Anne's
Haarstudio GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.465,00 |
13.686,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.465,00 |
13.686,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.291,29 |
7.063,87 |
| I.
Vorräte |
685,07 |
683,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
75,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.606,22 |
6.305,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
408,04 |
679,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.164,33 |
21.429,71 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.532,33 |
8.401,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.598,07 |
14.015,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.130,40 |
-2.582,89 |
| B.
Verbindlichkeiten |
9.632,00 |
13.027,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.632,00 |
13.027,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.164,33 |
21.429,71 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2014
Anne`s Haarstudio GmbH, ist mit
Gesellschaftsvertrag im Jahre 2005 gegründet worden
und unter HRB 7566 im Handelsregister des Amtsgerichtes
Kleve eingetragen worden. Die Gesellschaft hat im Jahre
2005 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Da die Gesellschaft die Größenmerkmale des
§ 267 (1) HGB nicht überschreitet, handelt es
sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB.
Die für kleine Kapitalgesellschaft geltenden
Erleichterungen für die Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
§ 264 Abs. 2 HGB
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften inbesondere des HGB und des GmbHG
erstellt. Die Änderungen durch das
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in der Fassung vom
25. Mai 2009 wurden berücksichtigt.
Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010.
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach
BolMoG wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
268 Abs. 5 Satz 1; § 285 Nr. 1 a, 1 b; Nr.
2 HGB
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über
fünf Jahren liegen nicht vor. Pfandrechte bestehen
nicht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten/ Herstellungskosten abzüglich
der linearen Abschreibung bilanziert.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Abschreibung erfolgen linear.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
zum 31. Dezember 2014 bestehen nicht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden mit Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage liegen nicht vor.
§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB
Zinsen für Fremdkapital im Zusammenhang mit
Herstellungskosten sind nicht aktiviert
§ 285 Nr. 10 HGB
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2014:
Annebert Schubert-Höcker
Antoniastr.30
47441 Moers
Der Jahresabschluss wurde von der
Geschäftsführerin Annebert Schubert-Höcker
am 17. September 2015 unterschrieben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2015 festgestellt.
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