Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Finn Berthelsen (§ 285 Nr. 10 HGB).
Flensburg, den 08. November 2011 gez. Finn Berthelsen sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt. |
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