mymito
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
227.811,50 |
99.202,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
198.083,00 |
62.780,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.728,50 |
36.422,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
867.016,64 |
1.321.543,71 |
| I.
Vorräte |
226.505,72 |
119.210,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
549.633,92 |
850.331,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
182.368,34 |
277.361,53 |
| davon
gegen Gesellschafter |
5.235,88 |
5.979,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.877,00 |
352.001,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
476,00 |
476,00 |
| Aktiva |
1.095.304,14 |
1.421.222,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.657,20 |
108.222,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
83.222,95 |
44.300,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.434,25 |
38.922,67 |
| B.
Rückstellungen |
117.281,06 |
225.751,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
845.365,88 |
1.087.247,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
789.115,88 |
993.497,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.250,00 |
93.750,00 |
| Summe
Passiva |
1.095.304,14 |
1.421.222,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
|
Mymito GmbH
|
Sitz:
|
Düsseldorf
|
Registergericht:
|
Amtsgericht
Düsseldorf, HRB 53951
|
Der Jahresabschluss der
mymito GmbH wurde gemäß §§ 242
ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie
den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von Euro 250,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer
als einem Jahr bestehen nicht.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Kurs am Einbuchungstag oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß
§ 251 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten.
III. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
5.235,88
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 11.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Thomas Reichel
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, 28. Mai
2025
|
|
gez. Thomas Reichel
|
Ort, Datum
|
|
Unterschrift
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025
festgestellt.
|